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Letzte Änderung für Artikel Kettlasbrunn: 22.11.2004 15:41

Mistelbach an der Zaya

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Wappen Karte
Basisdaten
Bundesland : Niederösterreich
Politischer Bezirk : Mistelbach (Weinviertel) (MI)
Fläche : 131,38 km²
Einwohner : 10 644 (Volkszählung 2001)
Höhe : 190m ü. NN
Postleitzahl : 2130
Geografische Lage :
Koordinaten: 48° 34′ N, 16° 34′ O
48° 34′ N, 16° 34′ O
Gemeindekennziffer : 31633
Kfz-Kennzeichen : MI
Offizielle Website: www.mistelbach.at


Mistelbach an der Zaya ist eine Stadtgemeinde im nordöstlichen Niederösterreich und Bezirkshauptstadt des gleichnamigen Bezirks . Sie besteht aus acht Katastralgemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Geographische Lage

Mistelbach liegt im nordöstlichen Weinviertel, etwa 25 bis 30 km von der tschechischen und der slowakischen Grenze entfernt, unweit der Brünner Straße B7, die von Wien zum Grenzübergang Drasenhofen führt.

Geschichte

Erste Spuren einer Besiedlung des Raumes um Mistelbach findet man bereits aus der vorchristlichen Zeit.

Um 1130 wird Mistelbach das erste Mal urkundlich erwähnt. Nach dem Aussterben der Herren von Mistelbach (um 1370) wurde der ursprünglich königliche Besitz der Herrschaft Wilfersdorf der Fürsten Liechtenstein zugeschlagen.

Das erste Marktrecht erhielten die Mistelbacher im Jahr 1372 . Noch erinnern die vier Jahrmärkte an dieses Recht. Zur Stadt wurde Mistelbach am 5. Juni 1874 erhoben.

Das 19. Jh. war geprägt durch den Anschluss an die Ostbahn . Mistelbach wurde zur Bezirkshauptstadt erhoben und Schulen wurden errichtet. Als eine der Schwierigkeiten im letzten Jahrhundert galt die Nähe des eisernen Vorhangs . Die Stadt entwickelte sich zum Zentrum des östlichen Weinviertels.

Einwohnerentwicklung

Nach dem Ergebnis der Volkszählung 2001 gab es 10644 Einwohner. 1991 hatte die Stadtgemeinde 10234 Einwohner, 1981 10251 und im Jahr 1971 10235 Einwohner.

Politik

Bürgermeister der Stadtgemeinde ist Ing. Christian Resch, Amtsleiter Mag. Gabauer. Im Stadtgemeinderat gibt es bei insgesamt 37 Sitzen nach der Gemeinderatswahl vom 6. März 2005 folgende Mandatsverteilung: ÖVP 20, SPÖ 11, LAB 3, Liste GRÜNE 2, FPÖ 1, andere keine Sitze.

Schulen

  • HTL für Gesundheitstechnik
  • HAK & HAS
  • BORG
  • HS
  • VS
  • ASO
  • Berufschule
  • Winzerschule
  • Krankenpflegeschule

Sehenswertes

  • Gotische Hallenkirche auf dem Kirchenberg
um 1500 mit gotischer Sandstein-Madonna
  • Romanischer Karner
um 1200 mit Tympanonfeld
  • Rathaus
  • Dreifaltigkeitssäule
  • Barockschlößl in der Museumsgasse mit Paasdorfer Presse
  • Barnabitenkolleg
um 1687 wertvolle Deckengemälde von Kainz, Rossaforte und Maulpertsch
  • Pestsäule
  • Wetterhäuschen im Stadtpark
  • Stadtsaal
  • Kulturlandschaft Paasdorf

Stadtplan

Katastralgemeinden

Mein Name ist DI Johannes Netzl. Ich habe 1998 ein Diplomarbeit geschrieben,in der es um Kommassierungen in Niederösterreich geht. Der Titel meiner Diplomarbeit lautet: Naturnahe Landschaftselemente im Bezirk Mistelbach Vergangenheit-Gegenwart-Zukunft. Die Diplomarbeit wurde im Rahmen der Studienrichtung Landwirtschaft,Studienzweig Pflanzenproduktion an der Universität für Bodenkultur Wien eingereicht. Der Betreuer der Diplomarbeit war Ao. Univ. Prof. Dr. phil. Wolfgang Holzner am Institut für Botanik. Wie dem Titel meiner Diplomarbeit zu entnehmen ist, habe ich mich in meiner Arbeit mit Landschaftselementen beschäftigt. Unter Landschaftselementen versteht man etwa Hecken, Raine, Böschungen, Hohlwege, Feldgehölze, Einzelbäume, Baum-gruppen, Trockenrasen usw. Die konkrete Aufgabenstellung lautete: Wie ist der Mensch in der Vergangenheit mit Landschaftselementen umgegangen? Wie werden gegenwärtig Landschaftselemente behandelt? Wie wird man in Zukunft mit Landschaftselementen umgehen? Ich habe mich dabei ausschließlich mit Kommassierungen beschäftigt. Die Kommassierung Siebenhirten fand in den frühen 80 iger Jahren statt und gilt als typische Ausräumkommassierung. Diese Ortschaft im Weinviertel wurde von mir als Beispiel ausgewählt, weil man hier deutlich sieht, wie man in der Vergangenheit kommassiert hat. Außerdem ist Siebenhirten meine Heimatgemeinde und ich wollte immer schon wissen, warum hier derart massiv in die Landschaft eingegriffen wurde. Ich habe die Kommassierung Siebenhirten mit der Kommassierung Hörersdorf verglichen. Hörersdorf ist die Nachbarortschaft von Siebenhirten und gilt als Vorzeigebeispiel, wie man gegenwärtig kommassiert. Dieses Agrarverfahren fand zu Ende der 80 iger Jahre statt. Zwischen den beiden genannten Verfahren gibt es gewaltige Unterschiede in Form der operativen Ausführung. Den Zukunftsaspekt habe ich im Kapitel „Ökologische Reparaturen in Siebenhirten“ eingebracht. Nach vielen informativen Gesprächen mit Beamten der Agrarbezirksbehörde wollte ich am konkreten Beispiel Siebenhirten demonstrieren, wie man in Zukunft mit Landschaftselementen verfahren wird. Meine futuristischen Vorschläge würden zu einer Verbesserung der ökologischen Situation in Siebenhirten führen. Zu Beginn meiner Ausführungen habe ich das Kapitel „Kommassierung allgemein“ eingeschoben, um auch jenen Personen, die mit dem Ablauf einer Kommassierung nicht vertraut sind, den Zugang zu meiner Diplomarbeit zu ermöglichen. Meine Diplomarbeit erstreckte sich von Jänner 1996 bis Jänner 1998. Nach der ersten Besprechung mit meinem Betreuer Univ. Prof. Dr. Wolfgang Holzner, in der das Thema festgelegt wurde, verging sehr viel Zeit, bis ich schließlich in den letzten drei Monaten meine Arbeit niederschrieb. Nachdem mir W. Holzner in der ersten Besprechung eine zum Thema passende Literaturliste empfahl, unternahmen wir im Mai 1996 gemeinsam mit einer zweiten Diplomantin eine Begehung des Untersuchungsgebietes. Die zwei wichtigen Stationen der Exkursion waren: die mehrjährige Brache, die Schottergrube Mistelbach. Hier wurden Pflanzenbestandesaufnahmen durchgeführt, die ich dann in den Vegetationsperioden 96 und 97 weiterführte. Das Ergebnis der Aufnahme ist im Kapitel „Die mehrjährige Brache“ und im Kapitel „Erhaltung der Schottergrube Mistelbach als Trittsteinbiotop“ zu finden. Durchführung der Bestimmungsarbeit: Die Pflanzen wurden herbarisiert und in Mappen aufbewahrt. Bei der Bestimmung durfte ich das Herbarium am Institut für Botanik benutzen, viel wichtiger war aber die Verwendung institutseigener Bestimmungsbücher, die mir zur Verfügung standen. Zwischendurch kontrollierte W. Holzner mein Herbarium und besserte Bestimmungsfehler dankenswerterweise sofort aus. Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurden aber weitere wichtige Schritte unternommen. Einerseits wurde mir seitens meines Betreuers immer wieder die Fragestellung meiner Diplomarbeit neu formuliert (Warum wurden in Siebenhirten die Landschaftselemente ausgeräumt? Was waren die Gründe? Wieso gibt es in Hörersdorf Bodenschutzanlagen? Was ist der Biotopverbund?), andererseits wurde mir vorgeschlagen, über die Zukunft nachzudenken und futuristische Gedanken einfließen zu lassen. (Wie könnte man in Zukunft kommassieren?) In Sommer 1996 habe ich Pflanzen auf der Brache und in der Schottergrube gesammelt. Ich bin aber auch sehr viel im Untersuchungsgebiet Siebenhirten und Hörersdorf spazierengegangen und habe mich mit der Landschaft vertraut gemacht. Im Wintersemester 96 habe ich die Vorlesung „Agrarische Operationen“ bei Doz. Wolf-gang Pelikan besucht, in der ich mich mit dem Ablauf einer Kommassierung befaßte. Weil die Durchführung einer Kommassierung der Agrarbezirksbehörde obliegt, nahm ich im Sommer 97 Kontakt zu Beamten der Agrarbehörde auf, die mit den Zusammenlegungsverfahren Siebenhirten und Hörersdorf vertraut sind. In zahlreichen Ein-zelgesprächen haben mir insbesondere Ing. Hellnwein und Dr. Wirth viel Hintergrundinformation geliefert, noch dazu wurde mir der Einblick in originale Urkunden der Z-Verfahren Siebenhirten und Hörersdorf ermöglicht. Diese authentischen Urkunden und Pläne waren für meine Recherchen besonders wertvoll, weil ich dadurch exakte Daten zu den Z-Verfahren erhielt. Ing. Hellnwein, der Operationsleiter des aktuellen Zusammenlegungsverfahren Hüttendorf, erstattete mir Einblick in seine Arbeit als Operationsleiter. Dadurch war es mir möglich, realitätsnahe Reparatur-maßnahmen für Siebenhirten zu entwickeln. Bei der Entwicklung der Reparaturmaßnahmen waren aber auch ortsansässige, ökologisch informierte Personen behilflich, die mir mit gutem Rat zur Seite standen. Am Ende der Diplomarbeit befindet sich ein Schlagwortkatalog für einige wichtige Begriffe bei Grundzusammenlegungsverfahren. Kommassierung allgemein

Verfahren

Einleitung eines Verfahrens: Die NÖ Agrarbezirksbehörde leitet ein Kommassie-rungsverfahren nur dann ein, wenn mindestens 50% der Grundbesitzer dies schriftlich wünschen. Die Grundbesitzer oder die Gemeinde teilen das Interesse der Agrarbezirksbehörde mit, indem sie eine 50% Unterschriftensammlung übergeben. Vertreter der Behörde halten einen Aufklärungsvortrag, überprüfen das Interesse und bei positiver Zustimmung kommt es zu einer Aufnahme in das Arbeitsprogramm. Mit der Einleitungsverordnung (Kommassierung) und dem Einleitungsbescheid (Flurbe-reinigung) beginnt das Verfahren. Die Begriffe „Kommassierung“ und „Grundzusammenlegung“ stehen für ein und dieselbe Maßnahme. Weitere Begriffe, die für diese Maßnahme stehen und im Rahmen dieser Diplomarbeit verwendet werden, sind „Flurbereinigung“ und „Zusammenlegungsverfahren“. Das Kommassierungsverfahren ist ein sehr bürgernahes Verfahren. Die Grundbesitzer haben viele Möglichkeiten und Rechte dabei mitzuplanen. Sie haben die Möglichkeit schon bei der Abgrenzung des Verfahrensgebietes mitzuwirken. Die Bonitierung (Bewertung der Grundstücke) erfolgt unter entscheidender Mithilfe der Landwirte. Die Flurneuordnung durch das neue Wege- , Straßen- und Grabennetz entsteht unter enger Mitwirkung des Zusammenlegungsausschusses, dessen Mitglieder die Landwirte wählen. Die Behörde muß mit ihnen vergleichen, ob ihr Besitzstand mit dem Grundbuch und Kataster übereinstimmt. Bei der verbindlich vorgeschriebenen Abgabe der Einteilungswünsche können die Landwirte ihre Vorstellungen dem Operationsleiter bekanntgeben. Das Verfahren selbst wird auf Grundlage des Agrarver-fahrensgesetzes 1950 abgewickelt, wobei ein stufenförmiger Aufbau typisch ist, das heißt, daß jeder Verfahrensabschnitt zuerst mit Rechtswirksamkeit abgeschlossen sein muß, ehe der nächste Verfahrensschritt gesetzt werden kann. Die Durchführung eines Kommassierungsverfahrens in jedem Bundesland obliegt den Agrarbezirksbehörden.

Ablauf eines Zusammenlegungs- , Flurbereinigungsverfahrens:

• Vorerhebungen • Einleitung durch VERORDNUNG (Kommassierung) oder BESCHEID(Flurbereinigung) • Ermittlung der Grundlagen, Besitzstandsüberprüfung, Vermessung, Grenzverhandlungen, Besitzstandsausweis + Bewertungsplan, Bescheidmäßige Erlassung • Neuordnung der Flur, Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (Wege, Gräben, Bodenschutz) Bescheidmäßige Erlassung • Vorläufige Übernahme, Bescheid Vorläufige Übernahme • Ausbau der gemeinsamen Anlagen, Fertigstellung der technischen Bescheidbestandteile, Planauflage, Bescheidmäßige Erlassung des Zusammenlegungsplanes und des Flurbereinigungsplanes • Durchführung im Grundbuch und Kataster, Vorlage an Grundbuch und Kataster • Abschluß des Verfahrens durch Verordnung

Da die rechtlichen Verfahrensschritte bescheidmäßig erlassen werden, haben die Landwirte die Möglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen, indem sie Einspruch erheben.

Mängelbehebung

Viele verstreut liegende Grundstücke, Spitzformen, Hakenformen, schmale und dabei oft sehr lange Grundstücke erschweren die Bewirtschaftung. Der Zeitaufwand steigt, die Düngung und Spritzung wird besonders erschwert. Die Ertragsverluste entlang der Ackerfurchen sind hoch. Die alten Wege sind oft nicht ausreichend. Die ökologischen Verhältnisse sind vielfach nicht in Ordnung. Die Bewertung der Grundstücke oder Bonitierung: Die Bewertung der Grundstücke erfolgt durch die Landwirte. Sie bewerten nach einer Einschulung unter Anleitung eines Fachbeamten den Ertragswert der Grundstücke ihrer Gemeinde selbst. Mit einem Erdbohrer werden im Abstand von 20 × 40 m Bodenproben entnommen und bewertet. Bei stark wechselnden Bodenunterschieden wird der Bewertungsraster enger gezogen. Die Festlegung auf eine bestimmte Bodenklasse erfolgt mit Hilfe eines vorher geschaffenen Systems an Musterlöchern. Je nach Größe der Gemeinde werden 20 bis 100 Musterlöcher, die alle unterschiedlichen Böden erfassen sollen, aufgegraben. Jedem Musterloch wird am Beginn der Bonitierung, von allen mit der Bewertung befaßten Landwirten, eine Klasse zugeordnet. Der beste Boden erhält die Klasse 1. Je nach Unterschiedlichkeiten können bis zu 10 Bodenklassen vergeben werden. Dazu kommt noch eine Bewertung für „Hutweide“ und „außer Kultur“. Sind in einer Gemeinde viele Wiesen, wird zusätzlich zu den Ackerbonitäten ein Wiesenklassenschema aufgestellt. Vom Leiter der amtlichen Bewertung wird darauf geachtet, daß kein Landwirt sein eigenes Grundstück oder das naher Verwandter bewertet. In der Kommassierung ist die Beteiligung der Bürger an der Neueinteilung zwingend vorgeschrieben. Jeder Bürger wird persönlich zu einem bestimmten Termin eingeladen, seine Wünsche für die Neueinteilung seiner Grundstücke dem Operationsleiter bekanntzugeben. Bei der Erstellung des Einteilungsprojektes werden diese Wünsche in den meisten Fällen weitgehend berücksichtigt. Es ist aber leicht verständlich, daß es bei der Abstimmung von öfters bis zu 500 Einzelwünschen nicht immer möglich ist, jeden Wunsch zu erfüllen.

Grundsätze bei der Neueinteilung sind:

• Beachtung der eingebrachten Qualität • Baulandgrundstücke werden erhalten • Hintausgrundstücke werden besonders beachtet • Besitzschwerpunkte in einer Ried beibehalten • Unveränderliche Spitzformen • Lage eines Altgrundstückes neben einem Wald • Besondere Beachtung von Extremflächen (Feuchtlagen, Hanglagen)

Wieviel Grund verliert der Landwirt? Im allgemeinem „verliert“ kaum ein Landwirt Bewirtschaftungsfläche. Die große Anzahl von wenig produktiven Ackerfurchen und wilden Wegen in der alten Flur nehmen so viel an Bewirtschaftungsfläche weg, daß der rechnungsmäßige Abzug, der auftreten kann, weitaus ausgeglichen wird. Der Landwirt wird in 4 Fällen mit Abzügen bei der Kommassierung betroffen sein.

• Vermessungsdifferenz: Die Aufsummierung der Katasterflächen sämtlicher einbezogener Grundstücke stimmen mit der Neuvermessung des Zusammenlegungsgebietes nie völlig überein. Die Genauigkeit der vor 150 Jahren erstellten Katastermappe ist begrenzt. Im allgemeinen ist diese Differenz sehr klein. Es sind aber auch schon Differenzen von mehreren Hektaren aufgetreten. Das Vermessungsgebiet kann sich sowohl kleiner als auch größer herausstellen. Die Differenz wird anteilsmäßig auf alle Landwirte aufgeteilt.

• Wege und Gräben: Nach Abzug der mappierten alten Wege und Gräben wird der Mehrbedarf ebenfalls den alten Grundbesitzern abgezogen. Er bewegt sich bei 1% der Fläche.

• Grünmaßnahmen: Sollten Bodenschutzhecken und andere ökologische Maßnahmen, wie Erhaltung von Böschungen, Feuchtflächen, Schaffung von Alleen und Uferbepflanzungen von Gräben, notwendig sein, dann wird dafür weiterer Grund gebraucht werden. Dieses System von Grünanlagen, das wir heute mit dem Begriff Biotopverbundsystem beschreiben, hat, wenn es voll wirksam sein soll, einen Flächenbedarf von einigen Prozenten. Deshalb sollte er nicht von den Landwirten allein aufgebracht werden. Es wird erwartet, daß der Landwirt dafür nur einen Teil zur Verfügung stellt. Der Rest wird von der Öffentlichkeit durch Grundankauf oder Prämienzahlung aufgebracht.

• Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse: In einigen wenigen Kommassierungsverfahren werden Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse zur Milderung der Nachteile der Landwirtschaft mitgelöst. Marchfeldkanal, Straßen- und Autobahnbauten zerschneiden eine Flur oft sehr willkürlich und störend. Es kann passieren, daß einzelne Landwirte so stark betroffen werden, daß sie ihre Landwirtschaft aufgeben müssen. Erfolgt gleichzeitig eine Flurneuordnung, dann können viele negative Beeinflussungen gemildert werden. Die öffentliche Gebietskörperschaft muß zunächst versuchen, die benötigten Flächen im freien Ankauf zu erwerben. Dieser Ankauf muß aber nicht in der Trasse erfolgen, sondern kann im gesamten Zusammenlegungsgebiet gemacht werden. Sollte dies nicht gelingen, so könnte die benötigte Restfläche von der Gesamtheit aller Grundbesitzer anteilsmäßig aufgebracht werden. Natürlich nur gegen Bezahlung des Verkehrswertes der Grundstücke.

Kosten

Im Kommassierungsverfahren entstehen den Landwirten für die Personal- und Sachkosten der Behörde keine Kosten. Die Zusammenlegungsgemeinschaften werden bei der Durchführung der von ihnen mitgeplanten Maßnahmen und Anlagen mit Zuschüssen unterstützt. Für die einzelnen Grundbesitzer fallen folgende Kostenstellen an: • Vermessung- und Vermarktungskosten Im allgemeinen belaufen sich derzeit die Vermessungs- und Vermarktungskosten (Kosten für Bus, Kanzlei, Interessentenleistungen, Kleinmaterial und Grenzsteine) auf etwa S 1.000 bis S 2.000 pro Hektar.

• Kosten für gemeinsame Anlagen (Wege) Sie hängen von den vorhandenen Ausbauwünschen ab. Sollen über Wunsch der Landwirte besser ausgebaute Wege angelegt werden, ergeben sich Kosten von S 2.000 bis S 5.400 pro Hektar. Betrachtet man alle Kostenstellen, so wird ein durchschnittliches Verfahren dem Landwirt S 6.000 bis 12.000 pro Hektar kosten.

