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Letzte Änderung für Artikel Volksabstimmung 1920 in Kärnten: 12.01.2006 23:03

Volksabstimmung 1920 in Kärnten

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Die Volksabstimmung 1920 in Kärnten sollte über die staatliche Zugehörigkeit der nach dem Ersten Weltkrieg durch den SHS-Staat beanspruchten, überwiegend von Slowenen bewohnten Gebiete im Südosten Kärntens entscheiden.

Die Kärntner Landesverfassung von 1918 erklärt den Beitritt zur Republik Deutschösterreich . Am 5. November 1918 dringen Truppen des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen ( SHS-Staat ) in Südostkärnten ein, die SHS-Polizei rückt in das Rosen- und untere Gailtal vor. Ferlach und das nördlich der Drau gelegene Völkermarkt werden besetzt. Die Landesregierung verlegte ihren Sitz angesichts dieser Bedrohung nach Spittal an der Drau.

Am 5. Dezember 1918 beschließt die provisorische Kärntner Landesregierung unter dem Landesverweser Arthur Lemisch – ohne Unterstützung durch die Wiener Regierung und sogar gegen deren Willen – den bewaffneten Widerstand gegen weiteres Vordringen der SHS-Truppen. Der Befreiungskampf, auch als Kärntner Abwehrkampf bezeichnet, beginnt im Gailtal mit der Rückeroberung von Arnoldstein am 5. Jänner 1919 , einem Vormarsch gegen das Rosental und der Einnahme von Ferlach. Am 14. Jänner wird ein Waffenstillstand abgeschlossen; eine amerikanische Kommission (die sogenannte "Miles-Mission", benannt nach ihrem Leiter Lt. Col. Sherman Miles ) studiert an Ort und Stelle die strittigen Gebietsfragen. Bis 7. Mai 1919 sind alle bis auf die laut Waffenstillstandsvertrag geräumten Gebiete entsetzt.

Die Abstimmungszonen A und B mit den Bedingungen für das Stimmrecht
Die Abstimmungszonen A und B mit den Bedingungen für das Stimmrecht
Pro-österreichische Propaganda im Vorfeld der Volksabstimmung
Pro-österreichische Propaganda im Vorfeld der Volksabstimmung

Der Friedensvertrag von St. Germain 1919 sah eine Volksabstimmung in Südkärnten vor; ohne Abstimmung wurden das Kanaltal an Italien sowie das Mießtal , Unterdrauburg und die Gemeinde Seeland (Kankertal) dem SHS-Königreich zugeschlagen. Heute gehören diese Gebiete zu Slowenien . Nach dem Beschluss einer Volksabstimmung versuchte der SHS-Staat erneut, durch Waffengewalt vollendete Tatsachen zu schaffen. Reguläre Truppen überschreiten am 28. Mai 1919 die Grenze und besetzten am 6. Juni Klagenfurt, das sie aber nach Aufforderung des Obersten Rats der Alliierten in Paris wieder räumen müssen. Von da an unterbleiben weitere Kämpfe. Bis zur Volksabstimmung wird die südliche "Zone A" von Truppen des SHS-Staats, die nördliche "Zone B" von österreichischen Truppen besetzt gehalten. Sollte sich "Zone A" für einen Anschluss an das SHS-Reich entschliessen, müsste auch in der "Zone B" (die auch Klagenfurt beinhaltet) abgestimmt werden.

Am 10. Oktober 1920 findet eine Volksabstimmung im Grenzgebiet Südkärntens statt: 59,04 % aller Stimmen gehen dabei an Österreich. Aus dem Ergebnis geht hervor, dass auch ein erheblicher Teil (~40%) der Kärntner Slowenen für den Verbleib bei Österreich gestimmt hat. Dies ist u. a. auf weitgehende Versprechungen den Minderheitenschutz betreffend zurückzuführen; Außerdem war Deutschösterreich eine demokratische Republik und um einiges wohlhabender als das jugoslawische Königreich.

Abstimmungsergebnis vom 10. Oktober 1920 Deutschösterreich SHS-Staat
Distrikt Rosegg 1980 2318
Distrikt Ferlach 6427 4981
Distrikt Völkermarkt 8306 2444
Distrikt Bleiburg 5312 5535
Insgesamt 22.025 15,278

Nicht zuletzt waren auch die tradierten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen innerhalb der historisch gewachsenen Grenzen Kärntens ausschlaggebend: So war etwa Klagenfurt das wirtschaftliche und infrastrukturelle Zentrum auch für die "Zone A", und durch die vom SHS-Staat angestrebte Grenzziehung wären Familien voneinander getrennt worden. Allerdings lässt sich insgesamt auch sagen, dass die Zustimmung zur Angliederung an den SHS-Staat in den südlichen, an Slowenien angrenzenden Gemeinden tendenziell stärker war als in den nördlicher gelegenen Gemeinden.

Nach der Volksabstimmung versucht der SHS-Staat neuerlich, Kärnten zu besetzen, muss aber nach einer kategorischen Aufforderung der Botschafterkonferenz in Paris vom 16. Oktober 1920 und nachfolgenden Demarchen ähnlichen Inhalts durch Großbritannien , Frankreich und Italien seine Truppen aus Kärnten wieder zurückziehen. Auch seitens des Wiener Außenamtes erfolgen energische Proteste. Am 18. November 1920 gelangt die Zone A wieder unter österreichische Verwaltung. Am 22. November kehrt das Abstimmungsgebiet unter die Souveränität Österreichs zurück.

Der 10. Oktober ist in Kärnten ein, nicht generell arbeitsfreier, Feiertag . Nur Schulen, Ämter und Behörden haben an diesen Tagen geschlossen.

Die Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920 ist einer der wenigen Fälle demokratischen Ausdrucks des von Woodrow Wilson proklamierten Selbstbestimmungsrechts der Völker nach 1918. Allerdings sorgt das etwa zwei Wochen vor Volksabstimmung abgegebene Versprechen der Kärntner Landesversammlung, dass sie die „sprachliche und ihre nationale Eigenart [der Slowenen] jetzt und alle Zeit wahren will“, bis heute für Kontroversen wie beispielsweise dem Ortstafelstreit.


Siehe auch: Geschichte Kärntens

Wikipedia

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