Nachbarschaft (Graubünden)
Als Nachbarschaften bezeichnete man im Freistaat der Drei Bünde die Unterabteilungen der Gerichtsgemeinden . Die Einteilung in Nachbarschaften deckt sich vielfach mit den heutigen politischen Gemeinden .
In den Drei Bünden - und später bis zur Neueinteilung des Kantons im Jahre 1851 - bildeten die Gerichtsgemeinden die eigentlichen politischen Gemeinden, die souveränen Mitglieder des 1524 geschlossenen Bundes. Innerhalb der Gerichtsgemeinden bildeten die einzelnen Dörfer die Nachbarschaften. Sie entschieden über die Nutzung des Gemeindeeigentums (Wälder und Alpen ), in vielen Fällen bestand auch ein eigenes Zivilgericht . Seit dem Spätmittelalter , als viele Dörfer eigene Kirchen errichteten, entsprachen die Nachbarschaften weitgehend den Kirchgemeinden .
Die Neueinteilung von 1851 schuf die Kreise , die den vormaligen Gerichtsgemeinden entsprachen. Aus den Nachbarschaften wurden die (heutigen) politischen Gemeinden. Beispiel. Das Gericht Ausserschanfigg bestand aus den Nachbarschaften St. Peter , Peist, Molinis, Pagig , Castiel, Lüen, Calfreisen und Maladers , welche seit 1851 sämtlich selbständige politische Gemeinden sind. In Einzelfällen wurden die Gerichte nicht oder nur unvollständig aufgeteilt, so dass heute Kreis und Gemeinde deckungsgleich sind. Beispiel. Die Gerichtsgemeinde Davos bestand vor 1851 aus den Nachbarschaften Platz, Dorf, Frauenkirch, Glaris, Monstein und Arosa. Lediglich Arosa spaltete sich ab, die restlichen fünf bilden heute die Fraktionen der Landschaft Davos Gemeinde.
Literatur
Friedrich Pieth, Bündnergeschichte, 2. Auflage. Verlag F. Schuler, Chur, 1982. ISBN 3-85894-002-X
Kategorien : Schweizerische Geschichte | Graubünden (Kanton)
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