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Letzte Änderung für Artikel Lippische Landeskirche: 19.02.2006 20:25

Lippische Landeskirche

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Karte
Karte der Lippischen Landeskirche
Basisdaten
Fläche : 1.157,74 km²
Leitender Geistlicher: Landessuperintendent
Dr.Martin Dutzmann
Mitgliedschaft: UEK
Klassen : 8
Kirchengemeinden : 72
Gemeindeglieder: 196.000 (1. Februar 2006)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 60 %
Anschrift: Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Offizielle Website: www.lippische-landeskirche.de
E-Mail-Adresse: lka@lippische-landeskirche.de

Die Lippische Landeskirche ist eine von 23 Gliedkirchen ( Landeskirchen ) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Detmold. Die Lippische Landeskirche hat ca. 200.000 Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2005) in 61 reformierten und 11 lutherischen Kirchengemeinden . Sie ist eine von drei evangelischen Landeskirchen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, die weiteren sind die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche im Rheinland.

Die Lippische Landeskirche ist eine der beiden reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD. Sie hat jedoch auch 11 Gemeinden lutherischer Prägung, die eine eigenständige „Klasse“ (Bezirk) innerhalb der Landeskirche bilden. Die Lippische Landeskirche trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.

Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die Erlöserkirche in Detmold. Die beiden größten Kirchen sind die ev. ref. Christuskirche (Detmold-West) und die ev. ref. Kilianskirche in Schötmar.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Lippischen Landekirche umfasst das bis 1947 bestehende Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und seinerzeit in das Bundesland Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Kreis Lemgo , die bei der Kreisreform 1972 zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen (z.B. das Gebiet der Stadt Lügde gehört nicht dazu) den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.

Geschichte

Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und 1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. Ab 1605 trat der Regent jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Nur die Alte Hansestadt Lemgo blieb lutherisch. 1854 wurden auch wieder katholische Gemeinden zugelassen, und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Regent des Fürstentums Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten (später Landessuperintendenten) an der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch bestehen und wurde erst 1947 Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lippische Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ ( EKD ) bei. Die Kirchenverwaltung befand sich von Anfang an in Detmold.

Leitung der Landeskirche

Leitender Geistlicher

An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936 „Generalsuperintendent“), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel in den Ruhestand.

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

  • 1805 – 1837 : Ferdinand Weerth
  • 1837 – 1857 : Georg Althaus
  • 1857 – 1860 : vakant
  • 1860 – 1865 : August von Cölln
  • 1866 – 1868 : Friedrich August WeĂźel
  • 1869 – 1886 : Adolf Koppen
  • 1886 – 1901 : Johannes CredĂ©
  • 1901 – 1930 : August WeĂźel
  • 1930 – 1936 : vakant
  • 1936 – 1958 : Prof. D. Neuser
  • 1959 – 1970 : Dr. Udo Smidt
  • 1970 – 1979 : Dr. Fritz Viering
  • 1980 – 1996 : Dr. Ako Haarbeck
  • 1996 – 2005 : Gerrit Noltensmeier – 31. Landessuperintendent seit der Reformation
  • seit 01. Oktober 2005 : Dr. Martin Dutzmann - 32. Landessuperintendent seit der Reformation

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen werden. Ihr gehören u. a. die Superintendenten der 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er ist Vorsitzender des „Kollegiums“, das aus dem Landessuperintendenten sowie einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat besteht und im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Das Kollegium bildet wiederum zusammen mit dem Präses (Vorsitzender der Synode) und drei weiteren Synodalen den Landeskirchenrat, also die Kirchenleitung („Regierung der Kirche“), deren Vorsitzender ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat ist das Hauptorgan der Landeskirche. Er vertritt die Synode, wenn diese nicht tagt.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen, deren Mitglieder die „Kirchenältesten“ sind. Dem Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als Gremium die Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand, zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent, ein Pfarrer als Schriftführer sowie zwei Kirchenälteste aus den Kirchengemeinden gehören.
Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht. Unabhängig von den Klassen und zusätzlich zur Ordnung der Verfassung haben sich in vielen Kommunen die Pfarrer der Kirchengemeinden zu einem Stadtkonvent zusammengetan, in dem reformierte, lutherische, aber auch freikirchliche und römisch-katholische Gemeinden mitarbeiten.

Die 8 Klassen

  • Reformierte Klassen
    • Bad Salzuflen
    • Blomberg
    • Bösingfeld
    • Brake
    • Detmold
    • Horn
    • Lage
  • Lutherische Klasse

Kirchengemeinden

Die 7 reformierten Klassen werden aus 61 und die lutherische Klasse aus 10 Kirchengemeinden gebildet. Die Zahl war früher etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Lutherische Gemeinden gibt es in Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Lemgo und Lage bzw. in Ortsteilen dieser Städte und Gemeinden.

GesangbĂĽcher

Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden GesangbĂĽchern:

  • Neues Gesangbuch fĂĽr die Evang.-Luth. Gemeinden des FĂĽrstenthums Lippe aus den besten Liedersammlungen nebst einem Anhange und Gebetbuche, 1844
  • Gesangbuch fĂĽr kirchliche und häusliche Andacht der evang. Gemeinden im FĂĽrstenthume Lippe, Lemgo, 1830
  • Gesangbuch fĂĽr die kirchliche und häusliche Andacht der evang.-reformierten Gemeinden im FĂĽrstentum Lippe – Neue Ausgabe, Detmold, 1918
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe fĂĽr Lippe, Einheitsgesangbuch von Rheinland und Westfalen, bzw. mit eigenem lippischen Anhang
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe fĂĽr die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe, Bielefeld u. a., 1969
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe fĂĽr die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im GroĂźherzogtum Luxemburg, GĂĽtersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn; eingefĂĽhrt am 1. Advent 1996

Weblink

Wikipedia

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