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Letzte Änderung für Artikel Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche: 16.02.2006 13:20

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

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Karte
Karte der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Basisdaten
Fläche : 16.525 km²
Leitender Geistlicher: Bischof Dr. Hans-Christian Knuth
derzeitiger Vorsitzender
der Kirchenleitung
Mitgliedschaft: VELKD , EKD , LWB
Sprengel : 3
Kirchenkreise : 27
Kirchengemeinden : 642
Gemeindeglieder: 2.151.450 (31. Dezember 2004)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
etwa 55 %
Anschrift: Dänische Str. 21-35
24103 Kiel
Offizielle Website: www.nordelbien.de und www.kirche.de
E-Mail-Adresse: presse.nka@nordelbien.de und afoe@nordelbien.de

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK) mit Sitz in Kiel, manchmal kurz auch nur "Nordelbien" ("Land nördlich der Elbe") genannt, ist eine von 23 Gliedkirchen ( Landeskirchen ) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts . Die Kirche hat etwa 2,21 Million Mitglieder (Stand: Dez. 2002) in 642 Kirchengemeinden und ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Sie ist ferner Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Die drei Bischofskirchen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche sind der Dom in Schleswig (St. Petri), der Dom in Lübeck und die Hauptkirche St. Michaelis (der "Michel") in Hamburg. Bis Ende 2003 unterhielt die Landeskirche eine Evangelische Akademie in Bad Segeberg beziehungsweise Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" umfasst mit wenigen Ausnahmen (eine Gemeinde in Ratzeburg und eine Gemeinde in Niedersachsen) die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg.

Geschichte

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche wurde am 1. Januar 1977 durch Vereinigung von 4 selbständigen Landeskirchen und eines Kirchenkreises einer weiteren 5. Landeskirche gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin sowie den Kirchenkreis Harburg der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers . Die Initiative zur Fusion dieser Landeskirchen ging von der Schleswig-Holsteinischen Kirche aus, deren Synode bereits 1956 einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Doch dauerte es noch 20 Jahre bis die "Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" vom 12. Juni 1976 in Kraft trat. Zuvor war mit dem "Vertrag über die Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" vom 1. Juli 1970 die NEK entstanden. Alle ehemaligen Landeskirchen haben eine unterschiedliche Geschichte, auf die im Folgenden näher eingegangen wird:

Information

Information zur Nordelbischen Kirche stehen auf der Homepage: wwww.nordelbien.de bereit. Anfragen können sie auch richten an die Nordelbische Pressestelle ( Homepage: www.presse.nordelbien.de und das "Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordelbischen Kirche" (Afö) in Hamburg ( Homepage: www.afoe-nordelbien.de .

Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate

Die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate ist untrennbar mit der Geschichte der Hansestadt Hamburg verbunden. Diese führte 1529 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein, so dass Hamburg über Jahrhunderte eine protestantische Stadt war. Bis 1860 waren das Gebiet der Stadt und das Kirchengebiet identisch. Seither dehnte sich die Stadt immer mehr aus. Die größten Veränderungen brachte das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 , durch welches Hamburg einige Gebiete abgab und im Gegenzug auch einige umliegenden Städte und Gemeinden erhielt. Alle Orte wurden seinerzeit zu einer einheitlichen Stadt Hamburg vereinigt. Kirchlich wurde zunächst jedoch keine Veränderung vorgenommen. Erst die Kirchenfusion von 1977 brachte eine neue Grenzziehung, die das Stadtgebiet von Hamburg mit einigen nördlichen Gemeinden im schleswig-holsteinischen Kreis Stormarn im "Sprengel Hamburg" der neu gebildeten Landeskirche vereinigte.

