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Letzte Änderung für Artikel Fangen und Freilassen: 13.02.2006 23:35

Fangen und Freilassen

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Unter Fangen und Freilassen (eng. Catch and Release ) versteht man in der Anglersprache das schonende Zurücksetzen gefangener Fische. Der Ursprung dürfte in der Karpfenfischerei zu finden sein. Hier ist es seit längerem Tradition, gefangene Fische zu wiegen, vermessen, fotografieren und wieder zurückzusetzen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass zurückgesetzte Fische, schonende Behandlung und entsprechende Abhakmatten vorausgesetzt, keine Folgeschäden durch Haken etc. davontragen.

Der gefangene Fisch wird nicht zwangsläufig abgeschlagen (getötet) – die einzig sinnvolle Verwertung laut Auslegung des Fischereigesetzes – sondern, die Umstände und Bedingungen der Situation des Fanges (Gewässer, Fischbestand, Fanggröße, etc.) fließen mit in diese Entscheidung ein und es wird abgeschätzt, ob der Fisch freigelassen werden soll oder nicht.

Während in anderen Ländern Fangen und Freilassen bei bestimmten Fischarten sogar vorgeschrieben ist, ist in Deutschland ein Zurücksetzen des Fisches nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde oder noch unter dem Schonmaß liegt. In Anglerkreisen ist die Praxis des Fangens und Freilassens sehr umstritten.

Das Zurücksetzen maßiger Fische ist in Deutschland verboten.

Sinn und Zweck dieser Aktion ist in der Artenerhaltung zu suchen, denn je größer ein Fisch abwächst, desto mehr Rogen kann das Weibchen produzieren.

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