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Letzte Änderung für Artikel Regierungsbezirk Freiburg: 25.12.2005 22:45

Regierungsbezirk Freiburg

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Wappen Karte
Landeswappen des Landes Baden-Württemberg Lage des Regierungsbezirkes Freiburg in Deutschland
Basisdaten
Bundesland: Baden-Württemberg
Verwaltungssitz : Freiburg im Breisgau
Fläche : 9.347 km²
Einwohner : 2.185.027 (31. Dezember 2004)
Bevölkerungsdichte : 234 Einwohner je km²
Bezirksgliederung: 1 Stadtkreis und
9 Landkreise mit
insgesamt 302 Gemeinden
Regierungspräsidium
Regierungspräsident : Dr. Sven von Ungern-Sternberg
Adresse der
Bezirksregierung:
Bissierstraße 7
79114 Freiburg im Breisgau
Website : www.rp.baden-wuerttemberg.de
E-Mail-Adresse : poststelle@rpf.bwl.de
Karte
Lage des Regierungsbezirkes Freiburg in Baden-Württemberg

Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg ( Deutschland ). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz , im Westen an das Elsass ( Frankreich ), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.

Geschichte

Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 . Seine Behörde, das Regierungspräsidium, war seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden.

Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurden die Gebiete um Rastatt und Baden-Baden (an den Regierungsbezirk Karlsruhe) sowie Überlingen und Meßkirch (an den Regierungsbezirk Tübingen) übertragen. Dafür wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg auf die Landkreise Rottweil und Tuttlingen ausgedehnt. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig ist, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.

Organisation

Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident , der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird. Dem Regierungspräsidium übergeordnet ist das Innenministerium Baden-Württemberg.

Die Regierungspräsidenten (seit 1967):

  • 1967 - 1979 : Dr. Hermann Person
  • 1979 - 1991 : Dr. Norbert Nothelfer
  • 1991 - 1998 : Dr. Conrad Schröder
  • 1998 - 2006 : Dr. Sven von Ungern-Sternberg

Aufgaben des Regierungspräsidiums

Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Bauwesen
  • Gesundheitswesen
  • Landwirtschaft
  • Ländlicher Raum
  • Lebensmittelwesen
  • Raumordnung
  • Sozialwesen
  • Steuerung
  • Straßenwesen
  • Umweltschutz
  • Verkehr
  • Verwaltung
  • Veterinärwesen
  • Wasserwirtschaft
  • Wirtschaft

Verwaltungsgliederung

  • Drei Regionen
  • Neun Landkreise und der Stadtkreis Freiburg
  • 302 Städte und Gemeinden, darunter ein Stadtkreis und 18 Große Kreisstädte

Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:

Region Hochrhein-Bodensee
Landkreis Konstanz
Landkreis Lörrach
Landkreis Waldshut
Region Südlicher Oberrhein
Stadtkreis Freiburg im Breisgau
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis Emmendingen
Ortenaukreis
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Landkreis Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
Landkreis Tuttlingen.

Die 18 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):

  1. Achern
  2. Donaueschingen
  3. Emmendingen
  4. Kehl
  5. Konstanz
  6. Lahr/Schwarzwald
  7. Lörrach
  8. Oberkirch, seit 1. Januar 2004
  9. Offenburg
  10. Radolfzell am Bodensee
  11. Rheinfelden (Baden)
  12. Rottweil
  13. Schramberg
  14. Singen (Hohentwiel)
  15. Tuttlingen
  16. Villingen-Schwenningen
  17. Waldshut-Tiengen
  18. Weil am Rhein

Wikipedia

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