fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Gemeinde (Österreich): 06.01.2006 06:16

Gemeinde (Österreich)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine eigenen Katastralgemeinden sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune . Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.

Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.

Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Aufgaben

  • Verwaltung der Gemeindefinanzen
  • Brandschutz und Rettungswesen
  • Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe Straßensystem in Österreich )
  • Schulerhalter von Volks- und Hauptschule , Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
  • Meldewesen
  • Bauwesen
  • Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe Standesamt )
  • Örtliche Raumplanung ( Gemeindeplanung )

Freiwillige Aufgaben

  • öffentliche Wasserleitung
  • Kanalisation
  • Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen

(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)

Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Gemeinden zusammen.

Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.

Organe der Gemeinde

Die Organe der Gemeinde sind:

  • Die Gemeindevertretung (auch: Gemeinderat), die in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Sie setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen.
  • Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten (in Städten lautet deren Titel "Stadtrat").
  • Für einzelne Ortsteile kann als direkter Vertreter des Bürgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher, der möglichste aus dem Kreis der Gemeinderäte stammt, eingesetzt werden.
  • Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird je nach Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl gewählt. Die Direktwahl der Bürgermeister gibt es derzeit in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

Gemeindetypen

  • Die kleinste Einheit, die nicht selbständig ist, ist die Katastralgemeinde und daher zu einer größerer Gemeinde gehört, die die Aufgaben wahrnimmt.
  • Die häufigste Form ist die Standardgemeinde, die entweder aus einer oder mehreren Katastralgemeinden besteht.
  • Marktgemeinde
  • Stadtgemeinde

Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.

Beispiele

  • die kleinste Gemeinde ist Gramais in Tirol mit 59 Einwohnern
  • die größte Marktgemeinde ist Lustenau mit etwa 20.000 Einwohnern
  • die kleinste Stadtgemeinde ist Rattenberg in Tirol mit 436 Einwohnern

Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde , aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf .

Gemeindename

Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.

Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise Bindestriche, werden einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, das selbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere mit ss geschrieben wird.

Beispiele

  • Brand-Laaben: Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinde Brand und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
  • Wienerwald: Es gibt keinen gleichnamigen Ort nur die verschiedenen Katastralgemeinden Sulz im Wienerwald, Dornbach, Grub und Sittendorf, sowie die Orte Wöglerin, Gruberau,...
  • Zwentendorf an der Donau: Die Katastralgemeinde selbst heißt nur Zwentendorf. Durch den Zusatz kann es leichter von anderen Gemeinden mit dem selben Namen Zwentendorf unterschieden werden.

Ort der Verwaltung

Der Sitz der Verwaltung wird Gemeindeamt genannt. Bei Städten lautet die Bezeichnung Stadtamt oder Magistrat. Das Gebäude selbst wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinden als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet. Bei Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen beziehungsweise Katastralgemeinden bestehen, befindet sich das Gemeindeamt meist im (Namen gebenden) Hauptort. Um auch der Bevölkerung in den anderen Ortsteilen einen einfachen Zugang zur Ortsverwaltung zu ermöglichen, können auch Außenstellen eingerichtet sein.

Weblinks

Siehe auch:

  • Politisches System Österreichs
  • Kommunalwahlrecht (Österreich)

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gemeinde (Österreich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Gemeinde (Österreich) verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de