Bodenschutzanlagen zum Schutz vor Wind- und Wassererosion sind heute Schwer-punkt jeder Kommassierung. Das war nicht immer so. Im Z-Verfahren Siebenhirten wurden Bodenschutzanlagen abgelehnt, weil man die Wirkung von Bodenschutzanlagen ignorierte. Winderosion und Wassererosion: eine kurze Zusammenfassung;

Winderosion

Der Mechanismus der Entstehung der Winderosion erwächst aus verschiedenen Bewegungen unterschiedlich großer Bodenteilchen. Der Wind versetzt Grobsandpartikel von 0,5 bis 2 mm Durchmesser direkt in eine rollende Bewegung. Beim Anstoß oder Aufprall auf Feinsandpartikel unter 0,5 mm werden diese unter Winddruck zum Springen gebracht, das heißt, sie steigen bis zu einem Meter hoch und fliegen mehrere Meter weit. Durch die Luftturbulenzen erhalten sie zusätzlich noch eine starke Eigendrehung. Bei ihrem Aufschlagen nach dem Springen lösen sie die entscheidende Kettenreaktion für die Winderosion aus. Kleinste Staubteilchen werden aus den Bodenkolloiden herausgeschlagen und auf Grund ihrer Schwebefähigkeit mehrere hundert Meter aufgewirbelt und entsprechend weit verfrachtet.

Neben ackerbaulichen Maßnahmen müssen Schutzmaßnahmen vor allem die auslösende Springbewegung unterbinden. Das bedeutet die Errichtung von Hindernissen, die das Erosionsgeschehen immer wieder unterbrechen. Der Ansatz für wirksame Windschutzmaßnahmen beinhaltet daher die Erhöhung der Erosionsstabilität der Bodenkolloide durch Bodenaufbau, das Stoppen der Springbewegung durch streifenweise Bodenbedeckung sowie die Errichtung von windbremsenden Hindernissen wie Hecken, Windschutzstreifen oder großflächige Schutzpflanzungen. Der Einbau von ingeneurbiologischen Maßnahmen in eine Flur ist für sich alleine zur Erosionsbekämpfung zu wenig. Diese sind bloß zusätzliche, vom notwendigen Bodenaufbau her mehr oder weniger unabhängig eingesetzte Verfahren. Sie sind lediglich als Grundgerüst aufzufassen, innerhalb dessen der wirtschaftende Bauer sein Nutzungssystem auf die Erosionsgefährdung abzustimmen hat. Wirksamer Winderosionsschutz besteht daher aus einer Kombination von Bodenaufbau, Bodenbedeckung und Streifenanbau und Errichtung von windbremsenden Hindernissen wie Wind-schutzhecken. Unter Streifenanbau ist ein streifenweiser Anbau einer bodendeckenden Kulturfrucht quer zur Hauptwindrichtung gemeint. Dadurch kommt es bei diesen Streifen zur Verminderung der Roll- und Springbewegung und damit zu einer Abschwächung der Erosionsdynamik. Windschutzhecken stellen – richtig angelegt und situiert – eine sehr wirksame Schutzmaßnahme dar, weil sie auf zweifache Weise vor dem Bodenabtrag schützen:

• sie heben den Wind von der Oberfläche ab und bremsen ihn gleichzeitig

• sie stoppen durch das Abfangen kriechender und springender Bodenpartikel die Kettenreaktion der Winderosion

Um diese Wirkung zu erreichen, müssen mehrere Faktoren bei der Anlage von Windschutzhecken beachtet werden. Die Situierung der Anlage sollte immer möglichst quer zur Hauptwindrichtung erfolgen. Man sollte möglichst hochaufwachsende Baumarten anpflanzen, weil die Reichweite des Schutzes von der Höhe der Anlage abhängt. Die Reichweite beträgt etwa im Luv (durch den Stau) das 5- fache, im Lee das 15 – 20 fache der Wuchshöhe der Hecke. Ein weitere Faktor ist die Gewährleistung einer gewissen Durchströmbarkeit durch Anpflanzschema und Pflege (Auslich-tungen), weil zu dichte Anlagen eine Mauerwirkung haben, die zu fallwindähnlichen Turbulenzen und Verwirbelungen im Lee führt. Dadurch wird der Wind nur kurzfristig und unregelmäßig abgehoben. Wichtig ist eine elastische und unregelmäßige Aus-prägung der Oberkante, um die Windgeschwindigkeit herabzusetzen, den Wind auszukämmen und zu beruhigen. Lücken im Baumbestand und in den vor- und nachgelagerten Strauchreihen sollten möglichst vermieden werden, weil sonst eine Düsenwirkung mit gesteigerten Windgeschwindigkeiten entsteht.

Wassererosion

Sie verläuft in drei Stufen:

1. Spritzerosion Durch die aufschlagende Wirkung der Regentropfen werden kleine Bodenpartikel aus den Bodenkolloiden herausgeschlagen. So kommt es zu einer Zerstörung der Bodenkolloide mit gleichzeitiger Verschlämmung und Verdichtung der Bodenoberfläche. Der anfallende Niederschlag kann nicht mehr in den Boden einsickern, das Wasser beginnt abzufließen.

2. Schichterosion / Flächenerosion Durch oberflächlich abfließende Regen- und Schmelzwasser werden auf einer Hangfläche kleine Bestandteile der Krumme relativ gleichmäßig abgetragen. Eine sichtbare Veränderung des Reliefcharakters tritt nicht ein; langsam, aber stetig, wird wertvolles Krummenmaterial (Humus, Nährstoffe, Feinteile) abgeschwemmt, so daß der Untergrund immer mehr in Oberflächennähe rückt.

3. Grabenerosion Sie schneidet im Gelände fischgrätenartige Erosionsrinnen und im Extremfall kleine Schluchten aus. Damit ist stets ein starker Abtransport größerer Materialien verbunden.

Nur über die genaue Kenntnis vom Ablauf des Erosionsgeschehens ist es möglich, wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Theoretisch können Schutzmaßnahmen in dreifacher Weise erfolgen:

• Erhöhung der Erosionsstabilität der Bodenkolloide durch Bodenaufbau; • Herabminderung des erosionsauslösenden Aufschlages der Regentropfen durch Bodenbedeckung; • Verringerung des Oberflächenabflusses durch abflußhemmende Maßnahmen;

Aufgrund der in Österreich vorhandenen, relativ kleinen bäuerlichen Besitzstrukturen sind vor allem die zuletzt genannten Schutzmaßnahmen nicht leicht umsetzbar. Schichtenlinienbearbeitung und kurze Schlaglängen stehen im Konflikt zum Wunsch nach einer optimalen maschinengerechten Bearbeitung. Soll eine ackerbauliche Nut-zung auf Sicht gewährleistet sein, wird es bei diesen Kriterien immer wieder Kompromisse und Konzessionen geben müssen. Das Problem der Wassererosion am Hang ist daher nicht allein von einer neuen Flureinteilung her lösbar. Hier müssen verstärkt die Möglichkeiten des Mulchens, der Fruchtfolge und vor allem Methoden einer eingeschränkten Bodenbearbeitung ausgeschöpft werden. Im Rahmen einer Flurneuordnung können folgenden abflußhemmende Maßnahmen eingebaut werden: Aufrauhen der Bodenoberfläche, Bearbeitung quer zum Hang, Anlegen von Erosionsschutzhecken und Krautstreifen, Wasserfanggruben und Retentionen, kurze Schlaglängen oder Terrassierung des Geländes. Es hätte aber wenig Sinn, beispielsweise durch eine aufwendige und kostenintensive Terrassierung den Wasserabfluß zu bremsen und dann daraus abzuleiten, auf bodenstabilisierende und bodenaufbauende Maßnahmen in der Fläche verzichten zu können. Damit wäre ja nur ein Teilaspekt abgedeckt, aber die unbedingt mitzulösenden Fragen des Bodenzustandes (Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe, Garezustand usw.) bleiben dabei unberücksichtigt und leisten einer, wenn auch verminderter Erosion, weiter Vorschub. Wirksame Schutzmaßnahmen bestehen daher immer in einer Kombination von Bodenaufbau, Bodenbedeckung und abflußhemmende Maßnahmen.

Bilanz der Kommassierung Siebenhirten

Siebenhirten ist eine Katastralgemeinde von Mistelbach an der Zaya und liegt im Weinviertel. Die Kommassierung Siebenhirten fand von 1981 bis 1983 statt. Der Einleitungsbescheid zur Flurbereinigung wurde am 12. 03. 1981 erlassen. Die Verfahrensfläche betrug 620 ha, die Anzahl der beteiligten Grundstückbesitzer betrug 240. Das Zusammenlegungsgebiet des Verfahrens Siebenhirten umfaßte auch Teile des Vermessungsgebietes Mistelbach, des Vermessungsgebietes Hüttendorf und des Vermessungsgebietes Hörersdorf. Im Erläuterungsbericht zum Plane der gemeinsamen Anlagen des Zusammenlegungsverfahrens vom Jänner 1983 heißt es wörtlich: „Das kupierte Gelände mit seinen Steigungen und Seitenhängen, sowie die schon sehr stark wechselnden Bodenunterschiede und drei offene Weinbaurieden erschweren die Zusammenlegung erheblich.“ Bezüglich Bodenschutzanlagen steht im Erläuterungbericht wörtlich: „Bodenschutzanlagen sind im Zusammenlegungsgebiet keine geplant. Um das Auspflanzen kleinerer Gehölze zu ermöglichen, werden an Spitzabfindungen Vogelschutzhecken ausgeschieden. Für das ganze Z-Gebiet werden hierfür ca. 0,50 ha aufgebracht. Weitere Bodenschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen, da durch bestehende Böschungen und Gehölzen, Remisen und Wälder genügend Schutz gegeben ist.“ Schließlich wurden es aber insgesamt ganz genau zwei Vogelschutzhecken mit einer Größe von ca. 150 m² und 100m². Bodenschutzanlagen zum Schutz vor Wind- und Wassererosion, die aus heutiger Sicht doch notwendig gewesen wären, wurden vom Ausschuß (inkl.Operationsleiter) lapidar abgelehnt. „Wir haben Weingärten und rund herum Wälder, die uns vor Winderosion schützen!“ Die Kommassierung Siebenhirten wurde also eine radikale Ausräumkommassierung. Laut Erläuterungsbericht zum Plan der gemeinsamen Maßnahmen wurden 49 Kultivierungsmaßnahmen mit einem geschätzten Gesamtausmaß von 624 Arbeitsstunden durchgeführt. Bei den Maßnahmen handelte es sich ausschließlich um Planierungsarbeiten, die mit einer Planierraupe durchgeführt wurden. Wenn man rechnet, daß die Raupe pro Woche 55 Std. arbeiten kann, so würde das bei 624 Stunden 12 Wochen Arbeit bedeuten. Die Aufzählung der Kultivierungsarbeiten enthält nur die den Umfang nach bedeutenderen Vorhaben. „Darüber hinaus können alle Bearbeitungshindernisse kleineren Umfanges nach Bedarf beseitigt werden.“ Weiters heißt es im Erläuterungsbericht: „Der Schätzung der Zahl der erforderlichen Arbeitsstunden wurde die Leistung einer Planierraupe der Größe Cat D/6 zu Grunde gelegt. Die Ausführung erfolgte unter Beachtung ausschließlich technischer Gesichtspunkte entsprechend den geländemäßigen Erfordernissen. Böschungen werden grundsätzlich von der höheren Seite her, Hohlwege von beiden Seiten aus eingeschoben, soweit nicht andere Vorgangsweisen zielführend sind. Bei Arbeiten empfiehlt es sich die Humusschicht, soweit vorhanden, vorher abzuschieben und nach Planierung des Untergrundes wieder über das geebnete Gelände aufzuteilen.“ Wenn man so wie ich mit der Siebenhirtner Flur vertraut ist, liest sich die Beschreibung der einzelnen Kul-tivierungsarbeiten wie ein Horrorbuch. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die stattgefundenen Kultivierungen.

Kultivierungsarbeiten im Z-Verfahren Siebenhirten Böschungsplanie 35 Planierung alte Schottergrube 2 Hohlwegplanie 4 Alte Spurwege 5 Kuppenplanie 1 Waldrandplanierungen 2

Es wurden also 4 Hohlwege eingeräumt und zwar genau im Herbst 1982. Ich war damals noch ein Schüler in Mistelbach und kann mich noch erinnern wie der Hohlweg in der Flur Kelleräcker eingeräumt wurde. Eine illegale Mülldeponie, die sich in der Nähe des heutigen Tiefweges befand, wurde ausgekoffert und zum Hohlweg abtransportiert. Der Hohlweg wurde mit dem Müll aufgefüllt und dann planiert. In einer authentischen Niederschrift, aufgenommen am 17. Mai 1982 in der Agrarkanzlei Siebenhirten Nr. 118, geht es um den Naturschutz und um die beabsichtigten Rodungsvorhaben. In dieser Niederschrift, unterzeichnet u. a. vom Operationsleiter, steht: „Nach örtlicher Besichtigung der beabsichtigten Einplanierungen wird grund-sätzlich festgestellt, daß diese Maßnahmen nur geringe Flächenteile, wie Böschungen und Hohlwege betreffen. Diese Flächen sind nicht mit Wald bestockt und deren Planierung dient der Verbesserung der Agrarstruktur und der Verbesserung des Wegenetzes... der Operationsleiter wird sich bemühen, nach Zuteilung der Abfindungsgrundstücke ungünstig figurierte Restflächen (Spitze und Dreiecke) als Ersatz-aufforstungsfläche zur Verfügung zu stellen. Eine diesbezügliche rechtzeitige Meldung an die BH wird erwartet." Eine offizielle Bilanz mit genauen Zahlen zu den Landschaftselementen, wie sie für die Kommassierung Hörersdorf vorliegt, gibt es zum Z-Verfahren Siebenhirten nicht. Nur zur Gesamtlänge des Wegenetzes existieren genaue Zahlen im Erläuterungsbericht. Demnach wurde in die Kommassierung eine Wegfläche von 7,77 ha einge-bracht. Die benötigte Fläche für das neue Wegenetz beträgt 13,88 ha. Es ist also für das neue Wegenetz ein Mehrbedarf von 6,11 ha, d.h. ca. 1 % der eingebrachten Fläche, notwendig. Die Kommassierung Siebenhirten war eine der letzten Ausräumkommassierungen im Weinviertel, weil danach ein Umdenken bezüglich Bodenschutz und Agrarökologie seitens der Agrarbezirksbehörde einsetzte. Was waren aber die Gründe, daß die Kommassierung derart massiv eingriff? Warum wurde damals die Landschaft derart ausgeräumt und fast kein naturnahes Land-schaftselement als Rückzugsort für Pflanzen und Tiere geschaffen? Im Laufe meiner Recherchen zur Kommassierung Siebenhirten stellte ich fest, daß der Ausschuß einmal einen Biologen eingeladen hat, der vor versammelter Z-Gemeinde einen Vortrag über Winderosion und Wassererosion hielt. Warum wurden trotzdem keine Bodenschutzanlagen errichtet? Eine Antwort auf diese Fragen läßt sich in 4 Punkten zusammenfassen.

Schaffung des 10. Bundeslandes

Es herrschte damals ein anderer Zeitgeist und eine andere Politik als heute, das Ziel der Kommassierung bestand darin, die Landwirtschaft weiter zu pushen. Es war noch die Endphase einer Politik, die durch kulturtechnische Maßnahmen wie Melioration und Planierungen ein „10 Bundesland“ schuf. 1948 wurde im Wasserbautenförderungsgesetz die Förderung der Melioration geregelt. Von 1946 – 1959 wurde der Österreichische Meliorationskataster erstellt. Er enthält eine Zusammenschau der zu ent- und bewässernden Flächen, zu regulierende Gewässer, die erosionsgefährdeten Flächen, der vorhandenen Teiche, erforderliche Entsteinungen und Rodungen sowie eine Liste zusammenlegungsbedürftiger Gemeinden. Um den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen, wurden Österreichs „Nährreserven“ melioriert. Bis zum Jahr 2000 sollte das Ackerland um 650.000 ha erweitert werden. Tatsächlich wurden 217.000 ha mit – aus heutiger, ökologisch informierter Sicht – fragwürdigem volkswirtschaftlichen Nutzen melioriert. „Ob es zur Verwirklichung des 10. Bundeslandes kommt, hängt zum größeren Teil davon ab, ob wir Kulturingeneure die innere Berufsfreude und Einsatzbereitschaft und damit die äußere Stoßkraft aufbringen, um die der Durchführung entgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Daß das zu Nutz und Frommen unseres Vaterlandes und des österreichischen Volkes so sei, das walte Gott!“ (Quelle: „Die Bo-denkultur in Forschung und Praxis“, 2/1948, Festvortrag zur 75-Jahr-Feier von B. Ramsauer, BMLF) Die politischen Prämissen waren andere als heute, wie aus diesem Zitat eindeutig hervorgeht. Der Operationsleiter der Kommassierung Siebenhirten war noch von der Schaffung des 10. Bundeslandes geprägt. Nach dieser Kommassierung ging er in den Ruhestand.

Das Untermaß der Kommassierung Siebenhirten

Bei der Kommassierung war leider ein großes Untermaß (Vermessungsdifferenz) vorhanden. Die Aufsummierung der alten Katasterflächen sämtlicher einbezogener Grundstücke stimmte mit der Neuvermessung des Z-Gebietes nicht überein. Die Ursache bestand darin, daß bei der Erstellung der 150 Jahre alten Katastermappen Vermessungsfehler gemacht wurden. Alle an der Kommassierung beteiligten erhielten nach der Neuverteilung der Grundstücke weniger Grund als in die Kommassierung eingebracht wurde, weil die Differenz prozentuell auf alle aufgeteilt wurde. Die-ser Umstand ließ die Bereitschaft zur Errichtung von Bodenschutzanlagen auf null sinken, weil niemand weiter Ackerfläche verlieren wollte.

Exkurs: In Prinzip werden nach einer Zusammenlegung aus vielen kleinen Grundstücken größere Grundstücke. Bei der Kommassierung Hörersdorf, die ich später behandle, wurden aus 2050 Grundstücke 670 Grundstücke nach der Zusammenlegung. Durch die Reduktion der Grundstücksanzahl verringert sich der prozentuelle Anteil an ertraglosen Ackerfurchen (Ackergrenzen) im gesamten Z-Gebiet. Der Anteil an Ackerfläche vergrößert sich und dieser Flächengewinn kann dann vom Operationsleiter z.B. für Bodenschutzanlagen aufgebraucht werden. Bei der Kommassierung Siebenhirten hat das vorhandene Untermaß diesen Ackerflächengewinn „versteckt“. Es blieb also für gemeinsame Anlagen wie Wegenetz oder Bodenschutzanlagen wenig Spielraum. Einen Flächengewinn gab es nur durch die vollzogenen Planierungsarbeiten. Diese Fläche wurde für das Wegenetz neu verwendet, das einen Mehrbedarf von 6,11 ha hatte.

Das Flurverfassungslandesgesetz

Das FLG regelt u.a. den Ablauf einer Kommassierung. Bezüglich gemeinsame Maß-nahmen und Anlagen (z.B. Bodenschutzanlagen) ist im § 13 Abs. 1 folgendes zu lesen: „Im Zusammenlegungsgebiet sind die erforderlichen bodenverbessernden, gelände- landschaftsgestaltenden Maßnahmen (wie Kultivierungen, Erdarbeiten, Aufforstungen und dgl.) durchzuführen, sowie jene Anlagen (wie Wege, Brücken, Grä-ben, Entwässerungs-, Bewässerungs- und Bodenschutzanlagen) zu errichten und jene Veränderungen an bestehende Anlagen vorzunehmen, die zur zweckmäßigen Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke notwendig sind oder sonst den Zweck der Zusammenlegung fördern und einer Mehrheit von Parteien dienen.“ Dieser wichtige Paragraph gibt also den rechtlichen Rückhalt für gemeinsame Maßnahmen im Kommassierungsverfahren. Wenn der Ausschuß keine Bodenschutzanlagen errichten will, weil diese nicht dem Zweck der Zusammenlegung dienen, dann müssen Hecken oder Krautstreifen etc. nicht errichtet werden. Bei der Kommassierung Siebenhirten ging die Vollziehung dieses Paragraphen in Richtung Maschinengerechtigkeit, gute Erschließung der Grundstücke und Gleichmäßigkeit, was unweigerlich eine Ausräumung von Landschaftselementen zur Folge hatte. Ist ein Operationsleiter der Meinung eine Bodenschutzanlage zu errichten, gelangt er aufgrund der löchrigen Formulierung dieses Paragraphen in Erklärungsnotstand, wenn der Ausschuß keine Bodenschutzanlage errichten will. Obwohl heute die Agrarbehörde die Bodenschutzanlagen (i.w.S. den Biotopverbund) gerne rechtlich verankert sehen würden, hat sich die Formulierung bis heute nicht verändert, weil der Agrarsenat mehrheitlich auf diesem Wortlaut beharrt. Gegenwärtige Kommassierungen sind aber allesamt sanfte Kommassierungen, weil sich die Sichtweise dieses Absatzes geändert hat.

Als vierten und letzten Grund ist die Agrartechnik zu nennen. Die bereits genannten Ziele der Agrartechnik wie Maschinengerechtigkeit, Erschließung und Gleichmäßig-keit waren die Hauptgründe, warum in die vorhandene Landschaft derart massiv ein-gegriffen wurde. Die ökonomischen Vorgaben der Agrartechnik werden nun ausführlicher erläutert, weil sie meiner Meinung nach für die Nachvollziehbarkeit einer Kommassierung von großer Relevanz sind.

