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Letzte Änderung für Artikel Hundegesetz: 28.12.2005 00:17

Hundegesetz

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Als Hundegesetz oder Hundeverordnung bezeichnet man rechtskräftige Regelungen über die Haltung von Haushunden. In der Regel beziehen sich diese primär auf Einschränkungen, die Hunden generell oder bestimmten Rassen (so genannten Listenhunden) auferlegt werden, weniger auf die artgerechte Haltung des Tieres im Sinne des Tierschutzes .

In den meisten bundesdeutschen Ländern gilt mittlerweile ein genereller Leinenzwang sowie ein Maulkorbzwang für die so genannten Kampfhunde; welche Rassen im einzelnen als Listen- bzw. Kampfhunde den Rasselisten zugehörig eingestuft werden ist landesspezifisch; i.d.R. sind dies: American Pit Bull Terrier , American Staffordshire Terrier , Bullterrier , Dobermann , Dogo Argentino , Fila Brasileiro , Rottweiler , Staffordshire Bull Terrier sowie Kreuzungen mit Angehörigen der genannten Rassen einschließlich der Bandogs; teilweise wurden auch Zuchtverbot für die genannten Rassen erlassen.

Teilweise dürfen Hunde Grünanlagen und öffentliche Parks überhaupt nicht betreten (z.B. teilweise in Berlin, generell geplant in Hamburg), in Stuttgart gilt beispielsweise auch ein genereller Maulkorbzwang für Hunde aller Rassen. Auch in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten haben in jedem Fall Fußgänger , Radfahrer , Jogger oder ggf. Badende Vorrang. Die Leinenzwangregelungen begrenzen zusätzlich häufig die maximale Länge der Hundeleine auf zwei Meter (im öffentlichen Raum) bzw. einen Meter (in Menschenansammlungen, Einkaufsstraßen, Treppenhäusern usw.).

In der Regel gilt weiterhin eine allgemeine Kennzeichnungspflicht durch Transponder , also Chip-Implantate, sowie eine Pflicht zum Abschließen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter

Verstöße gegen diese Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden; meistens gibt es allerdings keinen festen Bußgeld-Katalog. Die Kontrollen (Parküberwachung, Hundekotbeseitigung etc.) werden durch Veterinärämter oder Ordnungsämter durchgeführt.

Die von vielen Tierschutzvereinen und Tierheimen geforderten konstruktiven und pädagogischen Maßnahmen wie ein genereller Sachkundenachweis oder ein Hundeführerschein werden in den meisten gesetzlichen Regelungen dagegen nicht gefordert.

Rechtsgrundlagen

Bundesrepublik Deutschland :

  • Baden-Württemberg: ?
  • Bayern: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.Juli 1992 (GVBl. S. 268), zuletzt geändert am 4. September 2002 (GVBl. S. 513);
  • Berlin: Hundegesetz, erlassen im September 2004; löst die bisherige Hundeverordnung ab;
  • Brandenburg: Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, erlassen am 01. Juli 2004;
  • Bremen: Gesetz über das Halten von Hunden, erlassen am 2. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 331 - 334)
  • Hamburg: ?
  • Hessen: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO), erlassen am 22. Januar 2003 (Hess.GVBl. 2003, S. 54) ( [1] )
  • Mecklenburg-Vorpommern: ?
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), erlassen am 12. Dezember 2002 (Nds.GVBl. Nr.1/2003 S.2), geändert am 30. Oktober 2003
  • Nordrhein-Westfalen: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), erlassen im Dezember 2002 (Nds.GVBl. Nr.25/2003 S.367) - VORIS 21011 ( [2] )
  • Sachsen: ?
  • Sachsen-Anhalt: ?
  • Schleswig-Holstein: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 51) - ( [3] )
  • Thüringen: ?

Österreich :

  • Niederösterreich: Hundegesetz (Mitführen und Verwahren von Hunden)
  • Steiermark: ?
  • Tirol : Hundegesetz, verabschiedet im Juli 2003

Schweiz :

  • Kanton Appenzell A. Rh.: Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), erlassen am 27. April 1969
  • Kanton Basel-Landschaft: Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), SGS 342 - GS 32.289, erlassen am Vom 22. Juni 1995, in Kraft seit 1. Januar 1997 ( [4] )
  • Kanton St. Gallen: Hundegesetz Kanton St. Gallen 2003 ( [5] )
  • Kanton Nidwalden: Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), erlassen am 11. Februar 2003

Siehe auch

  • IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen (IGDHR)
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Links:

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