Die Verwaltung der Kirche in Hamburg oblag bis 1918 dem Senat als Kollegium. 1923 erhielt die Kirche eine neue Verfassung, welche die Kirchenverfassungen von 1870 und 1896 beziehungsweise die Notverordnung von 1919 ablöste. An der Spitze der Kirche stand fortan der von der Landessynode aus der Reihe der Hauptpastoren gewählte Senior der ab 1933 den Titel " Landesbischof " erhielt. Senioren gaben es in Hamburg schon seit Ende des 16. Jahrhunderts . Sie waren die geistlichen Leiter der Kirche und Nachfolger der Superintendenten , die nach Einführung der Reformation erstmals eingesetzt worden waren.

Als Organe hatte die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate neben der von den Gemeinden gewählten Landessynode einen "Landeskirchenrat" als "Regierung der Kirche". Die Verwaltungsbehörde der Kirche war die Bischofskanzlei in Hamburg, deren Leiter der Bischof war.

Mit der Fusion 1977 ging der Hauptteil der Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate im neu gebildeten Sprengel Hamburg auf. Der bisherige Landesbischof von Hamburg wurde somit Bischof des neu entstandenen Sprengels Hamburg. Die Bischofskanzlei wurde somit auch nach Fusion mit anderen Zuständigkeiten weitergeführt.

Senioren, Landesbischöfe und Bischöfe von Hamburg

  • 1911 - 1920 : Dr. theol. Eduard Rudolf Grimm , Senior
  • 1920 - 1923 : Dr. theol. et. phil. Friedrich Gottlieb Theodor Rode , Senior
  • 1923 - 1929 : Dr. theol. Carl Gustav Curt Stage , Senior
  • 1929 - 1933 : Dr. theol. Karl Albert Ernst Friedrich Theodor Horn , Senior
  • 1933 - 1934 : D. Lic.theol. et Dr. phil. Simon Schöffel , Landesbischof
  • 1934 - 1945 : Franz Tügel , Landesbischof
  • 1946 - 1954 : Simon Schöffel , Landesbischof
  • 1954 - 1955 : D.Prof. Theodor Knolle , Landesbischof
  • 1956 - 1958 : D.Dr. theol. D.D. Prof. Volkmar Herntrich, Landesbischof
  • 1959 - 1964 : D. Karl Witte , Landesbischof
  • 1964 - 1977 : D.Hans-Otto Wölber , Landesbischof, ab 1977 Bischof des neu umschriebenen Sprengels Hamburg

Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck ist untrennbar mit der Geschichte der Hansestadt Lübeck verbunden. Bereits 1163 war die Stadt Lübeck Sitz eines Bistums geworden. Ab 1530 wurde die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt, so dass Lübeck über Jahrhunderte eine protestantische Stadt war. Das Gebiet der Stadt und das Kirchengebiet waren identisch. Später entstand auch eine reformierte Gemeinde, die jedoch nicht zur Landeskirche von Lübeck gehörte.

Die Verwaltung der Kirche in Lübeck oblag bis 1918 dem Senat als Kollegium. 1895 hatte die Kirche eine Kirchenverfassung erhalten, die 1921 erneuert wurde, so dass Senat auf das Kirchenregiment verzichtete. An der Spitze der Kirche stand fortan der von der Landessynode gewählte Senior der ab 1934 den Titel "Bischof" erhielt. Dieser übte die geistliche Leitung im Benehmen mit der Kirchenleitung aus. Die Landessynode wurde von den Gemeinden bestellt. Die Verwaltungsbehörde der Kirche war die Bischofskanzlei in Lübeck.

Mit der Fusion von 1977, bei der sie insgesamt 31 Gemeinden umfasste, wurde die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck als Propstei (heute Kirchenkreis) ein Teil des neu umschriebenen "Sprengels Holstein-Lübeck".