Agrartechnik

Bei der Kommassierung wird eine neue Flureinteilung geplant. Diese neue Einteilung der Grundstücke sollte den einzelnen Landwirten zum Vorteil gereichen. Die Mängel der alten Flureinteilung werden behoben und in der neuen Flurordnung kommt es zur Verbesserung. Für die Landwirte kommt es zu einer Einkommensverbesserung durch Aufwandsminderung. Die Planungsrelevanz der neuen Flureinteilung ist aus Sicht der Agrartechnik in dreifacher Weise gegeben:


Gleichmäßigkeit Jeder wirtschaftende Bauer wünscht sich gleichmäßige, das bedeutet einheitliche, mittelfeuchte und nährstoffreiche Bewirtschaftungsschläge. Dieser uralter Wunsch ist leicht verständlich, denn nur dadurch sind gleichartige und optimale Bedingungen für das stets vorhandene Ziel, eine gute Ernte zu erreichen, gegeben.


Erschließung

Sie ist deshalb so entscheidend, weil Landwirtschaft immer mehr zum Transportgewerbe geworden ist. Knapp über 50 % der Fahrten im Laufe eines Wirtschaftsjahres dienen solchen Transportleistungen. Maschinen und Geräte sowie Betriebsmittel und Erntegut müssen zum und vom Acker transportiert werden. Dabei sind die Anforderungen gegenüber früher gewaltig gestiegen. In der Zeit der Handarbeitsstufe mußten wesentlich weniger Transporte absolviert werden. Durch Mechanisierung und chemischen Betriebsmitteleinsatz haben sich die notwendigen Arbeitsgänge und Transportleistungen entscheidend vermehrt. Zusätzlich haben sich die Erntemengen vervier- bis verfünffacht, so daß auch erhebliche Steigerungen der zu bewältigenden Tonnagen ganz andere Anforderungen an Wegenetz und Wegeausbau stellen als das früher der Fall war.


Maschinengerechtigkeit

Hier geht es darum, Strukturen und Konfigurationen in der Flureinteilung im Hinblick auf einen optimalen möglichen Einsatz von Maschinen und Geräten zu schaffen. Die Mechanisierung der Arbeitsgänge verfeinert und verbessert sich nach wie vor immer mehr. Damit werden auch die Maschinen und Geräte immer aufwendiger, so daß vorhandene Mängel der Flureinteilung immer stärkere Störfaktoren darstellen, die Mehraufwand bedingen. Unter dem Begriff Maschinengerechtigkeit verbindet man die Ausräumung der Landschaft durch die Beseitigung von Bewirtschaftungshindernissen (Böschungen, Hecken, Einzelbäume, usw.), das Drehen von Ackerrichtungen in die Fallinie, die Schaffung großer geometrischer Formen. In Summe wird damit der Verlust der früheren kleinteiligen Kulturlandschaft verbunden, an dessen Stelle eine monotone, leere agrarische Produktionslandschaft getreten ist, wo nichts mehr den rationellen Einsatz von Maschinen und Geräten stört. Der Faktor Maschinengerechtigkeit ist aber entscheidend. Wenn immer weniger Bauern immer größere Betriebe bewirtschaften sollen, dann ist das nur über eine vollmechanisierte Produktionsweise möglich.

Die Schaffung gleichmäßiger erschlossener und maschinengerechter Bewirtschaftungsschläge ist innerhalb der Planung einer neuen Flureinteilung also jener Fachbereich, welcher der Agrartechnik zukommt. Die agrartechnischen Gesichtspunkte sind für die betroffenen Bauern von hohem ökonomischen Wert. Agrartechnische Maßnahmen können in die Kostenrechnung der Bauern zweifach wirksam werden:

1. Verminderung der Maschinenarbeitszeiten und Transportwege um 30 bis 50 % , durch bessere Erschließung und maschinengerechte Strukturen. Alleine bei Getreide entsteht daraus eine jährliche Ersparnis von S 1000 bis S 1500 pro ha. Bei Hackfrüchten (Mais, Zuckerrübe, Kartoffel, Sonnenblume usw.) liegt dieser Wert noch höher, weil infolge der Hackarbeit vermehrte maschinelle Bearbeitungsvorgänge notwendig sind.

2. Erhöhung der Ertragssicherheit, weil durch die Verbesserung der Gleichmäßigkeit und eine gesteigerte Maschinenschlagkraft der Betriebsmitteleinsatz optimiert werden kann. Beide Punkte laufen auf einen Grundsatz hinaus der lautet: Einkommensverbesserung durch Aufwandsminderung. Ein Grundsatz, der im Zuge der abschätzbaren künftigen Entwicklung mit fallenden Produktpreisen bei steigenden Maschinenkosten immer stärker ins Gewicht fallen wird. Wenn Bauern eine neue Flureinteilung anstreben, dann stehen diese Vorstellungen und Wünsche im Vordergrund.


Die Gleichmäßigkeit

Im Regelfall muß davon ausgegangen werden, daß innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen ein starker Bodenwechsel gegeben ist. Manchmal tritt dieser in Größenordnungen von einigen Hektaren auf, manchmal können aber auch relativ gleichmäßige Flächen von 30 bis 50 Hektaren vorliegen. Dieser Bodenwechsel ist sowohl im ebenen als auch im hügeligen Gelände zu finden. Ebene Gebiete sind in Ihrer Bodenbildung meist von den Einwirkungen des Wassers beeinflußt worden. Aufgrund der unterschiedlichen Anlandungsprozesse kann es in diesen Lagen höchst schroffe Gegensätze mit scharfen Grenzen zwischen guten und schlechten Bonitäten geben. Hügeliges Gelände bedingt in aller Regel ebenfalls unterschiedliche Bodenverhältnisse. Der über Jahrtausende wirksame Prozeß der Bodenbildung ist stets von der Bodenverfrachtung mitgeprägt. Damit sind die Böden am Hang seichtgründig, am Hangfuß hingegen durch laufende Anlandung tiefgründiger. Bei sandigen Bodenarten führt das zu extrem trockenen Standorten auf den steileren Hangflächen. Unterschiedliche Bodenqualitäten innerhalb eines Bewirtschaftungsschlages führen zwangsläufig zu Fehlern oder Störungen im Ablauf der Bewirtschaftung. Trockene, seichtgründige Standorte sind früher, feuchte und tiefgründige Standorte dagegen später befahrbar und bebaubar. Innerhalb eines Bewirtschaftungsschlages hat diese Unterschiedlichkeit weitere Konsequenzen: jede Bearbeitungs-, Pflege- oder Schutzmaßnahme zur Sicherung von Pflanzenwachstum und Erntegut müßte standortbezogen zeitlich versetzt erfolgen. Wird das Feld jedoch trotz unterschiedlicher Bodenqualitäten in einem Arbeitsgang bearbeitet, dann ergeben sich zwangsläufig Bewirtschaftungsfehler. Bei gleichem Betriebsmitteleinsatz wird einmal zu viel und einmal zu wenig aufgebracht, für den einen Standort innerhalb des Bewirtschaf-tungsschlages kommt die Schutz- oder Pflegemaßnahme zu früh, für den anderen zu spät, im Extremfall muß unterteilt und verschieden gearbeitet werden. Gleichmäßige Bewirtschaftungsschläge haben also viele wirtschaftliche Vorteile. In der zehntausendjährigen Geschichte der Landwirtschaft ist dieser uralter Wunsch erst in den letzten hundert Jahren über technische Eingriffe erfüllbar geworden. Durch Be- und Entwässerungen konnten die angestrebten mittelfeuchten Standorte geschaffen werden. Durch Geländekorrekturen und mechanische Bodenverbesserung wurden Standorte nivelliert und vereinheitlicht. Diese technischen Eingriffe haben jedoch zu schweren Mängeln im Landschaftshaushalt geführt. Sie stellen deshalb in dieser massiven Form keine gangbaren Lösungen mehr dar. Der Wunsch nach gleichmäßigen Schlägen muß daher anders erfüllt werden: durch eine ins Bestehende der Bonitäten und Geländeformen eingefügte Planung. Das bedeutet die entscheidend verstärkte Abstimmung einer neuen Flureinteilung auf Bonitäten und Neigungsverhältnisse. Oder anders formuliert, eine Flureinteilung, in welcher die neuen Gewanne mit ihren Bewirtschaftungsschlägen so angelegt werden, daß bodenmäßig gleichartige Flächen entstehen und extrem feuchte oder trockene Standorte so in der neu zu planenden Flureinteilung situiert werden, daß sie in eine Randlage kommen, wo sie die Bewirtschaftung nicht mehr stören.

Die Erschließung

Damit sind Zufahrtsverhältnisse angesprochen. Rund 50 % der erforderlichen Fahrten mit Maschinen und Geräten entfallen auf Transportleistungen. Sie umfassen Fahrtstrecken

• vom Hof zum Bewirtschaftungsschlag (Betriebsmittel, Pflegearbeiten) • vom Acker zum Hof (Erntegut, Geräte) • von Bewirtschaftungsschlag zu Bewirtschaftungsschlag.

Zusätzlich gibt es noch Fahrten vom Bewirtschaftungsschlag zum Sammelplatz (Lagerhaus, Rübenplatz, Bahnhof) und Fahrten vom Auslieferungsplatz zum Hof (Betriebsmittel). In Summe aller Arbeitsgänge und Transporte sind diese Anforderungen gegenüber der Vergangenheit zumindest verzehnfacht (4 bis 5-fache Erntemengen pro ha, mehr als zehnfacher Betriebsmittelaufwand, zusätzliche Arbeitsgänge durch Mechanisie-rung und Spezifizierung). Die Mängel der Erschließung manifestieren sich durch:


zufahrtslose Grundstücke

Dieser Zustand ist historisch bedingt. Die ursprüngliche Flureinteilung erfolgte auf der Basis der allgemein verbindlichen Drei-Felder-Wirtschaft. Auf Grund von Handarbeit und Flurzwang waren zufahrtslose Grundstücke kein Nachteil. Durch die vorgeschriebenen einheitlichen Anbaunormen für jedes Gewanne wurden die wenigen Arbeitsgänge (ackern, eggen, säen, ernten) ohnedies zeitlich zugleich durchgeführt. So ergab sich die Möglichkeit, fremde Grundstücke ohne Schädigung zu begehen oder zu befahren. Damit war es nicht wichtig, jedes einzelne Grundstück zu erschließen.

verlängerte Zufahrtszeiten durch Umwege

Die wenigen Transporte früherer Zeiten, sowie die relativ langsame Bewältigung von Wegstrecken durch Menschen und Tiere haben in aller Regel zu einer sternförmig- radialen Anlage der Erschließungswege geführt. Damit war die kürzeste Strecke in die jeweiligen Gewanne gewährleistet. Es hat für die damaligen Verhältnisse genügt, das Gewanne selbst möglichst günstig zu erreichen. Mit Aufhebung des Flurzwanges und geänderter freier Wirtschaftsweise mußte aber jeder einzelne Schlag erschlossen sein. Damit sind aber oft große Umwege zum Erreichen eines bestimmten einzelnen Grundstückes im jeweiligen Ried notwendig geworden.


zu schmale Zufahrten

Die ursprünglich benötigten Wegbreiten waren auf tierische Gespanne zugeschnitten. Heutige Maschinen und Geräte erfordern wesentlich breitere Wege. Dabei genügt eine einzige Engstelle in einem Weg, um ihn für breite Maschinen (z.B. Mähdrescher) unpassierbar zu machen. Solche Engstellen sind immer wieder gegeben, weil gerade alte Wege stellenweise durch den erhöhten Wasserfluß in den verdichteten Fahrspuren im Laufe der Jahrhunderte stärker erodiert sind und sich damit als Hohlwege herausgebildet haben. Genau diese Stellen sind ohne Neutrassierung des Wegenetzes nicht oder nur sehr schwer zu verbessern.


schlecht ausgebaute Zufahrten

Durch gewichtsmäßig höhere und öftere Transportnotwendigkeiten ist auch die Frage eines befestigten Wegeausbaus stärker in den Vordergrund getreten. In erster Linie geht es daher beim Ausbau von Wegen um die Gewährleistung eines schonenden Transportes von Menschen, Maschinen und Geräten. Schlecht befahrbare Wege führen zu körperlichen Belastungen und haben unnötigen Materialverschleiß zur Folge. Darüber hinaus geht es aber auch darum, eine angemessene Geschwindigkeit fahren zu können. Daraus entsteht ein Zeitvorteil, der insbesondere bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen (Ernte) erheblich ins Gewicht fällt.


Rüst- und Ladebehinderungen rund um die Wirtschaftsgebäude

Maschinen und Geräte müssen für den jeweiligen Arbeitseinsatz gerüstet, Betriebs-mittel und Erntegut geladen werden. Oft sind die Hofräume von alten Wirtschaftsge-bäuden im Dorf dafür zu klein oder zu beengt. Damit beginnt der erste Erschließungsmangel schon bei der Frage, wie und unter welchen Vorbedingungen von einem Hof aus das Wegenetz in den Fluren mit Maschinen und Geräten erreicht wer-den kann.


Behinderung durch gemischte Verkehrsverhältnisse

Überall dort, wo landwirtschaftliche Bringung und öffentlicher Verkehr gemeinsam stattfinden, ergeben sich Reibepunkte. Der wesentlich schnellere öffentliche Verkehr führt vor allem bei Einbindungen aus und in die Flur immer wieder zu Gefährdungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Der langsamere landwirtschaftliche Verkehr behindert wieder umgekehrt den öffentlichen Verkehr und ist auch teilweise Ursache für gefährliche Fahrbahnverhältnisse durch Verschmutzungen (z.B. Rübenkampagne im Spätherbst).

Das größte Zeitproblem entsteht aber bei den Erntearbeiten. Diese haben für den wirtschaftenden Bauern emotional und rational die höchste Priorität im Wirtschaftsjahr. Hier ist ein enger Wechselbezug zwischen Arbeitszeit des Erntegerätes einerseits und Zufahrt bzw. Abtransport des Erntegutes mit Fahrzeugen andererseits gegeben. Kommt es in dieser notwendigen Verzahnung zu zeitlichen Verzögerungen, entstehen unnötige Wartezeiten, welche die Leistungsfähigkeit des Erntegerätes einschränken. Gerade hier ist jedoch eine rasche Erledigung geboten. (Wetterrisiko!) Heute werden solche Arbeitsspitzen so bewältigt, indem der Mähdrescher ab Beginn seiner Ausführungszeit am Feld im Idealfall nur mehr für die notwendige Ladezeit (Entladung des voll gewordenen Körnertanks auf einen bereitgestellten Anhänger) stillstehen sollte. So ist er am effizientesten ausgenützt. Das bedeutet, daß aber immer dann, wenn der Mähdrescher gerade voll ist, ein leerer Anhänger zur Aufnahme des Ladegutes bereitstehen muß. Kommt es hier zu Verzögerungen bei der An- und Abfahrt der Transportfahrzeuge, dann steht der Mähdrescher zwangsläufig still. Mängel der Erschließung, die zu solchen Verzögerungen führen, werden damit zur entscheidenden Begrenzung.


Die optimale Erschließung

Ein Wirtschaftsschlag ist dann gut erschlossen, wenn

• möglichst zwei Zufahrten vorhanden sind, so daß je ein Weg den Beginn (Anfahrt) und das Ende (Abfahrt) eines Bewirtschaftungsschlages erschließt • die Maschenweite des Wegenetzes auf maschinengerechte Grundstücks-formen abgestimmt ist; das heißt, die beiden Zufahrten müssen so voneinander entfernt situiert sein, daß dazwischen keine zu kurzen oder zu langen Bewirtschaftungsschläge zu liegen kommen • die Fahrbahnbreiten der Wege für den Transport von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen genügend breit dimensioniert sind (im Minimum um ca. 3m) • die Fahrbahnen der Wege für die Bedürfnisse der Bewirtschaftung entspre-chend angelegt oder ausgebaut sind (unbefestigte oder befestigte Wege)

Neben der Erschließung der Bewirtschaftungsschläge hat aber das Wegenetz noch andere Funktionen. Im Sinne einer Gesamtschau der landwirtschaftlichen Verkehrsbedürfnisse zur Bringung von Betriebsmitteln und Erntegut müssen weitergehende Überlegungen zur Gewährleistung einer guten Erschließung berücksichtigt werden. • Schaffung von Hintauswegen um eine rückwärtige Erschließung der Wirtschaftsge-bäude zu erreichen und damit die Möglichkeit des problemlosen Ausfahrens auch für größere Maschinen und Geräte zu eröffnen (die vorderen Hoftore zum Dorf sind oft zu klein) • Entmischung des landwirtschaftlichen Verkehrs vom übrigen öffentlichen Verkehr durch Schaffung innerer Verbindungswege in den Fluren (Verbindungen von Gewanne zu Gewanne, wenn möglich auch zu Sammelstellen und Auslieferungsplätzen, Parallelwege zu stark befahrenen Straßen)

Maschinengerechtigkeit

Die derzeit in unserer Landwirtschaft verwendeten Maschinen haben sich auf Grund der gegebenen Strukturen und Betriebsgrößen einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft und deren Anforderungen an eine wirtschaftliche Nutzung ergeben. Im wesentlichen waren es folgende Forderungen:

• sorgfältige Bodenbearbeitung (schonend, exakt, gleichmäßig) • den Bedürfnissen der Pflanze angepaßt • sparsame Verwendung von Saatgut und Betriebsmitteln (Mist, Mineraldünger, Pestizide) • möglichst geringer Aufwand an Arbeitszeit

Zur Erfüllung dieser Forderungen haben sich umgekehrt aus Konstruktion und Art von Maschinen und Geräten folgende Vorgaben für die Arbeitsweise entwickelt:

• Maschinenarbeit in paralleler Hin- und Herfahrt mit jeweiligen Wendemanövern am Schlagende • Maschinenarbeiten mit starren Arbeitsbreiten • Anbauverfahren in Reihenkultur

Schlag- und Grundstückskonfigurationen, Längen- und Breitenverhältnisse der Be-wirtschaftungsschläge, Lage- und Neigungsverhältnisse bilden zusammen ein Wir-kungsgeflecht, in welches der Faktor Maschinengerechtigkeit einzufügen ist. Um die gestellten Anforderungen im Rahmen der Planung einer Flurneuordnung zu lösen, werde ich auf 2 Sonderfälle näher eingehen.

1. Arbeitsbreiten von Maschinen und Geräten

Bei dem Parameter Arbeitsbreiten steigt die Fülle der Variationen von Maschinen und Geräten stark an. Eine Übersicht zu den jeweiligen Arbeitsbreiten zeigt:

Bodenbearbeitung Pflug 1 – 2,4 m Egge 4 – 6 m Rüben-Maishackgerät 2 – 6 m

Anbau Sämaschine 2 – 5 m

Pflegearbeiten Düngerstreuer 9 – 12 m Feldspritze 9 – 20 m

Ernte Mähdrescher 3 – 6 m Ladewagen 1,8 m

Daraus lassen sich weder Normen noch ein gemeinsames Vielfaches zwischen schmäleren und breiteren Geräten ablesen. Faktum ist jedoch, daß an jeder Schlaggrenze in der Bearbeitungsrichtung Zeitverluste und Bewirtschaftungsnachteile entstehen, weil auch die Schlagbreite im Regelfall kein gemeinsames Vielfaches der Maschinen- und Gerätebreite darstellt. An solchen Grenzen müssen daher die Geräte auf die verbleibende Restbreite hin umgerüstet werden (Sämaschine, Feldspritze) oder, falls das technisch nicht möglich ist ( Pflug, Egge, Hackgeräte, Mähwerke, Mähdrescher) Arbeitsgänge mit Überlappungen oder teilweisen Leerläufen in Kauf genommen werden. Hier gilt: je schmäler ein Grundstück um so höher, je breiter um so geringer die Zeitverluste. Die Zeitverluste betragen bei Grundstücken mit 20 m Breite rund 20 %, bei Grundstücke mit 80 m Breite rund 6 %. Diese Zahlen stehen für parallele Grundstücke. Formabweichungen von der Parallelität vergrößern diese Werte erheblich. Durch die Schwierigkeiten der Bearbeitung an den Grenzen ergeben sich zusätzlich zu den Zeitverlusten auch Mindererträge. So ist jede Grenze ein Verlust, weil nicht randscharf herangearbeitet werden kann.

2. Arbeitszeitbedarf und Schlaggröße

Arbeitszeitbedarf in Abhängigkeit von Schlaggröße und Schlagkonfiguration. Unter der Voraussetzung einer in der Bewirtschaftungsrichtung gelegenen rechteckigen und damit parallelen Form nimmt der Arbeitszeitbedarf mit steigender Schlaggröße ab. Anstelle mehrerer kleiner Schläge ist es günstig, eine größere Fläche bearbeiten zu können. Für die Arbeitszeitverkürzung sind folgende Gründe maßgeblich:

• weniger Leerfahrten auf den Wegen • verminderte Rüstzeiten zwischen Arbeits- und Transportstellung • weniger Umrüst- oder Leerzeiten an den seitlichen Schlaggrenzen • weniger Wendezeiten (größere Flächen haben auch günstigere Schlaglängen und –breiten)

Bei gleicher Flächengröße ist aber auch noch das Verhältnis von Länge zu Breite von Einfluß. Das gilt besonders für Grundstücke unter einem Hektar. Je enger das Verhältnis (= geringe Schlaglänge) um so mehr Wendezeiten. Je weiter das Verhältnis (= größere Schlaglänge) um so weniger Wendezeiten, aber je schmäler ein Schlag um so höher die anteiligen Zeitverluste an den Grenzen und um so größer die Leerfahrten bei Maschinen mit bestimmten Reichweiten.

