Nennwert
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution , meist die Nationalbank , festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt, bzw. aufgeprägt.
Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, welcher oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt zudem heutzutage meist der innere Wert (Metallwert) den Nennwert.
Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst; die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu welchem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dies ist in den meisten Industrienationen der Fall.
Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren .
Der Nennwert/Nennbetrag von Aktien
N : Nennwert einer Aktie
G : Grundkapital der AG (mind. 50.000 EUR )
A : Aktienanzahl
Hierbei ist es wichtig, den Nennbetrag nicht mit dem Emissionskurs zu verwechseln, da dieser auf dem Kapitalmarkt durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
Bei der Ausgabe junge Aktien (s. Kapitalerhöhung ) kann der Emissionskurs jedoch nach einem Beschluss der Hauptversammlung festgelegt werden.
Siehe auch
Agio , Disagio , Geldwert
Kategorien : Numismatik | Bank und Kreditwesen | Wertpapiere und Börse
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