Senioren beziehungsweise Bischöfe der Lübeckischen Kirche

  • 1919 - 1933 : D. Johannes Evers , Senior
  • 1934 - 1945 : Erwin Balzer, Bischof
  • 1948 - 1955 : Dr. theol. h.c. Johannes Pautke , Bischof
  • 1956 - 1972 : Dr. Heinrich Meyer , Bischof
  • 1972 - 1977 : Karlheinz Stoll , Senior

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Schleswig und Holstein verbunden. In beiden Herzogtümern wurde schon sehr früh die Reformation nach dem Vorbild von Martin Luther eingeführt. 1665 wurde in Kiel die Universität gegründet. Bis ins 19. Jahrhundert waren Schleswig und Holstein unter dänischer Verwaltung. 1867 fielen beide Herzogtümer an Preußen . Dieses gründete 1867 für die neue Provinz Schleswig-Holstein in Kiel ein "Landeskonsistorium". Damit war die Evangelisch-lutherische Landeskirche der Provinz Schleswig-Holstein formal gegründet. Den Vorsitz des Konsistoriums hatte ein weltlicher Präsident. Oberhaupt der Kirche war jedoch der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". Geistliche Leiter der Kirche waren die beiden Generalsuperintendenten, später Bischöfe, von Schleswig (Sitz in Schleswig) und Holstein (Sitz in Kiel), die den gleichnamigen beiden Sprengeln der Kirche vorstanden.

1876 wurde das bisherige Herzogtum Lauenburg (Hauptstadt Ratzeburg) der preußischen Provinz Schleswig-Holstein als Landkreis zugeschlagen. In diesem Herzogtum bestand seinerzeit eine eigenständige Kirche mit einem Konsistorium in Ratzeburg. Diese wurde 1877 der schleswig-holsteinischen Landeskirche als Superintendentur eingegliedert. Der Superintendent übte jedoch in seinem Gebiet weiterhin bischöfliche Rechte aus und erhielt 1961 sogar den Titel Bischof (bis zur Fusion 1977). Das geistliche Leitungsamt dieser Superintendentur hatten unter anderem Ernst Fischer, D. Hans Matthießen und Prof. Dr. Joachim Heubach inne.

Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) erhielt die Landeskirche Schleswig-Holsteins eine neue Verfassung. Oberstes Organ der Landeskirche war die Landessynode, die etwa 1 mal jährlich in Rendsburg tagte. Sie hatte als Vorsitzenden einen Präsidenten und wählte die Kirchenleitung sowie die beiden Bischöfe. Das Konsistorium in Kiel wurde zum Landeskirchenamt und war die Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Es wurde wie das bisherige Konsistorium von einem Präsidenten geleitet.

Präsidenten des Landeskonsistoriums beziehungsweise Landeskirchenamts in Kiel

(noch nicht komplett)

  • 1868 - 1891 : Friedrich Mommsen
  • 1891 - 1903 : Heinrich Franz Chalybäus
  • 1904 - 1925 : Otto Müller
  • 1925 - 1936 : Traugott Freiherr von Heintze
  • 1954 - 1964 : Oskar Epha

Bischöfe von Schleswig

  • 1925 - 1933 : Eduard Völkel
  • 1933 - 1945 : Adalbert Paulsen , Landesbischof für Schleswig-Holstein
  • 1947 - 1967 : Dr. Reinhard Heinrich Wester
  • 1967 - 1978 : D. Alfred Petersen

Bischöfe von Holstein

  • 1917 / 24 - 1933 : Adolf Mordhorst , Generalsuperintendent, ab 1924 Bischof
  • 1933 - 1945 : Adalbert Paulsen , Landesbischof für Schleswig-Holstein
  • 1946 - 1964 : D. Wilhelm Halfmann
  • 1964 - 1981 : Dr. Friedrich Hübner , ab 1977 Bischof von Holstein-Lübeck

Mit der Fusion 1977 wurde der Sprengel Holstein der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Landeskirche neu umschrieben. Er wurde um die Propsteien der bisherigen Evangelischen Landeskirche Eutin sowie der Evangelischen Kirche in Lübeck erweitert, musste aber seine südlichen Bereiche an den Sprengel Hamburg abgeben. Seine neue Bezeichnung ist seither "Sprengel Holstein-Lübeck".