Die Pflugarbeit Als Beispiel für einen Arbeitsgang mit schmaler Bearbeitungsbreite (0,5 bis 2,4) bei einer relativ niedrigen Arbeitsgeschwindigkeit von 5 km/h:

• ein 3 ha großer Schlag erspart gegenüber einem 1 ha großen Schlag je nach Arbeitsbreite des Pfluges 10 – 20 % Ausführungsarbeit pro Hektar • besonders stark steigen die Verluste bei Schlägen unter einem Hektar an • je breiter das Gerät, um so höher werden die Verluste bei Schlägen unter 1 ha, um so höher die Ersparnis bei Schlägen über 1 ha, wobei zwischen 5 bis 10 ha die Ver-besserung immer flacher wird und langsam ausläuft.

Maschinengerechte Formen und Konfigurationen Unter dem Aspekt Maschinengerechtigkeit sind das folgende Bewirtschaftungsschläge:  mit Flächengrößen von 3 ha aufwärts, maximal bis 10 ha. In diesem Bereich liegen die günstigsten Arbeitszeitverhältnisse gegenüber Transport-, Rüst- und Wendezeit.  mit Schlaglängen zwischen 400 bis 600 m, weil diese Distanzen den Reichweiten von bestimmten Maschinengruppen, die häufig eingesetzt werden, entsprechen.  mit parallelen Längsgrenzen und senkrecht dazu stehenden Vorgewenden, um die Verluste durch Mißformen zu vermeiden. Ein Knick in der Längsrichtung widerspricht dieser Forderung dann nicht, wenn die Parallelität gewährleistet bleibt und der Neigungswinkel des Knickes nicht größer als 7 – 8 Grad wird.

Aus diesen Positionen ergibt sich die Rechtecksform (eventuell auch geknickte Rechtecke) mit einem Längen/Breitenverhältnis von 4 : 1 bis 6 : 1 als Optimum. So zum Beispiel

400 x 100 m = 4 ha 4 : 1 600 x 100 m = 6 ha 6 : 1 600 x 150 m = 9 ha 4 : 1

Diese Schlaggrößen und Konfigurationen erfüllen die wesentlichen Bedingungen für einen effizienten Maschineneinsatz und bringt außerdem den geringsten Wendezeitenanteil und die geringstmögliche Vorgewendestrecke. Je größer ein Schlag innerhalb dieser Größenordnungen, um so größer diese Vorteile.

An dieser Stelle möchte ich wieder auf die Kommassierung Siebenhirten zurückkommen. In Siebenhirten wurde aus der Sicht der Agrartechnik perfekte Arbeit geleistet. Alle Grundstücke haben zwei Zufahrten, die Wege sind mehrheitlich befestigt und mindestens 3m breit. Die meisten Grundstücke sind rechteckig und haben das optimale Längen/Breitenverhältnis von 4 : 1 bis 6 : 1. Alle Äcker haben parallele Grundstücksgrenzen und senkrecht dazu stehende Vorgewende.

Geschichte und Bedeutung der Einzelbäume in Siebenhirten

Wenn man heute in die Fluren von Siebenhirten hinaus geht, wird man nur mehr sehr wenig Einzelbäume sehen. In den Weinbaurieden stehen einige Pfirsichbäume und Nußbäume, außerhalb der Weinbaurieden sind Einzelbäume echte Raritäten. Warum sind nur mehr so wenig Einzelbäume in der Flur? Um darauf eine Antwort zu finden möchte ich die Vergangenheit erläutern. Um die Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft zu sichern, befahl Maria Theresia (1717 – 1780) per Hofdekret (Quelle: Dir. Anton Böhm) jedes Jahr 20 junge Bäume auszusetzen. Die Bäume wurden im Wald aber auch auf der Ackerfläche ausgesetzt. So kam es, daß zu dieser Zeit viele Bäume auf den Äckern standen, weil die Kaiserin das Aussetzten von jungen Bäumen förderte. Die der Zeit nach Maria Theresia folgenden Herrschaften forcierten ebenfalls die Bäume am Feld, weil sie von diesen, aufgrund der regelmäßigen Gabe an Naturalien, zu der die Bauern verpflichtet waren, einen nicht unerheblichen Teil der Obsternte einfordern durften. Nach der Bauernbefreiung 1848 waren die Bauern selbständig, sie konnten nun frei wirtschaften und ihre eigenen Felder bestellen. Schließlich wurden ab jetzt weniger Obstbäume ausgesetzt, eben so viele Bäume, wie der Bauer für seine Familie benötigte. Die Bäume wurden aber nicht ausgeräumt, sondern erhalten und gepflegt, weil die Bauern nicht nur das Obst, sondern auch den Schatten der Bäume schätzten. Im Schatten der Bäume standen die Pferde und spielten die Kinder, während der Bauer und die Bäuerin der Feldarbeit nachgingen. Im Schatten der Bäume blieb das Essen und Trinken kühl, wenn die Bäume reife Früchte trugen, konnte auch noch eine kleine Jause erhascht werden. Durch Kirschenbäume erlangten Jugendliche einen Zuerwerb. Sie gingen am Sonntag auf das Feld, pflückten Kirschen und verkauften sie am Montag in Mistelbach am Wochenmarkt. Die Tagwerker, die damals jedes Jahr zur Zeit der Getreideernte nach Siebenhirten kamen, schätzten den Schatten der Bäume als Ruheort und Erfrischungsort. Die Standorte der Bäume waren unterschiedlich. Das läßt sich anhand alter Fotos oder mündlicher Überlieferung feststellen. Am Beginn oder am Ende von Weingärten standen bevorzugt Kirschenbäume oder Nußbäume. Im Weingarten selber wurden gerne Pfirsichbäume gehalten, weil die Wurzeln der Pfirsichbäume eine tiefgreifende Bodenbearbeitung nicht vertragen. Zwetschkenbäume wuchsen in Feuchtgräben und an Wegrändern. Apfelbäume und Birnbäume wuchsen in sogenannten Obststätten. Eine Obststätte ist ein Ort am Ende eines Feldes, wo ca. 5 bis 15 Obstbäume geordnet nebeneinander standen. Im Herbst war die gesamte Großfamilie dort und pflückte das reife Obst. Feuchte Stellen, in denen periodisch Wasser austrat, konnten damals nicht bearbeitet werden, weil die Zugpferde aus Angst steckenzubleiben, nicht durchgingen. Diese Stellen sind mit Pappeln bepflanzt worden, weil Pappeln dem Boden ausgesprochen viel Wasser entziehen. In weiterer zeitlichen Folge sind die Naßstellen im Zuge der Mechanisierung verschwunden, weil man mit Traktoren ehemals feuchte Stellen urbar machen konnte. Die Mechanisierung der Landwirtschaft setzte in Siebenhirten zu Beginn der 50 iger Jahre ein. Für viele Landwirte wurden die Einzelbäume jetzt zu einem Bearbeitungshindernis. Die Mähdrescher streiften mit den Förderschnecken, die Traktoren konnten unter den Bäumen nicht durchfahren und bei der Zuckerrübenernte mußte um die Einzelbäume ein großer Bogen gemacht werden. Im Zuge der Mechanisierung wurden vermehrt mineralischer Dünger und erstmals Herbizide im Ackerbau eingesetzt. Diese neuen Hilfsmittel der Landwirtschaft wirkten sich auf die Einzelbäume negativ aus. Wuchsschäden und Absterbeerscheinungen aufgrund der Überdüngung waren die Folge. Durch den Einsatz von mineralischen Düngermitteln wurden die Erntemengen vervielfacht. Die erhöhten Erntemengen, verbunden mit neugezüchteten Langstrohsorten, führten zu einem Strohüberschuß. Die Landwirte lösten das Problem des Strohüberschußes, indem sie nach der Getreideernte das Stroh noch am Feld lose liegend, flächendeckend anzündeten. Dieses sogenannte „Strohanzünden“ schädigte die Bäume, weil das Strohfeuer die Baumstämme und die Blätter versengte. Strohanzünden war in Siebenhirten jahrelang üblich, wurde aber Gott sei Dank Mitte der 80 iger Jahre ver-boten. Mineralischer Dünger, Herbizide und Strohabbrennen schädigten die Bäume immer mehr und mit der Zeit verschwanden die Einzelbäume aus der Flur. Den letzten Schub machte die Kommassierung, die in Siebenhirten von 1981 bis 1983 statt fand. Wenn eine Partei ein Grundstück mit Baum in das Kommassierungsverfahren einbrachte und dieses Grundstück nach der Neuordnung nicht mehr zugeteilt wurde, wurde meist der Baum vor der Übergabe gefällt. So konnte der Holzwert des Baumes genutzt werden, der nach dem Grundstücktausch verlorengegangen wäre. Das Baumausräumen ist während der Kommassierung eskaliert und hat 1982 (das Jahr der Planierungen) den Gipfel erreicht. Die Anzahl an Bäumen, die 1982 gefällt wurden, ist nicht bekannt, Tatsache ist aber, daß viele Vollerwerbsbauern seit damals keine Einzelbäume mehr auf ihren Grundstücken haben. Bei einer Betrachtung von alten Fotos stellte ich fest, daß Familienaufnahmen oder Hochzeitsfotos gerne unter blühenden Bäumen gemacht wurden. Offensichtlich wurden Menschen unter blühenden Bäumen gerne fotografiert. Dieser Umstand läßt hoffen, daß Einzelbäume doch nicht gänzlich aus der Siebenhirtner Landschaft verschwinden werden. Ich wage sogar zu behaupten, daß die letzten Einzelbäume in der Flur einmal viel „wert“ sein werden. Ich meine wert im Sinne der Nachfrage nach einem knappen Gut. Als Folge der Wertsteigerung könnte es zu einer erhöhten Nachfrage an Einzelbäumen kommen und einige Landwirte werden vielleicht wieder Bäume aussetzen. In der Gemeinde Siebenhirten präsentiert sich heute folgender Ist- Stand: ca. 110 Einzelbäume in den offenen Weinbaufluren und ca. 15 Einzelbäume im Ackerland. Neben der Landstraße 3063 stehen 15 Bäume. An dieser Stelle verweise ich auf das folgende Unterkapitel wo unter dem Kapitel „Ökologische Reparaturen in Siebenhirten“ konkrete Verbesserungsvorschläge bezüglich Einzelbäumen enthalten sind.

Bilanz der Kommassierung Hörersdorf

Die Kommassierung Hörersdorf fand von 1988 bis 1990 statt. Hörersdorf ist die Nach- barortschaft von Siebenhirten und liegt im politischen Bezirk Mistelbach. Die Verfahrensdauer betrug 3 Jahre, die Anzahl der teilnehmenden Parteien war 150 und die eingebrachte Fläche des Zusammenlegungsgebietes belief sich auf 480 ha. Die Anzahl der Grundstücke vor der Kommassierung war 2050, nach der Kommassierung betrug die Anzahl 670 Grundstücke. Gebietsbeschreibung: Das Zusammenlegungsgebiet liegt im landwirtschaftlichen Produk-tionsgebiet Nordöstliches Flach- und Hügelland. Hier dominieren Marktfruchtbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb. Die Bodennutzung erfolgt zum überwiegenden Teil durch Getreide, Alternativen, Zuckerrüben und Mais. Die klimatischen Verhältnisse dieses Gebietes sind gekennzeichnet durch heiße, trockene Sommer und relativ kalte, schneearme Winter. Die Niederschlagssummen betragen im langjährigen Durchschnitt zwischen 500 und 600 mm im Jahr. Das Gelände ist stark kuppiert und bildet eine Hügellandschaft. Einerseits sind die Höhen-rücken und Hänge stark der Erosion durch Nord-, Nordwest- und Südostwinde ausgesetzt, andererseits neigen die Lößböden zu leichter Erodierbarkeit ( Wind und Wasser ).

Die Gebietsbeschreibung ist gleich der Gemeinde Siebenhirten, die Zahlen zur Größenordnung der Kommassierung Hörersdorf erinnern auch an Siebenhirten, eine nun folgende Kurzbeschreibung zu den Landschaftselementen in Hörersdorf zeigt aber den eklatanten Unterschied zwischen den beiden Kommassierungen auf.

Landschaftselemente (LE) Hörersdorf:

LE vor der Kommassierung (=Altbestand):

14,2 ha = 2,9% der Z-Fläche von den 2,9% waren davon:

1,7% Böschungen und Hohlwege 0,4% Feuchtflächen 0,4% Grabenbegleitvegetation Rest bestehend aus Hecken, Trockenbiotope, Feldgehölze;

LE nach der Kommassierung:

10,8 ha = 2,2% Erhaltung des Altbestandes 19,2 ha = 4,2% Neuanlagen von den 19,2 ha Neuanlagen sind: 6,1ha Bodenschutzanlagen 1,7 ha Retentionsbecken 0,9 ha Feuchtbiotop 6,1 ha Trockenbiotop (Trockenrasen) 0,5 ha Feldgehölz 4,5 ha Baumreihen, Erosions- u. Vernetzungsstreifen

Gesamtausstattung nach der Kommassierung: 30,6 ha = 6,4 %

Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die Fläche an LE verdoppelt wurde und vom Altbestand, der 14,2 ha betrug, 10,8 ha erhalten wurde. Im Vergleich dazu die Kommassierung Siebenhirten: alle LE wurden planiert, die einzige Neuanlage bestand in der Errichtung zweier Vogelschutzhecke in der Größe von 150 m² und 100 m². Warum wurde in Hörersdorf so sanft in die Landschaft eingegriffen? Wieso wurde die Fläche der Landschaftselemente verdoppelt? War das überhaupt eine Kommassierung? Eine Antwort auf diese Fragen läßt sich in zweierlei Hinsicht zusammenfassen, zuerst aber ein Hinweis auf die veränderte Politik und auf die Vollziehung des § 13 FLG im Vergleich zur Kommassierung Siebenhirten.

Hinweis: Als in Hörersdorf die Kommassierung stattfand, wurden bereits alternative Feldfrüchte wie Raps oder Sonnenblume angebaut. Der Anbau von Alternativen war die Reaktion der Landwirtschaft auf die vorhandenen Überschüsse. Es setzte also bereits ein Umdenkprozeß in der Landwirtschaft ein. Eine massive Ausräumkommassierung wie in Siebenhirten ist jetzt politisch nicht mehr durchsetzbar gewesen, weil die Naturschützer in Summe ein beträchtliches Wählerpotential auf allen drei politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) darstellten. (1986 Einzug der „Grünen“ in den Nationalrat!) Die Grundbesitzer hätten sich zwar eine Ausräumkommassierung gewünscht, weil sie gesehen haben wie schnell die Siebenhirtner mit der Feldarbeit fertig sind, die Agrarbezirksbehörde gab aber eine ökologische Richtung namens Biotopverbund vor. Zur Erinnerung noch einmal der Wortlaut des § 13 Abs.1 FLG: Im Zusammenlegungsgebiet sind die erforderlichen bodenverbessernden, gelände- oder landschaftsgestaltenden Maßnahmen (wie Kultivierungen, Erdarbeiten, Aufforstungen und dgl.) durchzuführen sowie jene Anlagen (wie Wege, Brücken, Gräben, Entwässerungs- , Bewässerungs- und Bodenschutzanlagen) zu errichten und jene Veränderungen an bestehenden Anlagen vorzunehmen, die zur zweckmäßigen Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke notwendig sind oder sonst den Zweck der Zusammenlegung fördern und einer Mehrheit von Parteien dienen. Der Wortlaut des FLG bleibt gleich, aber die Vollziehung war in Hörersdorf eine andere als in Siebenhirten, weil Bodenschutzanlagen (im weiteren Sinne der Biotopver-bund) vom Operationsleiter durchgesetzt wurden, auch wenn der Ausschuß ablehn-te. Der Operationsleiter erhielt von der Agrarbehörde Rückendeckung und konnte das Z-Verfahren so lange hinhalten (im extremsten Fall drohte er die Übergabe jahrelang zu verzögern), bis der Ausschuß den Bodenschutzanlagen zustimmte. Neben dem Biotopverbund war die finanzielle Förderung von Landschaftselementen der zweite Grund, weshalb die Kommassierung Hörersdorf als „sanft“ bezeichnet werden kann. Zur Förderung von Landschaftselementen folgt später ein eigenes Unterkapitel 5.3, nun folgt die Beschreibung des Biotopverbunds, die aus dem gleichnamigen Buch von Eckhard Jedicke 1990 entnommen ist.

Die Theorie des Biotopverbunds

In der Literatur haben zwei Begriffe meist synonyme Verwendung: Biotopverbund und Biotopvernetzung. Durch den Biotopverbund soll das Artensterben gestoppt und artenreiche Lebensgemeinschaften erhalten werden.Wenn man unsere Agrarlandschaft betrachtet, lassen sich zwei Kernaussagen aufstellen (vgl. Mader 1985)

• Aus ökologischer Sicht besteht die heutige Kulturlandschaft aus unterschiedlich klar abgrenzbaren und isolierten Insellebensräumen. • Die in Insellage mehr oder weniger gefangenen Biozönosen werden langfristig kaum überleben können, starke Verschiebungen des Artenspektrums und ein Aussterben vieler Spezies läßt sich schon heute verfolgen. Die ökologische Problematik der Isolation stellt die Stabilität des Naturhaushaltes in Frage.

Die scharfe räumliche Trennung zwischen Nutzökosystemen und den verbliebenen Inseln bzw. den weniger intensiv genutzten Landschaftsteilen muß drastisch gemildert, die zu große Distanz zwischen den Lebensräumen verringert werden. Nur ein kurzfristig aufgestelltes und umgehend realisiertes Gegenkonzept, wie es konsequente Biotopverbundsysteme darstellen, kann den Naturschutz aus den roten Zahlen retten. Biotopverbund muß in einem umfassenden Sinn verstanden werden, wie etwa Mader (1988) definiert: als kombinierte Maßnahme von Großflächenschutz (Schutzgebietssysteme), von Vernetzung dieser Flächen über kleinere Trittsteinbiotope und linienhafte Korridorbiotope sowie von einer die gesamte Landschaft betreffenden Nutzungsextensivierung.

Damit steht das Konzept des Biotopverbunds auf vier Beinen:

1. Großflächige Lebensräume dienen Pflanzen und Tieren als genetisch stabile Dauerlebensräume. Ihre Flächengröße muß sich, so fordern Naturschützer schon seit mindestens 100 Jahren, an dem Arealanspruch der Spitzenarten orientieren, die meist als Endverbraucher auf dem Gipfel von Nahrungspyramiden bzw. –ketten stehen und in der Regel die großflächigsten Forderungen stellen. Vielfach handelt es sich dabei um Greifvogelarten. Aber auch schon das Gros der mitteleuropäischen Vogelarten benötigt 80 ha Fläche als absoluten Minimallebensraum (Reichholf 1987). Schutzgebiete unter 100 ha (1 km²) Größe bezeichnet Foster (1980) als Botanische Gärten oder Zoos. Ein Schutzgebietssystem als Bestandteil des Biotopverbunds muß Abschied von der heute gängigen Praxis der Ausweisung von Naturschutzgebieten nehmen, die zu 83% kleiner als 100 ha, zu 30% sogar kleiner als 10 ha sind.

2. Trittsteine zwischen den Inseln der großflächigen Schutzgebiete benötigen nicht die Flächengröße, um vollständigen Populationen das dauerhafte Überleben zu sichern. Sie sollen jedoch eine zeitweise Besiedlung und auch die Reproduktion erlauben, um einen Ausgangspunkt und eine Zwischenstation für den Individuenaustausch der großen Inseln bilden zu können.

3. Korridore als Wanderwege verbinden großflächige Schutzgebiete und Trittsteine über ein möglichst engmaschiges Netz miteinander. Für sie gelten ähnliche Anforderungen wie für die Trittsteine, im Gegensatz dazu stellen sie jedoch nicht punktförmige, sondern bandförmige Lebensräume dar.

4. Nutzungsextensivierung stellt das vierte, mindestens ebenso wichtige Standbein des Biotopverbunds dar. Die starke Isolationswirkung der intensiv mit Pestiziden und Düngern behandelten Agrarflächen muß durch Umstellen auf schonendere Wirtschaftspraktiken weitestmöglich gemindert werden – zugleich auch, um die Störungsintensität in den Randzonen der Schutzflächen herabzusetzen. Dazu einige Beispiele zur schonenden Wirtschaftsweise:

- anstelle von engen oder extrem einseitigen Fruchtfolgen mit hohen Nährstoffzugaben mehrteilige Fruchtfolgen mit Vorfruchtwirkungen – anstelle von intensiver und häufiger mechanischer Bodenlockerung, Minimalbodenbearbeitung zur Schonung des Bodenlebens und damit zum Aufbau einer Bodengare – anstelle des ausschließlichen Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln integrierter Pflanzenschutz unter Miteinbeziehung von Schädlings-Nützlings-Komplexen.

In der Praxis gehen die Bezeichnungen von Dauerlebensräumen, Trittsteinen und Korridoren natürlich ineinander über. Bei überregionaler Betrachtung sollte ein 10 ha großes Naturschutzgebiet seiner tatsächlichen Bedeutung entsprechend auch nur als Trittstein bezeichnet werden, da es für viele größere Tierarten keine dauerhaften Überlebensmöglichkeiten bietet. Dies mindert seine Bedeutung innerhalb eines Schutzgebietssystem nicht, doch es verdeutlicht, daß dieses Naturschutzgebiet nicht denselben Stellenwert besitzt wie etwa ein 500 ha großes Auen- oder Waldschutzgebiet in der Nachbarschaft. Umgekehrt werden Hecken im allgemeinen als Korridore bezeichnet, die als linienhafte Landschaftselemente Trittsteine und Großflächen miteinander verbinden sollen – obwohl zahlreiche Tierarten in Hecken auch Dauerle-bensräume finden, in denen sich ihre Populationen langfristig erhalten. Ein Biotopverbundsystem ist notwendig zur Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft, die im eigenen Interesse ihre Produktionsgrundlagen ressourcenschonend und nachhaltig bewirtschaftet (Bodenschutz, Wasserrückhalt). Der Biotopverbund gewährleistet wichtige Produktionsfaktoren wie Verdunstungsschutz, Temperaturausgleich und Windbremsung. Er schützt vor Bodenabtrag und dient zur Wiederherstellung als auch zur Sicherung des Schädlings-Nützlings-Komplexes.

