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Letzte Änderung für Artikel Gewässerschein: 23.01.2006 12:20

Gewässerschein

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Der Gewässerschein wird in den Bundesländern offiziell unterschiedlich bezeichnet. Im Unterschied zum Fischereischein geht es hier nicht um einen allgemeinen Befähigungsnachweis, sondern um die Erlaubnis, ein ganz konkretes Gewässer zu beangeln. Sie wird gegen ein Entgeld vom Pächter oder Besitzer des Gewässers ausgestellt, wobei es Tages-, Monats- oder Jahreskarten gibt. Ohne einen gültigen Gewässerschein ist das Angeln in den meisten Gewässern strafbar (Fischwilderei).

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