Aktenschnur
Eine Aktenschnur wurde traditionell von der badischen Verwaltung zur Aktenheftung verwendet. Auch heute wird sie im badischen Teil Baden-Württembergs noch von der Justiz verwendet. Im württembergischen Landesteil werden dagegen konventionelle Aktenordner verwendet.
Aktenschnüre bestehen aus ungefärbtem Baumwollgarn und sind an den Enden gewachst, um das Einfädeln zu erleichtern. Sie werden dann mit einem speziellen Aktenknoten dazu verwendet, die Vorgänge zusammenzufassen.
Die Seiten werden am linken oberen Rand mit einem speziellen, schmalen Locher gelocht und dann mit der Schnur so zusammengeknüpft, dass jederzeit weitere Aktenblätter hinzugefügt werden können. Der Vorteil der badischen Aktenbindung im Gegensatz zu Ordnern liegt darin, dass im Archiv nur der Platz verbraucht wird, den die Aktenblätter selbst einnehmen.
Für Grundbuchauszüge werden zum Teil spezielle farbige Aktenschnüre mit Papiersiegeln verwendet.
Literatur
Kategorien : Verwaltung | Baden
Wikipedia
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