Elemente eines Biotopverbundsystems

Hecken sind aus ökologischer Sicht wie Waldränder aufgebaut, sie sind Träger einer großen tierischen und pflanzlichen Artenvielfalt. Baumreihen und Einzelbäume haben die Funktion als Trittsteine oder Vernetzungselemente, um einzelne Lebensräume untereinander zu verbinden und so als Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen zu dienen. Feldgehölze sind kleinräumige Waldstücke, die ökologisch dem Wald ähnlich sind und auf ihrer kleinen Fläche sehr viele Lebensmöglichkeiten für die Tierwelt der umgebenden Agrarflur bieten. Feldraine sind schmale, an den Ackerrändern gelegene linienförmige Gras- und Wildkrautstreifen. Sie haben große Bedeutung als Standort für in den landwirtschaftlichen Flächen nicht überlebensfähigen Pflanzen. Erdabbrüche wie Hohlwege, Bachufer, Lößwände und alte Schottergruben dienen als Brutplatz, Jagdrevier und sind ökologische Zellen inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft. Die angeführten naturnahen Landschaftselemente sind besonders schützenswert, wenn sie mit Gewässern, wie nur zeitweise wasserführenden Pfützen und Tümpeln, aber auch Bächen in Verbindung stehen.

Bei der Betrachtung des Biotopverbunds muß man aber auch seine Nachteile erwähnen.  hoher entschädigungsloser Grundabzug von 3 %  Ertragsverluste durch Schattenwurf und durch Wasserkongruenz  Bewirtschaftungshindernis  erhöhter Schädlings- und Krankheitsbefall  Schneewächtenbildung

Für die Umsetzung des Biotopverbunds in die Landschaft, ist eine agrarökologische Begleitplanung (= Landschaftspflegerische Begleitplanung) notwendig. Laut der Broschüre „ Flurbereinigung und Landschaftspflege“ von den Autoren G. Liebel, K. Farasin, P. Mayrhofer und P. Schawerda 1986, versteht man unter agrarökologischer Begleitplanung folgendes: „Ziel dieser Begleitplanung im Agrarverfahren ist das Aufzeigen aller direkten und indirekten Maßnahmen, die auch in Zukunft eine intakte vielfältige Landschaft sichern und im Zuge des Verfahrens verwirklicht werden sollen. Unter Berücksichtigung auch von kurzfristigen, betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten werden Maßnahmen zur längerfristigen, volkswirtschaftlich sinnvollen Erhaltung, Sanierung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft bezeichnet und realisiert …… Formal gliedert sie sich in die Bestandesaufnahme, in die Planungsphase mit textlicher und graphischer Darstellung und in die Realisierung vorgesehener Maßnahmen. Mit der Durchführung sind in NÖ in erster Linie bei der Agrarbezirksbehörde beschäftigte Landschaftsplaner (Absolventen der Universität für Bodenkultur) beschäftigt.“ An dieser Stelle folgt nun die Zusammenfassung der agrarökologischen Begleitplanung in Hörersdorf. Besondere Beachtung möchte ich auf die Erhebung des Öko-Ist-Standes und auf den Plan Öko-Soll lenken, weil ich im sechsten Kapitel meiner Diplomarbeit zwei derartige Pläne über einen Flurbereich in Siebenhirten zusammengestellt habe.

Ablaufschema der agrarökologischen Planung in Hörersdorf

Es ist dringend erforderlich, daß bei Agrarverfahren ökologische Belange verstärkt Berücksichtigung finden, um die negativen Auswirkungen der modernen Landwirtschaft zu kompensieren. Dieses Ziel ist nur dann möglichst optimal erreichbar, wenn die bestehende Situation des Natur- und Landschaftshaushaltes systematisch erfaßt und die daraus sich ergebenden landschaftsverbessernden Maßnahmen geplant und dokumentiert werden. Das heißt mit anderen Worten: das Ermittlungsverfahren und die Planung, die im wesentlichen ihren Niederschlag im GMA-Plan (Gemeinsame Maßnahmen und Anlagen) findet, dürfen sich nicht nur auf ökonomische Fakten beschränken, sondern müssen in gleicher Weise durch agrarökologische Überlegungen ergänzt werden. Die agrarökologische Planung ist eine Voraussetzung für die Förderung von landschaftsgestaltenden Maßnahmen bei agrarischen Operationen. Solche Förderungen dürfen nur gewährt werden, wenn die landschaftsgestaltenden Maßnahmen in einem Landschaftsgestaltungsplan ausgewiesen sind.

Die agrarökologische Planung zerfällt im wesentlichen in drei Abschnitte.

 Landschaftsökologische Bestandesaufnahme und Bewertung, das heißt Erhebung des Öko-Ist-Standes im Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgebiet.

 Planung von ökologischen Maßnahmen mit dem oben angeführtem Ziel, wobei ökonomische Zwänge mit den agrarökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen sind. Das Ergebnis dieser Planungsphase mündet in den abgestimmten Öko-Soll-Stand.

 Der abgestimmte Öko-Soll-Stand ist noch mit dem Z-Ausschuß, der Gemeinde und sonstigen zuständigen öffentlichen Institutionen zu besprechen, und berechtigte Wünsche sind möglichst zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser letzten Anhörungsphase ist schließlich der Landschaftsgestaltungsplan mit dem die Öko-Planung abgeschlossen wird. Der Landschaftsgestaltungsplan ist bezüglich seines bescheidmäßigen Inhalts Teil des Planes der GMA. Der Landschaftsgestaltungsplan ist auch eine wesentliche Voraussetzung für die Zuerkennung von Förderungsmitteln. Da bei Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren ökologische und ökonomische Probleme in vielschichtiger Weise miteinander verbunden sind, kann die gestellte Aufgabe nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Operationsleiter OPL, Land-schaftsökologe ÖKL, Landwirt LW, Forstwirt FW, Kulturtechniker KT und Boden-schutztechniker Bosch gelöst werden.


Erhebung des Öko-Ist-Standes

A. Dokumentation Der Öko-Ist-Stand wird dokumentiert durch:

1.) Karte Öko-Ist-Stand. Der Öko-Ist-Stand wird auf einer Ãœbersichtskarte 1 : 5000 oder 1 : 5760 dargestellt. Die einzelnen Landschaftselemente und Waldflächen sind dort ausgewiesen und numeriert. Zur Öko-Ist-Standkarte gehören als weiterer Bestandteil die planlichen Ergebnisse der ökologischen Bestandesaufnahme und ökologischen Bewertung der landwirtschaftlichen Kulturflächen, und zwar folgende Transparentüberlagen: Erosionsgefährdungskarte, Grünlandklassifizierung und Grenzertragsböden, deflatationsgefährdete Flächen.

2.) Die Erhebungsbögen. Sie dienen der Beschreibung, flächenmäßigen Erfassung und Bewertung der einzelnen Landschaftselemente.

3.) Flächenzusammenstellung: Hier sind die verschiedenen Arten von Landschafts-elementen, die genaue Anzahl, die Fläche in ha und die Flächenprozente aufsummiert.

4.) Landschaftsbeschreibung: in dieser sollen vom ÖKL insgesamt die ökologische Situation im Operationsgebiet dargestellt und generelle Vorschläge für die Behebung vorhandener Mängel und Probleme gemacht werden. (Wenn notwendig riedweise und allenfalls durch planliche Darstellung auf Aquafix unterstützt, z.B. Aktionsradien, Photodokumentationen, etc.) Die Karte Öko-Ist-Stand, die Erhebungsbögen und die Landschaftsbeschreibung sind Teil des Ermittlungsverfahrens und Grundlage für jede weitere Planung und gehören somit zum technischen Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsoperat.

B. Arbeitsablauf

1.) Vor Einleitung des Verfahrens: Allgemeine Erhebungen zur Erfassung ökologischer Agrarstrukturmängel. Hierzu ist erforderlich, daß der Ökologe spätestens über das Arbeitsprogramm von dem heranstehenden Verfahren informiert wird. In Hörersdorf fand diesbezüglich eine Begehung des Gebietes am 5. März 1986 statt. An der Begehung haben ein Ökologe und zwei Vertreter der Bodenschutzfachabteilung teilgenommen. Die Geländebegehung hatte zum Ziel, die Windschutzbedürftigkeit der einzelnen Riede zu prüfen und entsprechende Sanierungsvorschläge zu treffen.

2.) Ökologisch Bestandesaufnahme und Bewertung der Landschaftselemente: Alle landwirtschaftlich nicht bewirtschafteten Flächen mit Ausnahme von Gebäuden, Straßen, Leitungen und andere bauliche Einrichtungen werden erhoben. Hierbei sind die verschiedenen Arten der Landschaftselemente zu unterscheiden.

• Flächenmäßige Aufnahme der Landschaftselemente, Erstellung der Erhebungskarte. Diese erfolgt durch die Techniker der Operationsgruppe entweder an Hand von Orthophotos im Maßstab 1: 5000 und Eintragung in eine Transparentfolie der Ãœbersichtskarte 1 : 5000 und anschließendem Feldvergleich, oder durch direkte Erhebung in der Natur und Eintragung in eine Transparentübersichtkarte 1: 5000.

Flächenberechnung

Nach der qualitativen Bestandesaufnahme (wird anschließend beschrieben) nimmt die Operationsgruppe die Flächenberechnung durch einfaches Planimetrieren der am Plan dargestellten Landschaftselemente vor, bei linearen Landschaftselementen durch direkte Berechnung aus l x b. Das Ergebnis der Flächenermittlung wird von der Operationsgruppe in den Erhebungsbögen mit Fläche, Breite, Länge und Höhe festgehalten.

Flächenzusammenstellung

In einer Liste werden die festgestellten Einzelflächen nach den Arten der Landschaftselemente durch die Operationsgruppe zusammengestellt.

• Qualitative Aufnahme der Landschaftselemente (Bewertung) Die einzelnen in ihren Umrissen auf der Erhebungskarte dargestellten Landschaftselemente werden vom ÖKL numeriert und in einem Erhebungsbogen beschrieben. Der ÖKL füllt den Erhebungsbogen aus. Auf dem Erhebungsbogen sind folgende Rubriken auszufüllen: EDV Nummer des Landschaftselementes, Art, Fläche, Breite, Länge, Höhe, Skizze des Landschaftselementes, eine Bewertung und Maßnahmen im Rahmen einer Flurneuordnung. Die Bewertung erfolgt nach einem Schlüssel.

3.) Ökologische Bestandesaufnahme und Bewertung der Kulturflächen:

• Landwirtschaftlich genutzte Fläche Die Erhebungen sind vom Landwirt im Zuge der amtlichen Bewertung vorzunehmen. Folgende Kriterien sind zu erfassen:

Erosionsgefährdete Flächen Die Geländeverhältnisse sind auf einer Overlay-Transparentfolie durch charakteristische Profillinien mittels Geländepfeilen darzustellen. Die Geländeneigungen sind ab einem Gefälle von 4% zu erfassen und auf der gesamten Hanglänge differenziert darzustellen. Die K-Faktoren (nach Wischmeier und Smith, die Bodenerodierbarkeit) sind für die im Z.- und FB-Gebiet vorhandenen Bodenformen bei der Bundesanstalt für Bodenkartierung und Bodenwirtschaft zu erheben und rechts von den Geländepfeilen anzumerken. Vom Landwirt ist weiters auf Grund der ortsüblichen Wirtschaftsweise (Fruchtfolge, Bodenbearbeitung) der C-Faktor (nach Wischmeier und Smith der Bodenbedeckungsfaktor) zu bestimmen. Aus diesen nun vorhandenen Grundlagen erstellt der Landwirt unter Heranziehung des Regenfaktors und des Erosionschutzmaßnahmenfaktors eine Erosionsgefährdungskarte (Overlay zur Öko-Ist- Stand), in der neben den Geländepfeilen wichtige konkrete Bodenabtragszahlen und zulässige Hanglängen verzeichnet sind.

Grünlandklassifizierung Vom Landwirt werden die Wiesen in einer Transparentüberlage zur Karte Öko-Ist-Stand gelb angelegt. Die verschiedenen Grünlandkategorien werden dunkelgrün strichliert voneinander abgegrenzt. Die Grenzertragsböden auf dem Ackerland Trockenstandorte im Acker (z.B. Schotterboden) und Feuchtstellen im Acker werden aus dem Bewertungsplan übernommen und vom Landwirt in der Transparentüberlage für die Grünlandklassifizierung hellbraun bzw. dunkelbraun angelegt.

• Waldflächen Diese sind vom Ökologen zu beurteilen und zu beschreiben. Wenn erforderlich ist ein Forstwirt beizuziehen. Die planliche Darstellung erfolgt direkt auf der Öko-Ist-Standkarte. Die Beurteilung erfolgt in den Erhebungsbögen und in der Landschaftsbeschreibung.

• Deflatationsgefährdete Flächen (Winderosion) Solche Flächen werden vom Ökologen und wenn notwendig auf einer Transparentüberlage zur Öko-Ist-Standkarte dargestellt. Wenn erforderlich ist ein Bodenschutztechniker beizuziehen. Eine Unterteilung in mehrere Gefährdungsstufen ist erforderlichenfalls vorzunehmen. Allenfalls sind die verschiedenen Gefährdungszonen nach Windhäufigkeit, Topographie und Bodenverhältnisse zu beschreiben.

4.) Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit. Die Ergebnisse der Bestandesaufnahme und Bestandesbewertung werden vom OPL und ÖKL dem Ausschuß präsentiert. Gleichzeitig ist eine Aufklärung über Nutzen und Wirkung von Landschaftselementen, sowie Grundzüge und Aufbau eines Biotopverbundsystems durchzuführen, zu der auch andere Spezialisten wie Bosch und LW beigezogen werden können.

Erstellung des abgestimmten Öko-Soll-Planes

A. Dokumentation 1.) Die abgestimmte Öko-Soll-Standkarte wird vom ÖKL auf Aquafix Transparentpapier hergestellt. Hier muß auch der Rohentwurf des zukünftigen Wegenetz enthalten sein.

2.) Für jedes Landschaftselement wird vom ÖKL ein eigener Erhebungsbogen angelegt.

3.) Vorläufige Flächenbilanz. In einer Tabelle Flächenbilanz wird vom ÖKL, getrennt nach Arten der Landschaftselemente, deren Anzahl, Fläche, %Anteil an der Feldflur (Z-Gebiet ohne Wald) vor und nach der agrarischen Operation dargestellt. Die Flächen sind den Erhebungsbögen zu entnehmen. Die Flächenbilanz gilt zusätzlich zu den Karten Öko-Ist-Stand, abgestimmter Öko-Soll-Stand und Landschaftsgestaltungsplan als Beweissicherung für den Umweltanwalt.

B. Planungsvorgang Aufgrund der bei der landschaftsökologischen Bestandesaufnahme festgestellten Situation ergeben sich bestimmte Planungsziele für die zukünftige Öko-Ausstattung, dargestellt im abgestimmten Öko-Soll-Stand. Dieser ist mit den ökonomischen Planzielen der agrarischen Operationen in Einklang zu bringen. Es ist nicht vorteilhaft, wenn der Öko-Soll-Stand des ÖKL unabhängig vom Wegenetzplan des OPL entworfen wurde. Es ist in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen OPL und ÖKL sogleich der abgestimmte Öko-Soll-Plan zu entwickeln. Einerseits hat der OPL bei der technischen Planung des Wegenetzes von den Ergebnissen der ökologischen Bestandesaufnahme und Bestandesbewertung (Öko-Ist-Stand) auszugehen und an-dererseits muß der ÖKL auch ökonomische Erfordernisse berücksichtigen.

Der Landschaftsgestaltungsplan

Wie schon erwähnt, können nach der Abstimmung mit dem Ausschuß, der Gemeinde und diversen öffentlichen Institutionen Abänderungen des abgestimmten Öko-Soll-Standes erforderlich sein. Als Ergebnis resultiert der Landschaftsgestaltungsplan. Er wird dokumentiert durch die Karte Landschaftsgestaltungsplan. In diesem Plan werden die zu erhaltenden, neu zu schaffenden und zu entfernenden Landschaftselemente flächenmäßig dargestellt. Alle wesentlichen weiteren Informationen sind der Legende zu entnehmen. Der LGPL wird von der Operationsgruppe zunächst auf einer Transparentkopie der Übersichtskarte 1:5000 gezeichnet. Die Farbausfertigung erfolgt sodann auf zwei Papierkopien. Dem LGPL liegen die Erhebungsbögen des ÖKL bei, sowie eine Flächenbilanz der Landschaftselemente vor und nach der Zusammenlegung.

Schriftliche Erläuterungen des Landschaftsgestaltungsplan (nicht Bescheidgegenstand) In Anknüpfung an die agrarökologischen und landschaftsgestaltenden Ziele in der Landschaftsbeschreibung des Öko-Ist-Standes sind die vorgesehenen Maßnahmen zu erläutern und zu begründen. Ebenso ist die Nichtausführung von im abgestimmten Öko-Soll-Stand vorgesehenen Maßnahmen zu begründen. Sachzwänge, die in den natürlichen und ökonomischen Verhältnissen begründet sind, sind darzustellen. Eine Bewertung der Flurneuordnung im Hinblick auf Wasserhaushalt, Erosion, Lokalklima und Agrarökologie ist vorzunehmen, allenfalls mittels Overlay darzustellen und an Hand der Flächenbilanz zu kommentieren.

Zeitlicher Ablauf der Agrarökologischen Planung: Die ökologische Bestandesaufnahme hat am Beginn des Verfahrens zum frühest möglichen Termin zu erfolgen. Der OPL ist dafür verantwortlich, daß die flächenmäßige Bestandesaufnahme zeitgerecht erfolgt und die betreffenden Spezialisten wie ÖKL, LW, FW und Bosch etc. zeitgerecht in die Planung eingeschaltet werden.

Förderung 1995 (NÖ)

Die schon mehrmals angesprochene Förderung von Landschaftselementen der Kommassierung Hörersdorf konnte ich im Zuge meiner Recherchen leider nicht eruieren. Die finanzielle Förderung des Landes NÖ war aber hoch und mit ein Grund, warum heute sehr viele naturnahe Landschaftselemente vorhanden sind. Laut OPL und wie aus dem LGPL ersichtlich, war genug Geld vorhanden um sogar Einzelbäume in der Flur zu versetzten. Das Prinzip der damaligen Förderung entsprach in etwa der heutigen Förderung, die seit 1995 gültig ist. Das folgende Kapitel beschreibt das derzeit gültige Förderungsmodell für Landschaftselemente in NÖ.

Förderung 1995 (NÖ)

In Niederösterreich werden die Erhaltung des Altbestandes und die Neuanlage von Landschaftselementen gefördert.Grundsatzüberlegeung: Vor der Zusammenlegung wird der Ist-Stand an Landschaftselementen erhoben. Jedes Landschaftselement wird mit einem Ökowert beurteilt, der folgende Zahlen annehmen kann: 1,0 / 1,2 / 1,5 / 2,0 / 4,0. (Ein seltenes, ökologisch wertvolles LE erhält die Höchstnote 4,0; ein normaler Queckenstufenrain erhält die Note 1,0) Der Ökowert dient zur Berechnung der Bestandesförderung und zur Berechnung der Ausgleichsfläche, die für beseitigte Landschaftselemente bereitgestellt werden muß. (Wegen der agrartechnischen Ziele wie Erreichbarkeit, Gleichmäßigkeit und Maschinengerechtigkeit kommt es auch gegenwärtig immer wieder zu einer teilweisen Beseitigung von Landschaftselementen) Der Ökowert von mehreren, unterschiedlichen Landschaftselementen ist der Durchschnittswert der Landschaftselemente.

Es gibt zwei verschiedene Förderungen mit unterschiedlicher Förderungshöhe. Die Bestandesförderung beträgt 30 000 S/ha und die GA–Förderung beträgt 36 000 S/ha.

Die Bestandesförderung: Der Förderungsgegenstand der Bestandesförderung ist der Altbestand an Landschaftselementen. Durch diese Förderung sollen möglichst viele und wertvolle Landschaftselemente erhalten werden. Die Erhaltung bestehender Landschaftselemente wird mit Berücksichtigung des Ökowertes belohnt. (Fläche der bestehenden Landschaftselemente x Ökowert des Altbestandes) Ein rechnerischer Vorgang bildet die Grundlage der Bestandesförderung. Das Niveau für die Förderung ergibt sich aus Fläche x Ökowert.

Prinzip 1: Die Bestandesförderung kann nur dann gewährt werden, wenn für die beseitigten Landschaftselemente eine entsprechende Ausgleichsfläche bereitgestellt wird.

