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Letzte Änderung für Artikel Nordwestdeutscher Rundfunk: 09.02.2006 19:44

Nordwestdeutscher Rundfunk

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Der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Landesrundfunkanstalt) mit Sitz in Hamburg für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bis 1954 auch für West-Berlin. 1955 wurde der NWDR in zwei selbständige Rundfunkanstalten (NDR und WDR) geteilt.

Der NWDR war Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ( ARD ).

Geschichte

1924 wurde in Hamburg die Norddeutsche Rundfunk AG (NORAG) gegründet, die am 2. Mai 1924 ihren Sendebetrieb aufnahm. Seit 1928 wurden die Sendungen in der Rothenbaumchaussee in Hamburg produziert.

1933 wurde die Norddeutsche Rundfunk AG in die "Norddeutsche Rundfunk GmbH Hamburg" umgewandelt. Ein Jahr später gehörte sie als Reichssender Hamburg zum späteren Großdeutschen Rundfunk . Dieser sendete bis 1945 .

Im Nachkriegsdeutschland gründete die britische Besatzungsmacht 1945 zunächst Radio Hamburg, das am 22. September 1945 als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt für die gesamte britische Zone wurde. 1948 wurde der NWDR in deutsche Hände übergeben und eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" für die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Erster deutscher Generaldirektor wurde der SPD-Kulturpolitiker Adolf Grimme .

Der NWDR strahlte zunächst nur ein Programm (später NWDR 1) aus. Ab 1950 folgten auf UKW zwei regionale Hörfunkprogramme, NWDR Nord (später NDR 2) und NWDR West (später WDR 2). Im gleichen Jahr war der NWDR Gründungsmitglied der ARD. Zwei Jahre später (1952) war der NWDR maßgeblich für den Wiederbeginn des Fernsehens in Deutschland verantwortlich, das am 25. Dezember 1952 den täglichen Programmbetrieb aufnahm.

Zum 1. Juni 1954 schied der neugegründete Sender Freies Berlin (SFB) aus dem NWDR aus, um für das Land Berlin eigenständige Programme auszustrahlen.

Im Februar 1955 regelten die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen den Rundfunk in ihren Ländern neu. Infolgedessen wurde der NWDR in zwei eigenständige Rundfunkanstalten aufgeteilt. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) mit Sitz in Hamburg sollte künftig für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Westdeutsche Rundfunk Köln mit Sitz in Köln für das Land Nordrhein-Westfalen Rundfunksendungen veranstalten. Am 1. Januar 1956 starteten die beiden neuen Sendeanstalten mit ihren eigenen Radiosendungen, wobei das 1. Hörfunkprogramm noch viele Jahre ein gemeinsames Mantelprogramm lieferte, das sich nur zeitweise in Regionalprogramme aufspaltete.

Den Fernsehbereich des NWDR übernahm ab 1. April 1956 zunächst noch der Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband (NWRV) bis 1961 . Dann waren beide Sendeanstalten auch im Fernsehbereich für ihr jeweiliges Sendegebiet verantwortlich.

Programme

Der NWDR veranstaltete bis 1955 drei Hörfunkprogramme:

  • NWDR 1 - Gemeinsames Programm über Mittelwelle und UKW für das ganze Sendegebiet
  • NWDR Nord - Regionales Programm über UKW für Norddeutschland aus Hamburg
  • NWDR West - Regionales Programm über UKW für Nordrhein-Westfalen aus Köln

Ferner war er maßgeblich am Ersten Deutschen Fernsehen , dem Gemeinschaftsprogramm der ARD beteiligt. Weitere Fernsehprogramme gab es bis 1955 noch nicht.

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nordwestdeutscher Rundfunk aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Nordwestdeutscher Rundfunk verfügbar.

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