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Eutin ist das Gebiet des ehemaligen Fürstbistums Lübeck . Dieses entstand im 10. Jahrhundert in Oldenburg in Holstein und hatte ab 1158 seinen Sitz in Lübeck. Zu ihm gehörten die Ämter Eutin und Schwartau sowie andere Domkapitelgüter. Ende des 13. Jahrhunderts verlegte der Fürstbischof seinen Amtssitz von Lübeck nach Eutin und 1530/35 wurde die Reformation eingeführt. Nachdem die Stadt Lübeck inzwischen Freie Reichsstadt geworden war, hatte das geistliche Territorium Lübeck (mit Sitz in Eutin) außer dem Namen mit der Stadt Lübeck nichts mehr gemeinsam. Ab 1555 regierten in Eutin Fürstbischöfe als Administratoren, die 1774 zu Herzögen und 1815 zu Großherzögen ernannt wurden. Bereits 1773 erhielt der amtierende Fürstbischof durch Vertrag die Grafschaften Oldenburg (in Oldenburg) und Delmenhorst. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand (später kam noch der Raum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu). 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog beziehungsweise Großherzog von Oldenburg.

Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die "Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg" und die "Evangelisch-Lutherische Landeskirche der Provinz Lübeck im Freistaat Oldenburg". 1937 wurde der Landesteil Lübeck im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes von Oldenburg abgetrennt und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Kirchlich blieb das Gebiet jedoch als eigenständige Landeskirche unter der Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Kirche Eutin" bestehen, die 1948 der EKD beitrat.

Oberhaupt der Kirche war bis 1918 der jeweilige Fürst von Oldenburg. Seither leitete ein "Landesprobst", der später den Titel "Bischof" erhielt, die Kirche. Seit 1930 hatte Wilhelm Kieckbusch dieses Amt inne. Er führte die Landeskirche ab 1961 mit dem Titel "Bischof" bis zur Fusion im Jahre 1977. Vor der Fusion umfasste die Landeskirche etwa 20 Gemeinden. Seither bilden diese Gemeinden eine Propstei (heute Kirchenkreis ) innerhalb des Sprengels Holstein-Lübeck.

Kirchenkreis Harburg der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers

Der Kirchenkreis Harburg teilte die Geschicke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers . Als es in den 1970er Jahren um die Neubildung der Landeskirchen in Nordelbien ging, beteiligte sich auch der Kirchenkreis Harburg an der Diskussion. Dies lag daran, dass das Gebiet Harburg seit 1937 (Groß-Hamburg-Gesetz) zur Stadt Hamburg gehörte, kirchlich jedoch weiterhin zu Hannover. Man wollte jedoch die politischen und kirchlichen Grenzen möglichst vereinheitlichen. So beteiligte sich der Kirchenkreis Harburg an der Fusion 1977 und wurde danach ein Kirchenkreis im Sprengel Hamburg der neuen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Im Gegenzug gab die Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate ihre Gemeinden in Cuxhaven, das bis 1937 zu Hamburg gehörte, an die Hannoversche Landeskirche ab. Erstmals seit 1937 gehörte somit die gesamte Stadt Hamburg (wieder) zu einer einheitlichen evangelischen Landeskirche.

Leitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

An der Spitze der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche steht die Kirchenleitung, die aus 10 von der Synode für sechs Jahre gewählten Mitgliedern sowie aus dem Bischofskollegium besteht. Einer der drei Bischöfe hat den Vorsitz in der Kirchenleitung. Nach Vollendung ihres 65. Lebensjahres treten die Bischöfe in der Regel in den Ruhestand.