Prinzip 2: Die Ausgleichsfläche ergibt sich aus Fläche Beseitigung x Ökowert Be-seitigung

Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus einem frei gewählten Z-Verfahren: In das Verfahren werden 100 ha eingebracht, davon sind 10 ha Landschaftselemente (Öko-Ist). Vor der Zusammenlegung müssen 2 ha Landschaftselemente beseitigt werden, die einen durchschnittlichen Ökowert von 1,5 haben. Die Landschaftselemente die erhalten werden, haben einen Ökowert von 1,8. Wenn für die 2 ha Beseitigung 3 ha Neuanlagen angelegt werden (2 ha x 1,5 Ökowert = 3 ha Neuanlagen), kann die Bestandesförderung gewährt werden. 8 ha Altbestand x 1,8 Ökowert = 14,4 ha Fläche; 14,4 x 30 000 = 432 000. Die Bestandesförderung betragt 432 000 S.

Die GA-Förderung: Der Förderungsgegenstand der GA-Förderung sind die Neuanlagen, die zusätzlich zur Ausgleichsfläche angelegt werden. Die förderbare Fläche ergibt sich somit aus Fläche Neuanlagen – (minus) Ausgleichsfläche. Zur Verdeutlichung wird hier bei oben angeführtem Beispiel fortgesetzt: Im Verfahren sind insgesamt 5 ha Neuanlagen vorgesehen. Davon sind 3 ha Ausgleichsfläche. Neu angelegte Fläche – Ausgleichsfläche (beseitigte Fläche x Ökowert) = förderbare Fläche. Förderbare Fläche = 5 ha – 3 ha = 2 ha. 2 x 36 000 = 72 000; Die GA - Förderung ergibt somit 72 000 S.

Prinzip 3: Die Beseitigung von bestehenden Landschaftselementen reduziert die Förderung für die Neuanlagen.

Hinweis: Für die Ausgleichsfläche, die im Z-Verfahren für beseitigte Landschaftselemente bereitgestellt wird, gibt es keine Förderung!

Die mehrjährige Brache

Im Z-Verfahren Hörersdorf wurden insgesamt 6,1 ha Trockenbiotope (=Trockenwiesen) ausgeschieden. Die folgende Dokumentation einer mehrjährigen Brache zeigt, wie sich Ackerflächen bzw. Trockenwiesen entwickeln, wenn sie für längere Zeit nicht genutzt werden.

Standort der Brache: Die Brache befindet sich im Norden von Mistelbach, zwischen der Landstraße 3062 und dem Wald Neubergleiten. Der Wald Neubergleiten ist ein typischer Weinviertler Mittelwald, also ein Eichenmischwald. Nördlich der Brache grenzt ein sogenannter „Spitzacker“ (ein Vorgewende grenzt an der Brache, das andere Vorgewende läuft zu einem Spitz zusammen), südlich grenzt ein Acker, der die selbe Ackerrichtung aufweist wie die Brache. Die Fläche der Brache beträgt ca. 2 ha. Geschichte der Brache: Nach der Grundstückzusammenlegung Mistelbach (Übernahme der Grundstücke 1984) wurde dieses oben beschriebene Grundstück an den Landwirt Franz Neydhart aus Siebenhirten übergeben. Der Landwirt weigerte sich jedoch das Grundstück anzunehmen, weil das Grundstück seiner Meinung nach keine geeignete Zufahrt besitzt und ein Wildwechsel auf demselben stattfindet. Mittlerweile ist die Übergabe trotz Einspruches rechtsgültig, das Grundstück liegt aber jetzt schon seit 1984 brach. Schließlich präsentiert sich uns heute ein wertvoller Biotop, die mehrjährige Brache. Die Brache bringt Abwechslung in die Landschaft, außerdem ist sie ein Ort, an dem nicht gedüngt wird und keine Pestizide eingesetzt werden. Auf der Brache gibt es Nistplätze für Vögel und sie ist Rückzugsort für viele gefährdete Tiere und Pflanzen. Beschreibung der Brache: Die Brache läßt sich in vier Teile (Zonen) einteilen. Ein magerer Teil, der sich über die gesamte Breite des Grundstückes erstreckt und von der Landstraße aus ungefähr 20 Meter hineinreicht. Ein Waldsaum, der sich am Waldrand gebildet hat und an der längsten Stelle 80 Meter der Brache erobert hat. Ein dritter, mit Nährstoffen gut versorgter Teil, die sogenannte Grasbrache, liegt genau zwischen magerem Teil und Waldsaum. Der vierte Teil ist ein ca. 2m breiter Ackerunkrautstreifen neben der Grenze zum Spitzacker, der sich von der Landstraße bis zum Wald erstreckt. Das Merkmahl des Streifens ist die Dominanz von typischen einjährigen Ackerunkräutern, die vom angrenzenden Spitzackernachbarn durch Befahren der Brache gefördert werden.

Übersicht über die Zoneneinteilung der Brache:

Bezeichnung der Zonen 1. Der magere Teil Typische Straßenrandvegetation, nicht verbuscht, reicht etwa 20 m in die Brache hinein 2. Der Waldsaum Dichter Besatz mit Bäumen, wobei Fraxinus excelsior dominiert, die maximale Höhe der Bäume beträgt 6m, an der breitesten Stelle hat der Saum 80 m der Brache erobert. 3. Die Grasbrache Absolute Dominanz von Calamagrostis epigejos, leichte Tendenz zur Verbuschung, zahlreich Ameisenhaufen vorhanden 4. Der Ackerunkrautstreifen Ca. 2 m breiter Streifen neben dem Spitzacker, häufiges Verletzen der Grasnarbe durch Befahren

Vorkommen von Wildkräutern auf der Brache Bei der Aufnahme des Pflanzenbestandes wurde die oben dargestellte Zoneneinteilung der Brache berücksichtigt. Die Aufnahmen fanden in den Vegetationsperioden 1996 und 1997 statt.

1. Der magere Teil Bromus sterilis, Taube Trespe Arrhenatherum elatius, Glatthafer Reseda lutea, Gelber Wau Knautia arvensis, Wiesenwitwenblume Galium verum, Echtes Labkraut Cirsium vulgare, Gewöhnliche Kratzdistel Carduus acanthoides, Wegdistel Geranium pyrenaicum, Pyrenäenstorchschnabel Silene alba, Weiße Nachtnelke Bunias orientalis, Orientalisches Zackenschöttchen Achillea millefolium s.l. , Schafgarbe Melilotus officinalis, Echter Steinklee Pastinaca sativa, Pastinak Echium vulgare, Gewöhnlicher Natternkopf Anthriscus sylvestris, Wiesenkerbel Cardaria draba, Pfeilkresse Cerastium arvense, Ackerhornkraut Galium album, Wiesenlabkraut Heracleum sphondylium, Gewöhnlicher Bärenklau Lactuca serriola, Kompaßlattich Hypericum perforatum, Echtes Johanniskraut

2. Der Waldsaum Senecio fuchsii, Fuchsgreiskraut Equisetum arvense, Ackerschachtelhalm Pulmonaria officinalis, Echtes Lungenkraut Ballota nigra, Schwarznessel Epilobium hirsutum, Zottiges Weidenröschen Buglossoides purpurocaerulea, Purpurblauer Steinsame Geum urbanum, Stadtnelkwurz Acer negundo, Eschenahorn Ailanthus altissima, Götterbaum Acer pseudo-platanus, Bergahorn Torilis japonica, Borstendolde Fraxinus excelsior, Gewöhnliche Esche Eupatorium cannabium, Wasserhanf

3. Der ertragreiche Teil Poa palustris, Sumpfrispe Brachypodium pinnatum, Fiederzwenke Dactylis glomerata, Knaulgras Calamagrostis epigejos, Landreitgras Lolium perenne, Englisches Raygras Carex muricata, Sparrige Segge Festuca heterophylla, Verschiedenblättriger Schwingel Agrimonia eupatoria, Echter Odermennig Campanula persicifolia, Waldglockenblume Carlina acaulis, Wetterdistel Artemisia vulgaris, Gewöhnlicher Beifuß Artemisia absinthium, Echter Wermut Epilobium tetragonum, Vierkantweidenröschen Daucus carota, Wilde Möhre Falcaria vulgaris, Sicheldolde Trifolium pratense, Rotklee Trifolium repens, Weißklee Picris hieracioides, Gewöhnliches Bitterkraut Crepis biennis, Wiesenpippau Crataegus monogyna, Eingriffeliger Weißdorn Vicia tenuifolia, Schmalblattvogelwicke Vicia angustifolia, Schmalblattwicke Fragaria moschata, Zimterdbeere Veronica officinalis, Echter Ehrenpreis Veronica chamaedrys, Gamander Ehrenpreis Medicago lupulina, Hopfenklee Prunella vulgaris, Gewöhnliche Brunelle Leontodon hispidus, Wiesenlöwenzahn Trifolium aureum, Goldklee Coronilla varia, Bunte Kronwicke Rosa canina, Heckenrose Clematis vitalba, Gewöhnliche Waldrebe Solidago canadensis, Kanadische Goldrute Eryngium campestre, Feldmannstreu Sambucus nigra, Schwarzer Holunder Salix caprea, Palmweide Tussilago farfara, Huflattich Carlina vulgaris, Silberdistel Erigeron annuus, Feinstrahl Inula conyza, Dürrwurzalant Urtica dioica, Große Brennessel Astragalus glycyphyllos, Süßblatttragant Pyrus pyraster, Holzbirne Prunus spinosa, Schlehdorn

4. Der Ackerunkrautstreifen Chenopodium album, Weißer Gänsefuß Convolvulus arvensis, Ackerwinde Amaranthus retroflexus, Zurückgebogener Fuchsschwanz Sinapis arvense, Ackersenf Papaver rhoeas, Klatschmohn Sherardia arvensis, Ackerröte Galium spurium, Ackerlabkraut Polygonum aviculare, Vogelknöterich Senecio jacobaea, Jacobsgreiskraut Anthemis austriaca, Österreichische Hundskamille Rumex obtusifolius, Stumpfblattampfer Galeopsis bifida, Zweizipfeliger Hohlzahn Ranunculus repens, Kriechhahnenfuß Cynoglossum officinale, Gemeine Hundszunge Lamium album, Weiße Taubnessel Viola arvensis, Gewöhnliches Ackerstiefmütterchen Conyza canadensis, Kanadisches Berufskraut Consolida regalis, Ackerrittersporn Stachys annua, Einjähriger Ziest Cirsium arvense, Ackerkratzdistel Anagallis arvense, Ackergauchheil Capsella bursa-pastoris, Gewöhnliches Hirtentäschel

Der Ackerunkrautstreifen: Der an der Brache angrenzende Grundstückbesitzer hat durch oftmaliges Befahren und Wenden auf der Brache einen Ackerunkrautstreifen geschaffen, der einen Infektionsherd für Unkräuter darstellt. Hier besteht die Gefahr, daß Problemunkräuter wie Conyza canadensis oder Chenopodium album in den Spitzacker einwandern. Würde der Landwirt den Brachenrand (=Ackerunkrautstreifen) nicht befahren, dann hätten die genannten Unkräuter keine Überlebenschance, weil sie von mehrjährigen dominanten Wildkräutern wie z.B. Calamagrostis epigejos oder Carduus acanthoides verdrängt werden würden. „Auf Flächen, die älter als ein Jahr sind, wachsen kaum noch Ackerunkräuter, da sie von längerlebigen Pflanzen verdrängt werden. Eine Ausnahme bilden hier Wurzelunkräuter wie Quecke oder Ackerdistel, die sich länger halten können. Allerdings ist ihre Verbreitungsfähigkeit durch Samen sehr gering bzw. haben ihre Keimlinge keine Chancen, in Äckern davonzukommen. Sie können sich das leisten, denn sie verbreiten sich sehr effektiv durch Stücke der unterirdischen Organe, die vom Bauern über den ganzen Acker und von dort weiter verschleppt werden. Grenzen derart infizierte Flächen an einen Acker, so muß bei der Bodenbearbeitung darauf geachtet werden, daß Ausläuferstückchen nicht in den Acker hineingezogen werden.“(Holzner 1994, Unkräuter, Begleiter und Freunde des Menschen)

Ratschlag für die Erhaltung der Brache

Die mehrjährige Brache ist ein besonders wertvolles Biotop inmitten einer intensiv genutzten Ackerbaulandschaft. Für die Erhaltung der Brache spricht nicht nur der ökologische Wert, sondern auch der ästhetische Wert. „Brach- und Ödlandflächen werden meist Opfer von falsch verstandenem Ordnungssinn. Nutzlose, sich selbst überlassene Flächen widerstreben einfach dem Denken und der Mentalität vieler. Brachflächenvegetation braucht in den meisten Fällen keine Pflege und kann sich selbst überlassen bleiben.“ (Flurbereinigung und Landschaftspflege, P. Mayrhofer, P. Schawerda, 1986). Der Landwirt Franz Neydhart läßt sein Grundstück weiter brach liegen und steigt in das österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (kurz ÖPUL) ein. Würde er einsteigen , könnte er einerseits an der Brache verdienen und andererseits die Erhaltung der Brache langfristig sichern. Im Folgenden möchte ich das Programm vorstellen. In Absprache mit der Landwirtschaftskammer und der Agrarbezirksbehörde müßte dann um die Förderung eingereicht werden. Titel der Förderung: Landschaftselemente und Biotopentwicklungsflächen mit 20jähriger Stillegung (K1)

Flächen auf denen die Förderungsvoraussetzungen einzuhalten sind: Betroffene Flächen sind Flächen, die für langfristige ökologische Ziele geeignet sind, und die zur Schaffung von Landschaftselementen (Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Biotope etc.) genutzt werden. Prämie Ackerland: 10.000-öS/ha in NÖ zwischen 8.000- und 10.000- je nach Bodenkennzahl Grünland: 9.000-öS/ha förderbarem GL

Förderungsvoraussetzungen:  Nur im Rahmen von landesrechtlich genehmigten agrarökologischen Projekten.  Die Flächen müssen mindestens für 20 Jahre gemäß den Auflagen gepflegt werden.  Einvernehmen mit der wasserwirtschaftlichen Fachdienststelle und der Naturschutzbehörde.  Es können maximal 30% der Fläche eines Betriebes (gemäß jeweiligem Mehrfachantrag) gefördert werden, darüber hinausgehende Flächenanteile können von den Bundesländern aus eigenen Mitteln gefördert werden. (Zur Ermittlung der 30% werden als Basis alle landwirtschaftlichen Nutzflächen – Acker, Grünland und Spezialkulturen – herangezogen und mit der Summe der K1 Fläche geprüft.)  Die Nutzung des Aufwuchses ist verboten. Erlaubt sind die Kompostierung und die thermische Nutzung.  Die Flächen sind planlich zu erfassen.  Kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz (gemäß Anhang 2 der EU-Verordnung 2092/91), keine Düngung, kein Abbrennen.  Belassen bestehender Landschaftselemente am gesamten Betrieb.  Klärschlamm- und Klärschlammkompostierungsausbringungsverbot.  Die in den Allgemeinen Förderungsvoraussetzungen formulierten Mindestgrößen von Einzelflächen (0,1 ha) und die Mindestteilnahmefläche pro Maßnahme (0,3 ha) gelten nicht.

Wichtige Hinweise: Projektbestätigungen (auch in Form von Sammellisten) sollen den Projektträger, -name, -gegenstand und –umfang sowie Name des Antragstellers, Betriebsnummer, Größe, Prämiensatz und Nummer der betroffenen Feldstücke enthalten.

Ein rückzahlungsfreier Ausstieg ist nur bei Aufforstungen nach Verordnung 2080/92 möglich.

Es kann max. 30 % der Fläche je Betrieb gefördert werden. Darüber hinausgehende Flächenanteile können von den Bundesländern aus eigenen Mitteln gefördert werden. Diese Förderungsvoraussetzung gilt für jedes Jahr der Verpflichtung und nicht nur für das erste Jahr. Das bedeutet, daß ein Betrieb, der 1995 10 ha LN hat und davon 3 ha für 20 Jahre stillgelegt, im Jahr 1995 3 ha gefördert bekommt. 1996 verkauft oder verpachtet er die 7 ha, die er nicht für 20 Jahre stillgelegt hat. Daraus folgt, daß er 1996 nur für 0,9 ha (entspricht 30 % der LN) die Prämie für die 20-jährige Stillegung erhält, wobei die Verpflichtung selbstverständlich für 20 Jahre für die gesamten 3 ha (lt. MFA 95) gilt.

Ökologische Reparaturen in Siebenhirten Meine nun folgenden Vorschläge sind mit Hilfe ortsansässiger Personen entstanden. Die Maßnahmen als gesamtes Maßnahmenpaket sind nur in Verbindung mit einer Grundstückszusammenlegung durchführbar. Eine Grundstückzusammenlegung wird in Siebenhirten aber in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr durchgeführt werden. Die Kosten einer Kommassierung betragen S.6.000 bis S 12.000 und das ist den meisten Grundbesitzern zu teuer, noch dazu haben sie mehrheitlich ihren Grund verpachtet und würden deshalb von einer Kommassierung nicht profitieren. Eine 50% Zustimmung der Grundbesitzer, die ein Verfahren einleiten könnte, wird es also voraussichtlich nicht geben. Nur Punkt A (Bepflanzen der Wegkreuze mit jungen Bäumen) wäre auch ohne Kommassierung durchführbar, wenn die Besitzer Bereitschaft zeigen würden. Punkt C (Leichtes Verdrehen der Ackerrichtung zum Schutz vor Wassererosion) wäre auch im Rahmen eines Kleinverfahrens, daß von der Agrarbezirksbehörde eingeleitet werden müßte, umsetzbar. Zur Verbesserung der ökologischen Situation in Siebenhirten schlage ich folgende Maßnahmen vor.

A. Bepflanzen der Wegkreuze mit jungen Bäumen. B. Landschaftsgestaltende Maßnahmen im Bereich Alte Haid, Junge Haid. C. Leichtes Verdrehen der Ackerrichtung zum Schutz vor Wassererosion. D. Erhaltung der Schottergrube Mistelbach als Trittsteinbiotop.


A.Bepflanzung der Wegkreuze mit jungen Bäumen

Im Ackerland befinden sich insgesamt 5 Wegkreuze (Veitkreuz, Triftkreuz, Seidlkreuz, Mayerkreuz und Stroblkreuz). Alle 5 Wegkreuze stehen an markanten Stellen unmittelbar neben Feldwegen. Zur Zeit stehen bei 4 Wegkreuzen jeweils 2 Koniferen, ein Kreuz ist nicht bepflanzt. Die vorhandenen Koniferen dienen als Zierde haben aber den Nachteil, daß sie nicht in unsere Landschaft passen. Sie wurden zu nah gepflanzt und verstellen die Sicht auf die Wegkreuze. Die Koniferen könnten mit einem Traktor entfernt und durch junge, einheimische Bäume ersetzt werden. Als Bäume könnten Kirschenbäume, ZerrEichen oder Bergahorn gesetzt werden. Ein Bergahorn könnte leicht von der mehrjährigen Brache ausgegraben werden, weil dort viele im Überschuß vorhanden sind. Es ist aber anzumerken, daß Bergahorn empfindlich auf Wuchsstoffmittel reagiert.

Das Pflanzsortiment der NÖ Agrarbezirksbehörde Die Bodenschutzfachabteilung der NÖ Agrarbezirksbehörde, Wienerstraße 157 Biedermannsdorf 2362, bietet derzeit folgendes Sortiment für Auspflanzungen an. (Stand Juni 1995) In der Liste befinden sich ausschließlich einheimische Gehölze.

Pflanzensortiment Bäume: Feldahorn(Acer campestre), Spitzahorn(Acer platanoides), Bergahorn(Acer pseudoplatanoides), Schwarzerle(Alnus glutinosa), Grauerle(Alnus incana), Birke(Betula verrucosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche(Fraxinus excelsior), Walnuß(Juglans regia), Holzapfel(Malus communis)Wildbirne(Pyrus communis), Zitterpappel(Populus tremula), Vogelkirsche(Prunus avium), Kriecherl(Prunus domest. insititia), Weichsel (Prunus cerasus), Wildzwetschke(Prunus domest.), Traubenkirsche(Prunus padus), Traubeneiche(Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Silberweide(Salix alba), Elsbeere(Sorbus torminalis), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Feldulme(Ulmus minor),

Pflanzensortiment Sträucher:

Kornelkirsche (Cornus mas), Hartriegel(Cornus sanguinea), Haselnuß(Corylus avellana),Weißdorn eingr. (Crataegus mono.), Pfaffenhütchen(Evonymus europaea),mLiguster(Ligustrum vulgare),Heckenkirsche(Lonicera xylosteum), Steinweichsel(Prunus mahaleb), Schlehdorn(Prunus spinosa), Kreuzdorn(Rhamnus cathartica), Hundsrose(Rosa canina), Weinrose(Rosa rubiginosa), Bibernellrose (Rosa spinosissima), Palmweide(Salix caprea), Aschweide(Salix cinerea), Lavendelweide(Salix elaeagnos),Purpurweide(Salix purpurea), Schwarzer Holunder(Sambucus nigra), Traubenholunder(Sambucus racemosa), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gem. Schneeball(Viburnum opulus), Faulbaum(Rhamnus frangula),

Baumschule: Bei der Heranzucht der Gehölze, die in der Baumschule bei Bruck/Leitha erfolgt, wird besonders auf die Herkunft (östlich-kontinental, nach MEUSEL 1965) des Samens und Jungpflanzenmaterials geachtet, bzw. soweit dies möglich ist, werden die Samen an Naturstandorten in Niederösterreich geerntet. Keinesfalls sollten Züchtungen oder fremdländische Arten verwendet werden. Unsere Fauna ist über Jahrhunderte an die heimischen Pflanzen, mitunter an die lokalspezifischen Unterarten und Ökotypen, angepaßt. Deshalb gewährleisten diese wesentlich höhere Besatzzahlen an Käfern, und Vögeln. Dabei ist zu beachten, daß die Artenzusammensetzung in diversen Landschaftselementen den regionalen Verhältnissen entspricht. Zudem sollte nach Möglichkeit die Pflanzenware aus einer generativen Vermehrung älterer, bodenständiger Pflanzen der Region erfolgen. Bei Obstbäumen sollen nur Hoch-, eventuell auch Halbstämme, ausgepflanzt werden. Ebenso ist darauf zu achten die alten bodenständigen Sorten zu verwenden.

