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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Königsberg Nm.: 17.09.2005 18:41

Landkreis Königsberg Nm.

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Königsberg Nm. ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Sein Vorläuferkreis Cüstrin wurde bereits 1836 aufgelöst.

Der Landkreis Königsberg Nm. umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die 8 Städte Bad Schönfließ Nm., Bärwalde Nm., Fürstenfelde , Königsberg Nm. , Küstrin , Mohrin , Neudamm und Zehden (Oder)
  • sowie 99 weitere Gemeinden
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten)

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstanden 1816 die Kreise Cüstrin und Königsberg i./Nm. im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg , seit 1939 „Mark Brandenburg“ –.

Die Landratsämter waren in Cüstrin und Königsberg i./Nm.

Zum 1. Januar 1836 wurde der Kreis Cüstrin aufgelöst. Dessen Haupttteil mit der Stadtgemeinde Cüstrin wurde dem Kreis Königsberg i./Neumark zugeschlagen. Wegen der großen Entfernung zum neuen Südteil des Kreises wurde in Cüstrin ein zweites Königsberger Landratsamt eingerichtet. Die übrigen Teile des bisherigen Kreises Cüstrin traten zu den Kreisen Landsberg a./Warthe und Lebus .

Ab 1. Januar 1839 wurde das Landratsamt in Cüstrin aufgehoben. Es bestand nunmehr eine Außenstelle des Königsberger Landrates in Cüstrin.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Königsberg i./Nm. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, beid er alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

In den 1930er Jahren setzte sich der verkürzte Kreisname Königsberg Nm. durch.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Königsberg Nm. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Königsberg i./Nm. gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Schönfließ Nm., Bärwalde Nm., Fürstenfelde, Königsberg Nm., Küstrin, Mohrin, Neudamm und Zehden (Oder) führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Seit dem 31. Juli 1936 durfte die Stadt Königsberg Nm. offiziell die Bezeichnung Kreisstadt führen.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Kleinere Namensänderungen gab es wie folgt:

  • Cüstrin: 1928: Küstrin,
  • Königlich Reetz: 1930: Königsreetz,
  • Nieder Wutzow: 1929: Niederwutzen.

Weblinks

Wikipedia

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