Bischöfe/Bischöfinnen

  • Sprengel Hamburg
    • 1977 - 1983 : D.Hans-Otto Wölber
    • 1983 - 1992 : Prof. D. Peter Krusche
    • 1992 - heute: Maria Jepsen
  • Sprengel Holstein-Lübeck (Sitz Lübeck)
    • 1964 - 1981 : Dr. Friedrich Hübner , bis 1977 noch Bischof von Holstein in Kiel
    • 1981 - 1991 : Prof. Dr. Ulrich Wilckens
    • 1991 - 2001 : Karl Ludwig Kohlwage
    • 2001 - heute: Bärbel Wartenberg-Potter
  • Sprengel Schleswig
    • 1967 - 1978 : D. Alfred Petersen
    • 1979 - 1990 : D. Karlheinz Stoll
    • 1991 - heute: Dr. theol. Hans-Christian Knuth

Vorsitzende der Kirchenleitung ist seit 2004 der Schleswiger Bischof Dr. Hans-Christian Knuth.

Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Synode . Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Kirchenkreissynoden, von den Mitarbeitern und aus der Pastorenschaft gewählt beziehungsweise zum Teil auch berufen. Ihr Vorsitzender ist der "Präsident der Synode", derzeit Hans-Peter Strenge. Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.

Verwaltung der Landeskirche

Nordelbisches Kirchenamt und Verwaltungshierarchie

Die Kirchenleitung mit einem der 3 Bischöfe als Vorsitzendem hat ihren Amtssitz in Kiel im "Nordelbischen Kirchenamt", der Verwaltungsbehörde der Landeskirche, an dessen Spitze der "Präsident des Nordelbischen Kirchenamts" steht. Früher hieß diese Behörde "Konsistorium" und hatte einen "Konsistorialpräsidenten". Neben dem Präsidenten gehören sieben für die verschiedenen Dezernate verantwortlichen Oberkirchenräte, weitere Referentinnen und Referenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Kirchenamt. Es ist für die Ausführung der Kirchengesetze und Kirchenleitungsbeschlüsse verantwortlich und führt die Aufsicht über die nachgeordneten Verwaltungen.

Präsidenten des Nordelbischen Kirchenamts

  • 1975 - 1984 : Horst Göldner
  • 1984 - 2002 : Dr. Klaus Blaschke
  • 2002 - heute: Dr. Frauke Hansen-Dix

Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen der Beschlüsse der Synode. Sie führt außerdem die Aufsicht über das Nordelbische Kirchenamt. Sie ist neben dem Bischofskollegium und der Synode eines der Hauptorgane der NEK.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pastoren. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern gewählt. Weitere Kirchenvorsteher werden berufen. Der Kirchenvorstand lädt alle konfirmierten Gemeindemitglieder mindestens einmal jährlich zur Gemeindeversammlung ein.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht; in großen Kirchenkreisen gibt es teilweise auch mehrere Pröpste. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kirchenkreissynode mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden, den Mitarbeitern und aus der Pastorenschaft gewählt. Einige Synodale werden auch berufen.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze ein Bischof steht. Diese Verwaltungsebene hat ansonsten kein Gremium. Die 3 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Sprengel mit ihren 27 Kirchenkreisen

  • Sprengel Hamburg
    • Alt-Hamburg
    • Altona
    • Blankenese
    • Harburg
    • Niendorf
    • Stormarn
  • Sprengel Holstein-Lübeck
    • Eutin
    • Kiel
    • Herzogtum Lauenburg
    • Lübeck
    • Münsterdorf
    • Neumünster
    • Oldenburg in Holstein
    • Pinneberg
    • Plön
    • Rantzau
    • Segeberg
  • Sprengel Schleswig
    • Angeln
    • Eckernförde
    • Eiderstedt
    • Flensburg
    • Husum-Bredstedt
    • Norderdithmarschen
    • Rendsburg
    • Schleswig
    • Süderdithmarschen
    • Südtondern

Zum Sprengel Schleswig gehört auch die "Nordschleswigsche Gemeinde", eine deutschsprachige Gemeinde mit mehreren Pfarrstellen in Dänemark, die dort den rechtlichen Status einer "Freigemeinde" hat.

Die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche hat im Rahmen ihres Reformprozesses im November 2004 beschlossen, die Zahl der Kirchenkreise von derzeit 27 auf maximal 12 zu reduzieren. Die Fusionsgespräche der drei Kirchenkreise Alt-Hamburg, Harburg und Stormarn werden auf der website http://www.zudritt.de/ präsentiert.