Pflanzzeit: Die Auspflanzung sollte im Frühjahr erfolgen, was den Vorteil hat, daß der im Herbst gelockerte Pflanzenstreifen im Winter auffrieren kann und daß ein Wildschaden im ersten Winter unterbleibt. Im Herbst werden lediglich Nachbesserungspflanzungen gesetzt, da diese so in mehrjährigen Anlagen die besseren Anwachschancen haben. Als Verbißschutz sollte man Gitter, Hüllen oder Schilfmatten verwenden. In den ersten 5 Jahren soll eine jährliche Kontrolle erfolgen. Werden viele Bäume ausgesetzt, sollten einige (5-10 %) als Fegebäume freigegeben werden (Weiden werden bevorzugt vom Wild angenommen). Sträucher brauchen keinen Schutz, sie werden zwar als Jungpflanzen durch Hasen häufig verbissen, gehen aber dadurch nicht ein, sondern treiben wieder durch.

Die Landwirte in Siebenhirten werden mit den Bäumen keine Freude haben, weil man mit den großen landwirtschaftlichen Maschinen nicht schnell vorbeifahren kann. Dem könnte dadurch entgegnet werden, daß man die Situation der Einzelbäume in Siebenhirten schildert. Vielleicht können die Baumgegner, vor allem die Anrainer der Wegkreuze, dann akzeptieren, daß man wenigstens zu den Wegkreuzen Bäume setzt. Wichtig ist, daß ein einheimischer Baum gepflanzt wird, denn dieser ist am besten an die hiesigen Umweltbedingungen angepaßt.

B. Landschaftsgestaltende Maßnahmen im Bereich Alte Haid, Junge Haid

Der Flurbereich in dem die Maßnahmen vorgesehen sind, befindet sich nordöstlich von Siebenhirten, genauer bezeichnet ist es ein ca. 100 ha großer Flurbereich zwischen dem Hintaus und dem Poysdorfer Wald liegend. Die Fläche wird von 4 Wegen umgeben. Im Norden verläuft der Hochweg, im Osten die Landstraße 3063, im Süden der Himmelweg und im Westen befindet sich der Tiefweg. In der Mitte liegt der Auweg, ein langer, gerader, asphaltierter Weg. Der Auweg verläuft in einer Senke und verbindet den Tiefweg mit der Landstraße. Dort wo der Himmelweg und der Tiefweg zusammentreffen liegt ein Acker, der bis zum Auweg hinunter reicht. Im Norden grenzt ein Wald mit dem Namen „In Eulen“ an diesen Acker. Ich beschreibe den Standort des Ackers, weil ein Teil des Ackers für einen Trockenrasen ausgeschieden werden muß. Im folgenden Plan (Öko-Ist-Stand) sieht man das Maßnahmengebiet und die wenigen naturnahen Landschaftselemente, die im Maßnahmengebiet noch vorhanden sind. Der Plan ist ohne Maßstab (O.M), die Proportionen wurden aber so gewählt, daß sie ungefähr der Realität entsprechen.

Öko- Ist- Stand des Maßnahmengebietes: Im Maßnahmengebiet befindet sich ein Einzelbaum im Feld, weiters stehen sechs Bäume an der Landstraße, von diesen ist ein Nußbaum neu gesetzt. Weiters befinden sich zwei Feldgehölze im Maßnahmengebiet. Das erste steht an der Kreuzung Landstraße Hochstraße auf einer Fläche von ca. 150 m², das zweite Feldgehölz steht neben dem Auweg auf einer Fläche von ca. 250 m², kurz vor der Kreuzung Auweg Tiefweg. In der Alten Haid verläuft in der Mitte des Hanges ein ca. 30 m langer Stufenrain. Zum vorhandenen Wegenetz ist zu sagen, daß die Landstraße und der Auweg durchgehend asphaltiert sind. Der Himmelweg und der Tiefweg sind teilweise asphaltiert. Der Hochweg ist ein Spurweg, also nicht asphaltiert. Die Ackerrichtung der Felder ist parallel zum Tiefweg. Am Ende des Auweges sieht man rechts davon ein Feldgehölze. Diese Feldgehölz ist erst nach der Kommassierung angelegt worden und dient als Reheinstand. Öko-Soll-Plan des Maßnahmengebietes: Zur Verbesserung der ökologischen Situation im Bereich Alte Haid, Junge Haid sind folgende Maßnahmen vorgesehen.

 Errichtung einer 3m breiten Strauchhecke entlang des Auweges  Bepflanzen der Landstraße mit Bäumen  Ausscheiden der Ungunstlagen neben der Landstraße als Krautstreifen  Errichtung einer 6m breiten Baum-Strauchhecke entlang des Himmelweges Ausscheidung eines Trockenrasens auf dem Acker neben dem Wald  Setzen eines Windschutzgürtels mit integriertem Retentionsbecken in der Flur Alte Haid

Errichtung einer 3m breiten Strauchhecke entlang des Auweges

 eine Strauchreihe mit oder ohne Lücken, Pflanzabstand in der Reihe 80 cm.  ist die Pflanzfläche abschüssig, sollten die Abstände auf 1,60 m vergrößert werden.  ist seitlich ein Zaun oder ein anderes Hindernis, sollte der seitliche Abstand 1,80 m betragen. Die Strauchhecke, die nördlich des Auweges errichtet werden sollte, hat als Aufgabe, die beiden isolierten Feldgehölze zu verbinden. Sie dient als Refugium für Insekten, die wiederum als Nahrung für Vögel dienen, welche dann in den Feldgehölzen nisten können. Weitere Funktionen der Strauchhecke: - Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes - Erhaltung einer artenreichen Gras- und Krautschicht und diverser seltener Pflanzenarten - wichtiger Lebensraum für zahlreiche Nützlinge - Deckungs- und Rückzugsgebiet - Nistplatz für Vögel und andere Tierarten - Äsungsfläche für das Wild - tierökologische Funktion Weiters hat die Strauchhecke die Aufgabe, die lange Gerade aufzulockern. Die Gerade wirkt geistlos und kann durch parallele Bepflanzung verbessert werden. Als Alternative zur Strauch-hecke könnte eine inselartige Bepflanzung durchgeführt werden. Diese Lösung würde den Auweg auch gut auflockern, hätte aber den Nachteil, das dann die beiden Feldgehölze nicht 100 % ig verbunden wären.

Gegen die Errichtung einer Strauchhecke spricht, daß man die Früchte von Sträuchern im allgemeinen nicht nutzen kann. Obstbäume anstelle von Sträuchern würden zwar Früchte liefern, haben aber den Nachteil, daß sie viel Schatten werfen und viel Wasser benötigen. Die Strauchreihe darf die Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken nicht verhindern. Deshalb empfiehlt sich eine 4m breite Lücke im Strauchbestand pro Grundstück, um die Zu- und Abfahrt zum Auweg zu ermöglichen. Da es sich bei dem Grund neben dem Auweg um ertragreichen Boden handelt, werden die Landwirte eher Sträucher akzeptieren, da diese nicht hochwachsend sind und daher weniger Schatten werfen.

Bepflanzung der Landstraße mit Bäumen

 Das Bepflanzen der Landstraße dient ebenfalls der Vernetzung. Auf dem Öko-Soll-Plan sieht man, daß durch diese Bepflanzung Landschaftselemente verbunden werden. Diese Maßnahme müßte leicht umsetzbar sein, weil kein Landwirt Grund zur Verfügung stellen müßte. Die Bäume werden an die Straßenböschung gesetzt, die sich im Besitz der Gemeinde Mistelbach befindet. Bei der Auswahl der Bäume sei auf das Pflanzensortiment Bäume der NÖ Agrarbehörde verwiesen.

Ausscheiden der Ungunstlagen neben der Landstraße als Krautstreifen

 Hier haben wir Ungunstlagen, weil die Grundstücke nicht rechteckig sind. Folglich kann der Landwirt nicht bis zum Ackerende pflügen, was ein Nachteil ist. Außerdem ist hier Wenden mit dem Traktor erschwert, weil sich hinter der Ackergrenze die Straßenböschung befindet. Durch das erschwerte Wendemanöver wird das Vorgewende oftmalig befahren und ist daher sehr verdichtet, wodurch unangenehme Ertragseinbußen hingenommen werden müssen. Dies spricht für die Anlage von Krautstreifen. Die Landwirte hätten dann rechteckige Grundstücksformen und sie könnten den Krautstreifen beim Wendemanöver benutzen. Um den Krautstreifen buschfrei zu halten, muß er alle drei Jahre einmal gemäht werden.

Funktion des Krautstreifens: - Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes - wichtiger Nahrungsbiotop für zahlreiche Nutzinsekten - bedeutende Pufferzone - Standort für seltene Ruderal- bzw. Pionierpflanzen

Gestaltungshinweise: - keine Düngung, keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - nach Möglichkeit abschnittsweise pflügen oder grubbern, innerhalb von 5 Jahren sollte jeder Teil der Fläche auf jeden Fall einmal umgeackert werden. So ergibt sich eine vielfältige Mischung an ein- , zwei- und mehrjährigen Wildkräutern. - Mindestbreite 5m

Errichtung einer 6m breiten Baum-Strauchhecke entlang des Himmelweges

eine Baumreihe mit Lücken für die Zufahrt zu den Grundstücken, 1:1 mit Sträuchern gemischt, im Pflanzabstand 90 cm.

Der Himmelweg verläuft auf einer Kuppe und kann noch aus großer Entfernung gesehen werden (die Bezeichnung „Himmelweg“ deutet darauf hin). Hier bietet sich eine Obstbaumreihe an, weil blühende Bäume an exponierten Stellen von Menschen gerne gesehen werden. Aus agrartechnischer Sicht ist neben dem Himmelweg eine Maßnahme notwendig, weil hier durch den vermehrten Einsatz großer Wendepflüge im Laufe der Zeit eine Böschung entsteht. Die Wendepflüge verschleppen jedes Jahr ein wenig Erde Richtung Hangfuß, umso kräftiger die Traktoren desto mehr Erde Jahr für Jahr, und umso früher entsteht eine Böschung. Die Errichtung einer Baumreihe würde dem entgegenwirken, weil die Landwirte dann nicht mehr bis zum Weg pflügen können. Noch dazu findet hier Winderosion statt. Durch eine stabile Baumreihe wird der Wind vom Erdboden abgehoben und Erdverwehungen finden praktisch nicht mehr statt. Persönliche Mitteilung eines Siebenhirtner Landwirten: „ Eine Baumreihe würde hier auf große Akzeptanz stoßen, weil man die Bäume sogar von der Mistelbacher Straße aus sehen könnte!“

Funktion einer Baumreihe: - Gliederung der Landschaft - Tierökologische Funktion: Verbindungselement, Nahrungsraum (z.B. Bienen, Vögel, Insekten), Nistplatz (z. B. höhlen- und baumbrütende Vögel), Lebensnische (z.B. Insektenarten), Aufenthalts-, Deckungs- und Unterschlupfort für eine Vielzahl von Tierarten, wichtige Ausbreitungslinie für die Tier- und Pflanzenwelt - Nutzen für die landwirtschaftliche Wirtschaftsweise: Schutz des Bodens vor Windeinwirkung, Verbesserung des Schädlings-Nützlings-Komplexes, positive Beeinflussung des Lokalklimas

Gestaltungshinweis: - bei Obstbäumen, Verwendung von bodenständigen Obstsorten

Pflege: - keine Düngung; starke Stickstoffdüngung führt zu einer Verarmung des Insektenlebens (z.B. weitgehendes Verschwinden von Ameisen, die wiederum Nahrung für Grün- und Grauspecht sind) – keine Verwendung von chemischen Schädlings-, Pilz- und Unkrautvernichtungsmitteln


Ausscheidung eines Trockenrasens neben dem Wald „In Eulen“

 Viele Gründe sprechen aus der Sicht eines Ökologen zur Errichtung eines Trockenrasens. „ So sind Trockenrasen, gemessen an ihrer Größe, die wohl für Schmetterlinge bedeutsamsten Flächen Österreichs. Einige gut untersuchte Trockenstandorte beherbergen jeweils mehr als 1000 Schmetterlingsarten. 60% der 109 Schmalbienenarten, 40% der Ameisenarten und rund 50% der Tagfalterarten sind hier beheimatet. Hinzu kommen noch das Ziesel und Steppenvögel wie Grauammer und Brachpieper. So ist der Trockenrasen von überragend hohem Naturschutzwert, von einer Vielfalt an Neben- und Miteinanderlebendem, was ihm neben seinem ästhetischen Wert auch zu einem wichtigen wissenschaftlichen Interessensgebiet gemacht hat.  (P. Mayrhofer, P. Schawerda. 1986) Ein besonderes Kennzeichen des Trockenrasens ist dessen Nährstoffarmut. Die vorgesehene Fläche für den Trockenrasen hat eine schlechte Bonitierung (nährtstoffarm) und liegt neben dem Wald. Das Gelände ist geneigt und flachgründig. Auf alten Luftbildern sind an genau dieser Stelle Böschungen und Gräben zusehen, was auf eine ehemals extensive Nutzung dieses Grundstückes schließen läßt. Die Voraussetzungen zur Errichtung eines Trockenrasens scheinen hier also gegeben. Wenn heute in Siebenhirten kommassiert werden würde, würde dieser Standort als Grenzertragsboden ausgeschieden werden. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen würde der Trockenrasen die Strauchreihe mit dem Wald verbinden. Die Pflege des Trockenrasens könnte die AHS Mistelbach übernehmen, und als Gegenleistung darf der Trockenrasen für den praktischen Biologieunterricht verwendet werden. Eine zeitlich gestaffelte Mahd wäre für einen Trockenrasen ideal. Für einige der vielen an Trockenrasen gebundenen Tiergruppen ergibt sich durch eine abschnittsweise, zeitlich gestaffelte Mahd ein vielfältiges, mosaikartiges Angebot an Kleinstlebensräumen mit positiven Folgewirkungen auch für größere Tierarten.

Gestaltungshinweise: - keine Nährstoffanreicherung (z.B. durch liegenbleibendes Mähgut), sondern im Gegenteil, Ausmagerung. Zentraler Faktor ist hier die Nährstoffarmut der Böden! – lückiger Pflanzenbestand – vielfältig gestufter Vegetationsaufbau mit hohem Krautanteil – lockere Verbuschung erwünscht – Zusatzstrukturen, vor allem Steinhaufen als Aufheizplätze

Setzen eines Windschutzgürtels mit integriertem Retentionsbecken

 Als letzte Landschaftsgestaltungsmaßnahme habe ich die Auspflanzung eines Windschutzgürtels mit integriertem Retentionsbecken vorgesehen. Der Windschutz-gürtel könnte dabei folgendes Aussehen haben: Dreireihige Hochstrauch-Baum-Strauchhecke ab 7,50 m Breite.  eine hohe Strauchreihe im Westen mit Lücken, im Pflanzabstand 80 cm  eine mittlere Baum-Strauchreihe ohne Lücken mit Mischungsverhältnis 1B : 1Str. im Pflanzabstand von 90 cm.  eine Strauchreihe im Osten mit Lücken, im Pflanzabstand 80 cm.

Das integrierte Retentionsbecken müßte auf der Höhe des schon vorhandenen Stufenrains angelegt werden. Nach der Kommassierung Siebenhirten war hier kein Stufenrain. Dieses Landschaftselement ist erst dann wieder entstanden, weil der angrenzende Landwirt nicht bis zur Ackergrenze hinaus geackert hat. Der Landwirt wußte, daß ein Stufenrain Wasser zurückhalten kann (Funktionalitätsprinzip), und daß er dann bei Starkregen weniger Wassererosionsschäden haben wird. Bei Starkregen rinnt das Oberflächenwasser den Hang hinunter und überschwemmt die Senke. Durch ein Retentionsbecken und den schon vorhandenen Stufenrain könnte ein Teil des Überschußwassers gesammelt und Wasserüberflutung im Bereich der Senke vermindert werden. Retentionsbecken fördern die Neubildung von Grundwasser, befeuchten das Kleinklima durch Verdunstung und bringen ökologische Vielfalt.

C.Leichtes Verdrehen der Ackerrichtung zum Schutz vor Wassererosion

Bei Starkregen oder überdurchschnittlich hohen Niederschlagsmengen kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen in der Ortschaft. Das Wasser kommt aus der Flur Kelleräcker (südwestlich von Siebenhirten), rinnt auf dem Feldweg ab Richtung Siebenhirten und beschädigt dann in der Ortschaft Gebäude und Anlagen. Vor etwa 5 Jahren hatte man neben dem Feldweg ein Retentionsbecken ausgehoben, um die Wassermenge, die bei Starkregen aus der Flur Kelleräcker abrinnt, vor dem Erreichen der Ortschaft abzufangen. Trotzdem gibt es bei Starkregen immer noch Schäden, weil das Becken sehr schnell gefüllt ist und dann das Wasser wieder in die Ortschaft abrinnt. Die Ursache der Überschwemmungen liegt an der Bearbeitungsrichtung der Grundstücke, die in der Fallinie angeordnet ist. Dadurch rinnt bei Regen das Wasser zu schnell weg und kann vom Ackerboden nicht aufgenommen werden. Ackerboden kann Regenwasser unterschiedlich schnell aufnehmen. Wenn wir es mit einem Hang zu tun haben, wie in unserem Beispiel, und die Felder in der Fallinie angeordnet sind, rinnt das Wasser sehr schnell davon. Wasser ist aber kostbar, unvermehrbar sowie nur begrenzt vorhanden. In der Flur Kelleräcker bietet sich die Ackerrichtung gleichsam als Gerinne an, das Wasser kann von dem Ackerboden nicht gehalten werde, geht verloren und richtet Schaden in Form von Überschwemmungen an. Hier bietet sich ein leichtes Verdrehen der Ackerrichtung als Lösung an. Wenn man die Grundstücke aus der Fallinie herausdreht, kann das Regenwasser nicht so schnell den Hang abwärts rinnen und der Ackerboden kann mehr Wasser aufnehmen. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens bräuchte man nur die Grundstücksgrenzen leicht verdrehen und schon würde der gezielte Effekt eintreten. Als Alternative zu einer Kommassierung bietet sich ein sogenanntes Kleinverfahren an. Da die Grundstücke nur leicht verdreht und nicht getauscht werden müßten, bräuchte man keine Kommassierung einleiten. Im Rahmen eines sogenannten Kleinverfahrens wäre die Maßnahme auch realisierbar.