Kirchengemeinden

Die 27 Kirchenkreise sind in 642 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Die Verteilung der Kirchengemeinden auf die 3 Sprengel ist wie folgt:

  • Sprengel Hamburg: 183 Kirchengemeinden
  • Sprengel Holstein-Lübeck: 248 Kirchengemeinden
  • Sprengel Schleswig: 211 Kirchengemeinden

Gesangbücher

Die Gemeinden der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und deren Vorgängerkirchen singen beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Schleswig-Holstein und Lauenburg
    • Kirchen-Gesangbuch für das Herzogtum Lauenburg nebst einem Gebetbuche, Ratzeburg, eingeführt am 29. Dezember 1841
    • Allgemeines Gesangbuch auf Königlichen allergnädigsten Befehl dem öffentlichen und häuslichen Gebrauche in den Gemeinen der Herzogthümer Schleswig und Holstein gewidmet, Schleswig, Anfang des 19. Jahrhunderts
    • Evangelisch-lutherisches Gesangbuch der Provinz Schleswig-Holstein. Schleswig, ab 1883, spätere Auflagen mit einem Anhang Geistlicher Lieder
    • Gesangbuch der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins, Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Eutin, Bordesholm, eingeführt 1930
  • Hamburg
    • Neu-vermehrtes Hamburgisches Gesang-Buch zum heiligen Gebrauche des öffentlichen Gottes-Dienstes /als auch derer Hauß-Andachten. hrsg. von Dem Hamburgischen Ministerio. - Ab 1710
    • Neues Hamburgisches Gesangbuch zum öffentlichen Gottesdienste und zur häuslichen Andacht ausgefertigt von dem Hamburgischen Ministerio. Mit Eines Hochedlen und Hochweisen Raths Special-Privilegio, Hamburg, Januar 1787
    • Hamburgisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die häusliche Andacht, Mit Eines Hohen Senats Spezialprivilegio, Hamburg, ab 1843
    • Hamburgisches Gesangbuch, hrsg. vom Kirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate 1912
    • Hamburgisches Gesangbuch - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Eutin; Hamburg, eingeführt 1930
  • Lübeck
    • Neues Lübeckisches Gesangbuch, zum öffentlichen Gottesdienste und zur häuslichen Andacht auf Verordnung Eines Hochedlen Hochw. Raths ausgefertiget von dem Lübeckischen Ministerio; Lübeck, 1790, neue Auflage ab 1821
    • Lübeckisches evangelisch-lutherisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die häusliche Andacht, auf Verordnung Eines Hohen Senates ausgefertigt durch das Ministerium, Lübeck, 1859
    • Gesangbuch der Evangelisch-lutherischen Kirche im Lübeckischen Staate - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Eutin, Lübeck, eingeführt 1930
  • Eutin
    • Da das Gebiet dieser Landeskirche zu Oldenburg gehörte, waren dort auch die Gesangbücher Oldenburgs im Gebrauch. 1930 wurde wie in allen Landeskirchen des heutigen Nordelbiens das "Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz und Eutin" eingeführt. Später das "Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Lübeck und Eutin".
  • Gemeinsame Gesangbücher
    • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Lübeck und Eutin, Hamburg, ab 1950/53? beziehungsweise mit dem späteren Titel "Evangelisches Kirchengesangbuch- Ausgabe für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche"
    • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche, Hamburg und Kiel, 1994

Schließungen von Kirchen

Deutlich rückläufige Kirchensteuermittel und Mitgliedszahlen zwingen die Kirche -wie nahezu überall in Deutschland-, nicht nur Gemeinden zu fusionieren, sondern auch Kirchen zu schließen; speziell in Hamburg. Die Gebäude werden an andere Glaubengemeinschaften abgetreten oder sogar abgerissen.

  • (Siehe auch: Kirchensterben )

Weblinks

Wikipedia

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