Exkurs: Wohin geht unser Wasser? Folgender Auszug aus einer Broschüre des NÖ. Landschaftsfonds schildert die Wasserproblematik in der Region Pulkau. Im Vergleich zu Siebenhirten sind Parallelitäten absolut vorhanden: „Noch vor 50 Jahren gab es entlang der Pulkau Wasser in Übermaß und zum Überdruß: ausgiebige Frühjahrsüberschwemmungen, hochstehendes Grundwasser und vernäßte Wiesen. Davon ist nichts geblieben – im Gegenteil: Das Pulkautal zählt heute zu jenen Gebieten Niederösterreichs, die für ihre Trockenheit bekannt sind. Schuld daran sind nicht nur die geringer werdenden Niederschläge, der häufige Wind und die künstliche Eintiefung der Pulkau, sondern auch bauliche Maßnahmen wie Regulierungen und Drainagierungen. Dazu ist die Wasser-speicherfähigkeit des Bodens durch Verdichtung, Erosion und Verschlämmung entscheidend geringer geworden. Das allein wäre schlimm genug. Aber auch die „modernen“ Wirtschaftsweisen tragen massiv dazu bei, daß das Pulkautal immer trockener wird: So führen fehlende Bodenbedeckung und Bearbeitung der Schläge in Fallrichtung dazu, daß das Niederschlagswasser abfließt, bevor es Zeit hat, in den Boden einzudringen. Und Kulturpflanzen wie Sonnenblumen, Rüben oder Raps mit ihrem extrem hohen Wasserbedarf verschärfen die Problematik. Die Folge all dieser Dinge: Das Pulkautal ist zu einem „perfekten Wasserabflußsystem“ geworden. Das Wasser wurde vom Überfluß zum Mangel.“

D.Erhaltung der Schottergrube Mistelbach als Trittsteinbiotop Trittsteinbiotope sollen im Gegensatz zu den großflächigen Schutzgebieten nicht vollständigen Populationen das dauerhafte Überleben garantieren, sondern nur eine zeitweise Besiedlung erlauben. Sie übernehmen damit die Funktion von Zwischenstationen und erleichtern so Austauschvorgänge, wobei auch die Reproduktionsmöglichkeit in den Trittsteinbiotopen gegeben sein sollte. Die Schottergrube Mistelbach liegt genau zwischen Siebenhirten und Hörersdorf. Sie befindet sich im Besitz der Gemeinde Mistelbach, die auch das angrenzende Brunnenschutzgebiet besitzt. Die Schottergrube ist nicht mehr in Betrieb. Sie erstreckt sich auf einer Fläche von 2 ha, das angrenzende Brunnenschutzgebiet ist ca. 1 ha groß. Im Brunnenschutzgebiet befindet sich der Brunnen, der den Großteil der Stadtgemeinde Mistelbach mit Wasser versorgt. Es ist eingezäunt und zum größten Teil verwaldet. Die dominierende Baumart ist die Falsche Akazie. In der angrenzenden Schottergrube präsentiert sich uns ein anderes Bild. Die ehemalige Schottergrube liegt seit ca. 20 Jahren brach, bis auf kleine Ausnahmen wie punktuelle Erdablagerungen wird in die Vegetation nicht eingegriffen. In der Vegetationszeit tritt über den stehengebliebenen Schotterwänden Hangwasser aus, deshalb sind einige Standorte der Schottergrube durchaus gut nährstoffversorgt. Der periodische Wasseraustritt verursacht jährliche Hangrutschungen und Erdabsetzungen, die das Erscheinungsbild der Schottergrube ständig verändern. Vermutlich um diese Rutschungen einzuschränken, wurde vor einigen Jahren hippophae rhamnoides (Sanddorn) an die Oberkanten der Schotterhänge gesetzt. Der Sanddorn konnte die Rutschungen aber nicht verhindern, sondern im Gegenteil, er wurde mitgezogen und so kommt es, daß der Sanddorn heute am Hangfuß wächst. Für die Erhaltung der Schottergrube als Trittsteinbiotop spricht die rechtliche Situation des Grundstückes. Die Schottergrube liegt im sogenannten erweiterten Brunnenschutzgebiet, das ist aus der Sicht des Wasserschutzes ein sehr sensibles Gebiet. In Zukunft wird man mit Brunnenschutzgebieten und erweiterten Brunnenschutzgebieten noch sensibler verfahren, weil laut Gesetz Grundwasser in Österreich Trinkqualität haben muß. Für die Schottergrube bedeutet das im Klartext, daß man sie einfach brach liegen lassen sollte und sie niemals in Ackerland umwidmen sollte. Würde die ehemalige Schottergrube kultiviert werden, könnten Pestizide, Nitrate und andere Chemikalien in das Grundwasser gelangen, und von dort ist es nicht mehr weit zum Brunnen. Für einen Trittsteinbiotop spricht weiters, daß die Schottergrube jetzt schon gut vernetzt ist (Stichwort Biotopverbund). Nördlich von der Schottergrube befindet sich das Ackerbaugebiet der Gemeinde Hörersdorf, das laut Landschaftsgestaltungsplan 100 % ig vernetzt ist. Südlich der Schottergrube befindet sich ein typischer Weinviertler Bach, die Mistel. Eine Schottergrube neben einem Bach ist aufgrund der Seltenheit dieser Kombination aus der Sicht der Ökologie wertvoll und erhaltenswert. Neben der Schottergrube befindet sich das Brunnenschutzgebiet, das schon jetzt ein inoffizielles Trittsteinbiotop ist, weil es eingezäunt ist. Ich habe im Rahmen meiner Diplomarbeit in der Schottergrube eine Pflanzenbestandeserhebung durchgeführt. Die Bestandeserhebung wurde in den Jahren 96 und 97 durchgeführt. Die nun angeführte Pflanzenliste existiert in Form eines Herbariums bei mir zu Hause und kann jederzeit besichtigt werden. Das Herbarium und die darin enthaltenen Raritäten sind ein weiterer Grund, die Schottergrube als Trittsteinbiotop zu erhalten. In der nun folgenden Liste sind die Pflanzen nach Familien geordnet. Die lateinischen und deutschen Bezeichnungen der Pflanzen sind aus dem Buch „Exkursionsflora von Österreich“ (Wolfgang Adler, Karl Oswald, Raimund Fischer 1994) entnommen.

Fam. Brassicaceae, Kreuzblütler Sinapis arvensis, Ackersenf Armoracia rusticana, Kren Rorippa sylvestris, Wilde Sumpfkresse Alyssum alyssoides, Kelchsteinkraut Cardaria draba, Pfeilkresse Capsella bursa-pastoris, Gewöhnliches Hirtentäschel

Kursiver TextFam. Compositae, Körbchenblütler Matricaria inodora, Geruchlose Kamille Matricaria matricarioides, Strahlenlose Kamille Leucanthemum vulgare, Wiesenmargarite Hieracium sylvaticum, Waldhabichtskraut Leontodon hispidus, Wiesenlöwenzahn Inula britannica, Wiesenalant Crepis biennis, Wiesenpippau Erigeron annuus, Feinstrahl Centaurea scabiosa, Skabiosen Flockenblume Centaurea jacea, Wiesenflockenblume Centaurea stoebe, Rispenflockenblume Artemisia vulgaris, Gewöhnlicher Beifuß Cichorium intybus, Wegwarte Carlina vulgaris, Silberdistel Lactuca serriola, Kompaßlattich Tanacetum vulgare, Rainfarn Tragopogon pratensis, Wiesenbocksbart Cirsium arvense, Ackerkratzdistel Cirsium canum, Graue Kratzdistel Onopordum acanthium, Eselsdistel Picris hieracioides, Gewöhnliches Bitterkraut Galinsoga parviflora, Kleinblütiges Franzosenkraut Echinops sphaerocephalus, Bienenkugeldistel Carduus acanthoides, Wegdistel Achillea millefolium s.l. , Schafgarbe Tussilago farfara, Huflattich Arctium lappa, Große Klette Sonchus asper, Rauhe Gänsedistel

Fam. Fabaceae, Schmetterlingsblütler Lathyrus tuberosus, Knollenplatterbse Lathyrus latifolius, Breitblattplatterbes Coronilla varia, Bunte Kronwicke Lotus corniculatus, Gewöhnlicher Hornklee Medicago falcata, Sichelluzerne Onobrychis viciifolia, Futteresparsette Vicia sepium, Zaunwicke Vicia tenuifolia, Schmalblattvogelwicke Vicia tetrasperma, Viersamenwicke Chamaecytisus hirsutus, Rauhhaarzwerggeißklee Tetragonolobus maritimus, Spargelklee Colutea arborescens, Blasenstrauch Trifolium pratense, Rotklee Trifolium campestre, Gelber Ackerklee Astragalus glycyphyllos, Süßblatttragant Astragalus onobrychis, Esparsettentragant Genista tinctoria, Färberginster Ononis spinosa, Dornige Heuhechel Dorycnium germanicum, Seidenhaarbackenklee Melilotus officinalis, Echter Steinklee Melilotus albus, Weißer Steinklee Anthyllis vulneraria, Echter Wundklee

Fam. Ranunculaceae, Hahnenfußgewächse Ranunculus acris, Scharfer Hahnenfuß Ranunculus sceleratus, Gefährlicher Hahnenfuß Ranunculus repens, Kriechhahnenfuß Consolida regalis, Ackerrittersporn Adonis aestivalis, Sommeradonisröschen Clematis vitalba, Gewöhnliche Waldrebe

Fam. Gentianaceae, Enziangewächse Gentianopsis ciliata, Fransenenzian Centaurium pulchellum, Kleines Tausendgüldenkraut

Fam. Apiaceae, Doldenblütler Caucalis platycarpos, Haftdolde Pastinaca sativa, Pastinak Falcaria vulgaris, Sicheldolde Daucus carota, Wilde Möhre Anthriscus sylvestris, Wiesenkerbel

Fam. Poaceae, Echte Gräser Festuca rupicola, Furchenschwingel Festuca rubra, Gewöhnlicher Rotschwingel Arrhenatherum elatius, Glatthafer Phragmites australis, Schilf Calamagrostis epigejos, Landreitgras Dactylis glomerata, Knaulgras Brachypodium pinnatum, Fiederzwenke Echinochloa crus-galli, Hühnerhirse Bromus sterilis, Taube Trespe Bromus inermis, Wehrlose Trespe Poa palustris, Sumpfrispe Poa pratensis, Wiesenrispe Koeleria pyramidata, Große Kammschmiele Phalaris arundinacea, Rohrglanzgras

Fam. Juncaceae, Simsengewächse Juncus inflexus, Grausimse Juncus articulatus, Gliedersimse

Fam. Euphorbiaceae, Wolfsmilchgewächse Euphorbia virgata, Rutenwolfsmilch

Fam. Urticaceae, Brennesselgewächse Urtica dioica, Große Brennessel

Fam. Cannabaceae, Hanfgewächse Cannabis sativa, Hanf

Fam. Hypericaceae, Johanniskrautgewächse Hypericum perforatum, Echtes Johanniskraut

Fam. Rubiaceae, Krappgewächse Galium verum, Echtes Labkraut

Fam. Plantaginaceae, WegerichgewächsePlantago major, Breitwegerich Plantago lanceolata, Spitzwegerich

Fam. Amaranthaceae, FuchsschwanzgewächseAmaranthus retroflexus, Zurückgebogener Fuchsschwanz

Fam. Fumariaceae, Erdrauchgewächse Fumaria officinalis, Echter Erdrauch Fumaria vaillantii, Blasser Erdrauch

Fam. Polygonaceae, Knöterichgewächse Reynoutria japonica, Japanischer Staudenknöterich Rumex crispus, Krausampfer Polygonum aviculare, Gewöhnlicher Vogelknöterich Polygonum lapathifolium, Ampferknöterich

Fam. Dipsacaceae, Kardengewächse Scabiosa ochroleuca, Gelbe Skabiose Knautia arvensis, Wiesenwitwenblume

Fam. Boraginaceae, Rauhblattgewächse Symphythum officinale, Echter Beinwell Myosotis arvensis, Ackervergißmeinnicht Echium vulgare, Gewöhnlicher Natternkopf

Fam. Scrophulariaceae, Rachenblütler Veronica anagallis-aquatica, Uferehrenpreis Verbascum phlomoides, Gewöhnliche Königskerze Verbascum austriacum, Österreichische Königskerze Linaria vulgaris, Echtes Leinkraut Melampyrum arvense, Ackerwachtelweizen Odontites vulgaris, Herbstzahntrost

Fam. Verbenaceae, Eisenkrautgewächse Verbena officinalis, Eisenkraut

Fam. Violaceae, Veilchengewächse Viola arvensis, Gewöhnliches Ackerveilchen

Fam. Caryophyllaceae, Nelkengewächse Saponaria officinalis, Echtes Seifenkraut Myosoton aquaticum, Wassermiere Silene vulgaris, Taubenkropfleimkraut

Fam. Cornaceae, Hartriegelgewächse Cornus mas, Dirndelstrauch

Fam. Caprifoliaceae, Geißblattgewächse Virburnum opulus, Gewöhnlicher Schneeball Sambucus nigra, Schwarzer Holunder

Fam. Salicaceae, Weidengewächse Salix rubens, Hohe Weide Salix purpurea, Purpurweide Populus alba, Silberpappel Populus nigra, Schwarzpappel

Fam. Convolvulaceae, Windengewächse Convolvulus arvensis, Ackerwinde Calystegia sepium, Zaunwinde

Fam. Rosaceae, Rosengewächse Pyrus pyraster, Holzbirne Prunus spinosa, Schlehdorn Crataegus monogyna, Eingriffeliger Weißdorn Fragaria viridis, Hügelerdbeere Potentilla argentea, Silberfingerkraut Potentilla reptans, Kriechfingerkraut Rosa canina, Heckenrose Agrimonia eupatoria, Echter Odermennig

Fam. Chenopodiaceae,Gänsefußgewächse Atriplex hortensis, Gartenmelde Chenopodium album, Weißer Gänsefuß Chenopodium hybridum, Bastardgänsefuß

Fam. Linaceae, Leingewächse Linum tenuifolium, Schmalblattlein

Fam. Primulaceae, Primelgewächse Anagallis foemina, Blauer Gauchheil Anagallis arvensis, Ackergauchheil

Fam. Equisetaceae, Schachtelhalmgewächse Equisetum arvense, Ackerschachtelhalm

Fam. Lythraceae, Blutweiderichgewächse Lythrum salicaria, Gewöhnlicher Blutweiderich

Fam. Resedaceae, Resedagewächs Reseda lutea, Gelber Wau

Fam. Solanaceae, Nachtschattengewächs Datura stramonium, Stechapfel

Fam. Malvaceae, Malvengewächs Malva neglecta, Wegmalve

Fam. Celasteraceae, Spindelstrauchgewächse Evonymus europaea, Gewöhnliches Pfaffenhütchen

Fam. Elaeagnaceae, Ölweidengewächse Elaeagnus angustifolia, Ölweide

Fam. Campanulaceae, Glockenblumengewächse Campanula rapunculus, Rapunzelglockenblume


Fam. Hemerocallidaceae, Tagliliengewächse Hemerocallis lilioasphodelus, Gelbe Taglilie

Fam. Ulmaceae, Ulmengewächse Ulmus minor, Feldulme

Fam. Lamiaceae, Lippenblütler Stachys palustris, Sumpfziest Stachys recta, Aufrechter Ziest Mentha longifolia, Roßminze Salvia pratensis, Wiesensalbei Salvia nemorosa, Steppensalbei Glechoma hederacea, Echte Gundelrebe Ballota nigra, Schwarznessel Lamium album, Weiße Taubnessel Lycopus europaeus, Gewöhnlicher Wolfstrapp Lamium maculatum, Gefleckte Taubnessel

Fam. Oleaceae, Ölbaumgewächse Fraxinus excelsior, Gewöhnliche Esche Syringa vulgaris, Gewöhnlicher Flieder

Fam. Papaveraceae, Mohngewächse Chelidonium majus, Schöllkraut

Fam. Geraniaceae, Storchschnabelgewächse Geranium pyrenaicum, Pyrenäenstorchschnabel Geranium pratense, Wiesenstorchschnabel Erodium cicutarium, Gewöhnlicher Reiherschnabel

Fam. Onagracea, Nachtkerzengewächse Epilobium tetragonum, Vierkantweidenröschen

Zusammenfassung Eine Kommassierung wird auf Grundlage des Agrarverfahrensgesetzes 1950 abgewickelt, wobei ein stufenförmiger Aufbau typisch ist. Das heißt, daß jeder Verfahrensabschnitt zuerst mit Rechtswirksamkeit abgeschlossen sein muß, ehe der nächste Verfahrensschritt gesetzt werden kann. Die Durchführung eines Kommassierungsverfahrens obliegt den Agrarbezirksbehörden. Ein durchschnittliches Verfahren kostet den Landwirt in Niederösterreich von S 6.000 bis S 12.000 pro ha.Die Kommassierung Siebenhirten fand von 1981 bis 1983 statt und war eine der letzten Ausräumkommassierungen im Weinviertel. Die Gründe des derart massiven Ein-griffs in den Naturhaushalt wurden von mir in 4 Punkten zusammengefaßt. Die 4 Punkte lauten wie folgt: Schaffung des 10 Bundeslandes, das Untermaß der Kommassierung Siebenhirten, die löchrige Formulierung des § 13 Abs. 1 und die Umsetzung der agrartechnischen Ziele in der Flur. Die Vergleichskommassierung Hörersdorf fand von 1988 bis 1990 statt. Hörersdorf ist die Nachbarortschaft von Siebenhirten und eine der wenigen Ortschaften im Weinviertel dessen Ackerbaugebiet 100 % ig vernetzt ist. In Hörersdorf wurde die Fläche der Landschaftselemente verdoppelt, weil ein Umdenkprozeß in der Landwirtschaft eingesetzt hat. Die Schlagworte der Kommassierung Hörersdorf wie auch von heute stattfindenden Z-Verfahren lauten: Biotopverbund, Bodenschutz, Flächenstillegung und sanfte Maßnahmen. Im Kapitel „Ökologische Reparaturen in Siebenhirten“ habe ich konkrete Maßnahmen für die Zukunft erarbeitet, welche die ausgeräumte Kulturlandschaft um Siebenhirten verbessern würden. Es handelt sich um durchführbare Vorschläge, die mit Personen besprochen wurden, die mit der Landschaft vertraut sind.

Begriffe Agrarbezirksbehörden: Da die Bundesverfassung bestimmt, daß die Bodenreform hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, hinsichtlich der Ausführungs-gesetzgebung und Vollziehung aber Landessache ist, gibt es in allen Bundesländern (außer Wien) Agrarbezirksbehörden, die mit der Abwicklung von Grundzusammenlegungsverfahren befaßt sind.

Ausschuß: Das ist jene begrenzte Anzahl von Personen, mit denen der Verfahrensleiter sämtliche im Verfahren auftretende Fragen der Planung, Durchführung, Finanzierung und alle die Grundeigentümer betreffenden Maßnahmen (z.B. Wegebau, landschaftspflegerische Maßnahmen) abspricht.

Besitzstandesausweis: Im Besitzstandesausweis sind alle von einem Kommassierungsverfahren betroffenen Grundstücke zusammengestellt. Er wird pro betroffenen Grundeigentümer angelegt und besteht aus einer Auflistung samt Summation der jeweils in das Verfahren einbezogenen Grundstücke eines Betriebes einschließlich der aufgeschlüsselten Bonitäten und Punktewerte für jedes einzelne Grundstück.

Biotopvernetzung/Biotopverbundsystem: Aufbau eines vernetzten Systems von Grünflächen, Freiräumen, Schutzgebieten, Bann- und Schonwälder und sonstigen Regenerationszonen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Diversität der Landschaft und ihres ökologischen Grundmusters.

Flächenbilanz: Sie ist der Versuch, durch eine flächenmäßige Gegenüberstellung von bestehenbleibenden, zu beseitigenden und neu zu schaffenden, naturnahen Restflächen eine quantitative Bilanzierung aus ökologischer Sicht durchzuführen.

Flur: Offene Landschaft außerhalb der geschlossenen Bebauung und der forstlichen Nutzflächen (= bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche)

Flurbereinigung: Wenn man darunter sämtliche Maßnahmen zur Bereinigung von Mängel in der Flur versteht, so ist Flurbereinigung als Oberbegriff für sämtliche flächenhafte oder punktuelle Eingriffe im ländlichen Raum zu verstehen, und schließt somit Kommassierungen mit ein.

Flurverfassungslandesgesetz: Bestimmt die fachlichen Ziele, definiert die Verfahrensschritte und den Verfahrensablauf, schreibt Rechte und Pflichten der Betroffenen vor.

Gemeinsame Maßnahmen und Anlagen: Alle notwendigen Maßnahmen, die insgesamt zur Verbesserung der Infrastruktur im Kommassierungsgebiet beitragen. Nicht nur Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung und Bewirtschaftung der neuen Grundstücke (wie z.B. die Errichtung von Wegen), sondern ebenso alle Maßnahmen, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Landschaftshaushaltes längerfristig beitragen.

Kommassierung – Grundzusammenlegung: Darunter versteht man im Kern die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke. Zur Erreichung des Zieles der Agrarstrukturverbesserung ist sie zweifellos eines der wichtigsten Instrumente in Angelegenheiten der Bodenreform. Durch die ständig erweiterte Zielsetzung sind Kommassierungsverfahren heute als umfassendes und integrierendes Neuordnungsinstrument im ländlichen Raum zu sehen, als Instrument der Strukturpolitik mit gesellschaftlichen Zielsetzungen, wobei die nachhaltige Verbesserung des ländlichen Lebens, Wirtschafts- und Erholungsraumes aus ökologischer und ökonomischer Sicht Teilziele sind.

Öko–Ist–Stand: Erhebung des Bestandes an Landschaftselementen (quantitativ, qualitativ)

Öko–Soll–Plan: Biotopverbund bestehend aus Altbestand + Neuanlagen

Trittsteinbiotope: Das sind inselartige Überbrückungselemente großer ausgeräumter Flächen. Dabei kann es sich um linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum- und Gebüschgruppen, Teiche/Weiher) oder punktförmige (Einzelbäume, Tümpel, Sandgruben) Landschaftselemente handeln.

Trockenrasen: Eine Magerwiese auf einem Grenzertragsboden. Wertvoller Standort im Ackerbaugebiet mit spezifischer Fauna und Flora.

Verfahrensleiter (=Operationsleiter): Ist jener Beamter, der mit Abwicklung von Grundzusammenlegungsverfahren betraut ist. Ihm obliegt in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Agrarbezirksbehörde, mit anderen Dienststellen des Landes und des Bundes, der Gemeinde, Interessensvertretungen und vor allem der Zusammenlegungsgemeinschaft, sowie die Organisation und Planung des Verfahrens auf Grundlage der bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften.

Zusammenlegungsgemeinschaft: Alle Grundeigentümer in einem Grundzusam-menlegungsverfahren. Als „Parteien“ im Verfahren wählen sie den Ausschuß.

Literatur „Flurbereinigung und Landschaftspflege“ G. Liebel, K. Farasin, P. Mayrhofer, P. Schawerda 1986; „Exkursionsflora von Österreich“ W. Adler, K. Oswald, R. Fischer, 1994; „Biotopverbund“ E. Jedicke 1990; „Unkräuter, Begleiter und Freunde des Menschen“ W. Holzner 1994; Arbeitsblätter zur Vorlesung „Agrarische Operationen“ von Doz. W. Pelikan;

Wirtschaft und Infrastruktur

Im Jahr 2001 wurden 583 nicht-landwirtschaftliche Arbeitsstätten gezählt, während die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach einer Erhebung aus dem Jahr 1999 bei 281 liegt. Der Volkszählung 2001 ist zu entnehmen, dass 4776 Personen ihrer Beschäftigung am Wohnort nachgehen, und die Erwerbsquote bei 45,9 Prozent liegt.

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